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Königspythonhaltung in Niedersachsen.

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  • Königspythonhaltung in Niedersachsen.

    Hallo,
    Mir als NRWler sind die Gesetze dort nicht so geläufig aber eben erzählte mir ein angehender Terrarianer aus Niedersachsen das er dort eine Polizeiliche Genehmigung für die Haltung eines Köpy bräuchte!Doch laut Sachkundenachweis ist dem nicht so wie ich eben noch in selbigem nachgeschlagen habe!
    Nun wollte ich mal hören was Ihr dazu sagt?!
    Vielleicht hab ich ja was verpasst!
    mfgKG

    [[ggg]Editiert von Moderator am 15-11-2004 um 23:20 GMT[/ggg]]

  • #2
    Re: Re: Königspythonhaltung in Niedersachsen.


    Na, nun hab ich doch noch, trotz der sinnbefreiten Überschrift, dein Frage richtig gelesen...

    Der Königspython unterliegt in Niedersachsen keinerlei Beschränkung (zumindest lat Sachkundeordner).

    Gruss
    Carlo Bayer

    [[ggg]Editiert von Moderator am 15-11-2004 um 23:21 GMT[/ggg]]

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    • #3
      Re: Königspythonhaltung in Niedersachsen.

      Unter Verweis auf die Forenregel Nr. 1 wurden hier Beiträge editiert und gelöscht.

      Ich bitte beim Thema zu bleiben da andernfalls der Thread geschlossen werden muss.

      Mit freundlichen Grüßen,

      Fachmoderator

      Edit:
      Die Überschrift wurde berichtigt

      [[ggg]Editiert von Moderator am 15-11-2004 um 23:23 GMT[/ggg]]

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      • #4
        Re: Königspythonhaltung in Niedersachsen.

        Hallo
        vielen Dank an den Moderator!!!
        Und auch dir Carlo danke für die Antwort!
        Also ist der entschprechende Teil im Nachweis noch aktuell!?
        mfgKG

        Kommentar


        • #5
          Re: Re: Königspythonhaltung in Niedersachsen.

          tokee77 schrieb:
          Hallo
          vielen Dank an den Moderator!!!
          Und auch dir Carlo danke für die Antwort!
          Also ist der entschprechende Teil im Nachweis noch aktuell!?
          mfgKG
          Hallo,
          ich denke ja, mein SK-Ordner wurde zuletzt im Herbst 2003 'upgedatet'.

          Frage an SK-Spezialisten: Gab es danach signifikante Änderungen am Ordner bzw. der Gesetzeslage? Änderungen wären sicher hier diskutiert worden...

          Ich sehe am Freitag einige Reptilienfreunde, auch Schlangenhalter aus Niedersachsen. Da frag ich auch nochmal näher nach.

          Gruss
          Carlo

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          • #6
            Re: Königspythonhaltung in Niedersachsen.

            Hi,
            meiner ist auch von 2003!Mein Bekannter hat die Info vom Amt bekommen und vielleicht hatte der Zuständige einfach was gegen Reptilienhaltung oder war einfach falsch informiert!Wer weiß!Trotzdem oder eben drum wäre ich für genaue Infos dankbar!!
            mfgKG

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            • #7
              Re: Re: Königspythonhaltung in Niedersachsen.

              tokee77 schrieb:
              Hi,
              meiner ist auch von 2003!Mein Bekannter hat die Info vom Amt bekommen und vielleicht hatte der Zuständige einfach was gegen Reptilienhaltung oder war einfach falsch informiert!Wer weiß!Trotzdem oder eben drum wäre ich für genaue Infos dankbar!!
              mfgKG
              Infos aus "Grundlagen der Reptilienhaltung(Jens Rauh)":

              In Niedersachsen , das als erstes Bundesland eine Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere eingeführt hat ,ist die Haltung von Giftschlangen,Tropischen Giftspinnen und Giftigen Skorpionen verboten.Ausnahmen sind nur zulässig ,wenn durch die Tiere keine Gefahren für Dritten entstehen;ausserdem ist auch hier die Bereithaltung von Seren und Behandlungsempfehlungen vorgeschrieben.Die Erlaubnis wird nur befristet erteilt.
              Wenn ich das richtig Interpretiere sind Riesenschlangen , Panzerechsen , Großechsen usw. von diesen Regelungen nicht betroffen und demnach brauch dein bekannter auch keine Haltegenehmigung für Python regius.
              Ich übernehme für das geschriebene aber keine Gewähr

              mFg
              Timo

              Polychrotidae,Gekkonidae und diverse Evertebraten

              DGHT-AG Einsteiger- und Jugendarbeit
              http://www.teratolepis.de
              http://www.saumfinger.de

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              • #8
                Re: Königspythonhaltung in Niedersachsen.

                Hallo,
                das ist meines Wissens nach die alte Verordnung von 1980.Seit 2000 besteht wohl eine neue!
                Laut SK-Ordner beschränkt sich die Erlaubnispflicht auf Giftschlangen,Giftechsen,Crocodylidae,Alligatoridae und Gavialus gangeticus,wobei bei den letzten drei Anspruch auf die erlaubnis besteht! Laut SK-Ordner halt!Und der Stand von meinem ist von Februar2003!
                Ich frage mal anders: Weiß jemand ob sich seit dem was geändert hat???

                mfgKG

                [[ggg]Editiert von tokee77 am 16-11-2004 um 15:42 GMT[/ggg]]

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                • #9
                  Re: Königspythonhaltung in Niedersachsen.

                  Hallo ,
                  rufe doch beim Landesamt für Naturschutz an . Die Telefonnummer holt man sich am besten bei der Behörde am Ort . Dort bekommt man die Auskünfte über Bestimmungen und Anmeldung des Tieres . In Schlewig - Holstein gab es keine Probleme .
                  MfG Fliggus

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