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Giftschlangen

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  • Giftschlangen

    Hallo,

    Ich habe mal eine Frage zu den sehr Giftigen Giftschlangen ( Kobra, Mamba, Taipan ) darf die eingentlich jeder Halten
    oder nicht

    Danke

    P.S. gleich vorweg Ich Persönlich würde mir nie eine Giftschlange kaufen wollte das blos mal Wissen

  • #2
    Re: Giftschlangen

    Hallo,
    soweit ich weiß, muss man eine Haltegenehmigung beantragen. Meldepflichtig sind sie auch noch.
    Gruß
    Niko

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    • #3
      Re: Giftschlangen

      in NRW: haltegenehmigung nein, meldepflichtig ja!

      Ich habe am Montag im Rathaus angefragt; also Giftschlangen generell!

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      • #4
        Re: Giftschlangen

        Hallo,
        das Ganze ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, bei uns in Bayern ist es fast unmöglich eine Haltungsgenehmigung zu bekommen, speziell für Anfänger, was aber auch nicht ganz falsch ist.
        Gruß CB
        halte seit 1988 ein paar Reptilien

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        • #5
          Re: Re: Giftschlangen

          candyman schrieb:
          Hallo,
          soweit ich weiß, muss man eine Haltegenehmigung beantragen. Meldepflichtig sind sie auch noch.
          Gruß
          Niko
          Mal nicht so pauschal, bitte!

          Peter
          curiosity killed the cat

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          • #6
            Re: Re: Giftschlangen

            Stoneriver schrieb:
            in NRW: haltegenehmigung nein, meldepflichtig ja!

            Ich habe am Montag im Rathaus angefragt; also Giftschlangen generell!
            Nein! Es besteht auch keine Meldepflicht für Giftschlangen in NRW!

            Peter
            curiosity killed the cat

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            • #7
              Re: Giftschlangen

              Ja super ich will nen Taipan!

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              • #8
                Re: Re: Giftschlangen

                Stoneriver schrieb:
                Ja super ich will nen Taipan!
                was soll man dazu sagen.....aber mal im Ernst: Es ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. in nrw muss braucht man meines wissens nur das 18te Lebensjahr vollendet zu haben. in bayern ist es doch recht schwierig wie mir ein bekannter bestätigte. Im Saarland gibt es so weit ich weis auch keine Bestimmungen dazu außer die Volljährigkeit.

                mfg

                jaba

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                • #9
                  Re: Re: Giftschlangen

                  Christian Bittner schrieb:
                  Hallo,
                  das Ganze ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, bei uns in Bayern ist es fast unmöglich eine Haltungsgenehmigung zu bekommen, speziell für Anfänger, was aber auch nicht ganz falsch ist.
                  Gruß CB
                  Hallo,

                  an CB´s Aussage anschließend habe ich von einem Gesetzesentwurf gehört, der ebenso Trugnattern einschließt (in die Gruppe der Giftschlangen).
                  Das beeinhaltet, dass "gefährliche Tiere" nur noch mit Sondergenehmigungen von Privat zu halten sind.

                  Grüße,

                  Timm

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                  • #10
                    Re: Giftschlangen

                    @jaba
                    Verzeihe mir bitte den unqualifizierten Post, aber es verwundert mich schon das der Gesetzgeber da nicht eingreift.....

                    Natürlich will ich keinen Taipan. Nochmals sry.

                    Kommentar


                    • #11
                      Re: Re: Re: Giftschlangen

                      Timm Schulz schrieb:

                      Hallo,

                      an CB´s Aussage anschließend habe ich von einem Gesetzesentwurf gehört, der ebenso Trugnattern einschließt (in die Gruppe der Giftschlangen).
                      Das beeinhaltet, dass "gefährliche Tiere" nur noch mit Sondergenehmigungen von Privat zu halten sind.

                      Grüße,

                      Timm

                      Hallo,
                      irgendwie ist das alles immer sehr verwirrend, weil das andauernd geändert wird, mein Stand ist im Moment laut meiner Behörde, werden alle Giftschlangen, Warane ab 1m Körperlänge, diverse Riesenschlangen, alle Trugnattern, diverse Wirbellose, Löwen, Nashörner, Giraffen, Elefanten (das ist jetzt kein Witz), auf eine Gefährlichkeitsstufe gestellt und neue Genehmigungen werden praktisch nicht ausgestellt. Wobei das in einem anderen Landkreis gleich wieder anders aussehen kann.
                      Bei uns im Landkreis jedenfalls sind einige Vogelspinnen oder Boa constrictor genauso gefährlich wie eine Raubkatze.
                      Gruß
                      CB
                      halte seit 1988 ein paar Reptilien

                      Kommentar


                      • #12
                        Re: Giftschlangen

                        Hi zusammen,

                        hier in Thüringen sind jegliche Schlangen die es gibt nur meldepflichtig nicht aber wird ein Nachweis erfordert. Hab selbst bei der Behörde nachgefragt, und noch ist es im Bundesland Thüringen so, dass man "alles" halten darf, was den Terraristik-Bereich betrifft.


                        Liebe Grüße,

                        Zebra

                        [[ggg]Editiert von Zebr@ am 24-11-2004 um 20:51 GMT[/ggg]]

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                        • #13
                          Re: Giftschlangen

                          @ stoneriver: nix für ungut.....aber solche solls auch geben....

                          ach noch was zur Sache:

                          "Während in acht deutschen Bundesländern keinerlei gesonderte Regelungen über die Haltung der so genannten gefährlichen Terrarientiere existieren, machten Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein von ihrem Regulierungsrecht Gebrauch. Das ist sicher zu begrüßen, und der verantwortungsvolle Terrarianer wird auch keine Probleme damit haben, die notwendigen Auflagen einzuhalten. Bedauerlicherweise sind diese Vorschriften ? gelinde gesagt ? nicht gerade praxisnah und zeugen von ungenügender Sachkenntnis. Eine recht allgemeine Regelung ohne Nennung der betreffenden Tierarten, die zurzeit überarbeitet werden soll, besitzt Bayern, wo die Haltung gefährlicher Tiere einer gemeindlichen Erlaubnis bedarf, für die der Antragsteller ein ?berechtigtes Interesse? (Was ist das?) nachzuweisen hat. In der Berliner Verordnung sind unter den Schlangen alle Gattungen der Boidae, Viperidae, Elapidae, Hydrophiidae sowie alle Arten der früheren Unterfamilie Boiginae (Trugnattern) erfasst. Es besteht Genehmigungspflicht. In Bremen gibt es eine Polizeiverordnung, die das grundsätzliche Verbot der Haltung aller Giftschlangen sowie Nattern der Gattungen Dispholidus und Thelotornis enthält. Ausnahmegenehmigungen werden gewährt. In Niedersachsen ist die nichtgewerbliche Haltung von Giftschlangen ebenfalls grundsätzlich verboten. Ausnahmen können im Einzelfall zugelassen werden, wenn keine Gefahren entstehen können (Ist das möglich?) und Antiseren sowie Behandlungsempfehlungen zur Verfügung stehen. Die Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern lehnen sich weitgehendst an die Vorschriften Schleswig-Holsteins an, beziehen sich allerdings nur auf ?fremde? Tiere. (Eine Kreuzotter ist jedenfalls keine ?fremde? Schlange.):-)))) Die Polizeiverordnung des Saarlandes über das Halten gefährlicher wilder Tiere durch Privatpersonen erfasst unter den Schlangen alle Vertreter der Gattung Python (Wie gefährlich kann ein Königspython werden?) sowie die Anakondas (Eunectes). Giftschlangen sind nicht dabei:-)))) Die sachsen-anhaltische Verordnung entspricht im Wesentlichen jener Niedersachsens, erwähnt allerdings die Gattungen Dispholidus und Thelotornis. In Schleswig-Holstein ist die ?Haltung von Tieren wild lebender Arten, die Menschen in freier Wildbahn durch Körperkraft, Gifte oder ihr Verhalten gefährlich werden können, insbesondere von? ... ?Giftschlangen? verboten. Ausnahmen sind möglich. (Rössel 2001) "

                          ein kleiner Auszug aus diesem --> http://www.dght.de/ag/schlangen/merkblat/mb9.htm Text. Man beachte vorallem dies, was ich mit Smilie´s in Klammern gesetzt habe. Ach ja...zum Glück wohn ich im Saarland. :-))

                          mfg

                          jaba

                          [[ggg]Editiert von jaba am 24-11-2004 um 22:30 GMT[/ggg]]

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                          • #14
                            Re: Giftschlangen

                            Wird bei Regelungen, die "Trugnattern" erwähnen, dieser Begriff auch irgendwie definiert? Wenn nicht, dann könnte das ganz schöne Interpretationsprobleme verursachen.

                            Wie wir inzwischen wissen haben fast alle Colubriden Giftdrüsen, und ob die hinteren Maxillarzähne nun gerade gefurcht sind oder nicht spielt da kaum eine Rolle. Genauso verhält es sich wenn es um das klinische Potential der Schlangen geht - Rhabdophis hat zum Beispiel ungefurchte (aglyphe) Giftzähne, kann aber trotzdem einen Menschen in die Intensivstation befördern. Es wäre wenig sinnvoll, Ahaetulla nasuta zu verbieten, aber gleichzeitig Rhabdophis zu erlauben...

                            Die Unterfamilie Boiginae wird ohnehin schon lange nicht mehr anerkannt, da sich giftige Colubriden und Colubriden mit oder ohne gefurchte Giftzähne kreuz und quer durch alle Colubriden-Unterfamilien verteilen, und die Gattung Boiga (nach der die Unterfamilie "Boiginae" benannt wurde) zur Unterfamilie Colubrinae gehört.

                            Hier einige Papers dazu:

                            Vidal, N. (2002) Colubroid systematics: evidence for an early appearance of the venom apparatus followed by extensive evolutionary tinkering. J. Toxicol.—Toxin Rev. 21:21–41.

                            Vidal, N., S.G. Kindl, A. Wong & S.B. Hedges (2000) Phylogenetic reationships of xenodontine snakes inferred from 12S and 16S ribosomal RNA sequences. Molecular Phylogenetics and Evolution, 14(3): 389-402.

                            FRY, B.G. & W. WÜSTER (2004) Assembling an arsenal: origin and evolution of the snake venom proteome inferred from phylogenetic analysis of toxin sequences. Molecular Biology and Evolution 21(5): 870–883.

                            FRY, B.G., N.G. LUMSDEN, W. WÜSTER, J.C. WICKRAMARATNA, W.C. HODGSON & R.M. KINI (2003) Isolation of a neurotoxin (alpha-colubritoxin) from a ‘non-venomous’ colubrid: evidence for early origin of venom in snakes. Journal of Molecular Evolution, 57(4): 446-452.

                            FRY, B.G., W. WÜSTER, S.F.R. RAMJAN, T. JACKSON, P. MARTELLI & R.M. KINI (2003) Analysis of Colubroidea snake venoms by liquid chromatography with mass spectrometry: evolutionary and toxinological implications. Rapid Communications in Mass Spectrometry 17: 2047-2062.

                            Die letzten drei davon sind auf der folgenden Website als PDF-Dateien erhältlich:
                            http://biology.bangor.ac.uk/~bss166/Publications.htm

                            MfG

                            WW

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                            • #15
                              Re: Giftschlangen

                              Hier in Berlin sind die Auflagen sprichwörtlich hoch: man benötigt ein polizeiliches Führungszeugnis, natürlich alle Papiere der Tiere, eine Ausnahmegenehmigung für die Haltung und der Amtsveterinär kommt (selbstverständlich kostenplfichtig) vorbei und inspiziert die Haltungsbedingungen. Dies gilt für alle "gefährlichen" Tiere wie Riesenschlangen oder auch Giftschlangen. Bei Wirbellosen gibt es allerdings (noch) keine Vorschriften, auch wenn es sich z.B. um Lebensgefährliche Jagdspinnen handeln sollte...

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