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Meldepflicht in Bayern für Boa c. imperator?

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  • Meldepflicht in Bayern für Boa c. imperator?

    Hallo,

    habe eine Frage in Bezug auf die neue Rechtslage in Bayern?
    Meldepflicht Boa c. imperator und Boa c. constrictor beim Ordnungsamt (Menschenschutz) Das Gesetz wurde angeblich erst vor kurzem geändert und Boa c.imperator wurde auch mit aufgenommen? Im Internet konnte ich nichts finden.
    Weiß jemand näheres?

    Mfg Henry

    [[ggg]Editiert von Henry Haydn am 24-06-2005 um 22:23 GMT[/ggg]]

  • #2
    Re: Meldepflicht in Bayern für Boa c. imperator?

    Hallo,
    Eine weitere Änderung betrifft die Anlage 5 zur BArtSchV. Hier sind diejenigen Arten aufgeführt, die so häufig im Inland gezüchtet werden, dass die Gefahr einer illegalen Naturentnahme sehr gering ist. Die Haltung von Tieren dieser Arten muss der Behörde nicht mehr angezeigt werden. In der Begründung heißt es: "In den letzten Jahren hat es eine starke Zunahme der Haltung von Reptilien und Amphibien gegeben. Die im Änderungsvorschlag genannten Arten werden sehr häufig in Privathaushalten gehalten und regelmäßig vom Zoohandel angeboten. Neben Nachzuchten werden zusätzlich große Mengen dieser Arten legal eingeführt. Durch das große Angebot und die damit verbundenen relativ geringen Preise ist der Anreiz für eine illegale Naturentnahme sehr gering."
    Damit wird in Artikel 1 die Anlage 5 wie folgt geändert:
    a) Im Abschnitt "Reptilia Kriechtiere" werden die Zeilen
    Iguana iguana Grüner Leguan
    Python regius Königspython
    Boa constrictor constrictor Abgottschlange
    Boa constrictor imperator Abgottschlange
    Phelsuma madagascariensis Madagascar-Taggecko
    Phelsuma laticauda
    eingefügt.
    b) Im Abschnitt "Amphibia Lurche" werden die Zeilen
    "Dendrobates auratus Goldbaumsteiger
    Dendrobates azureus Blauer Pfeilgiftfrosch
    eingefügt.
    Das ist ein weiterer Erfolg der Vernunft für die Terraristik. Der 1. Vorsitzende der DGHT, Ingo Pauler, fordert bereits seit Jahren, sehr häufig nachgezüchtete Arten in Anhang 5 aufzunehmen, um Terrarianerinnen und Terrianern - aber auch den Behörden - das Leben zu erleichtern. Die Aufnahme der oben genannten Arten versteht er als ersten Schritt.

    mfg Tobi

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    • #3
      Re: Meldepflicht in Bayern für Boa c. imperator?

      Hi,
      das was Tobi da geschrieben hat stimmt zwar, hat aber mit der Verordnung zum Halten gefährlicher Tiere (oder wie das auch immer heißt) nichts zu tun.
      Also mein letzter Stand war, dass Boa constrictor sp. als genehmigungspflichtig drinstand, meine Sachbearbeiterin hat aber mal irgendwas erzählt, dass nur noch B.c.c. drinstehen soll und somit alle anderen B.c.rausfallen sollten, was natürlich sensationel ist, da erstens die größte B.c. aus Kolumbien üblicherweise der UA imperator zugeordnet wird und zweitens eine Unterscheidung zwischen imperator und constrictor, speziell bei Mischlingen und Tieren unbekannter Herkunft ja nicht immer so leicht ist.
      Ganz abgesehen davon, ändert sich die Verordnung irgendwie so schnell wie manche Leute ihre Wäsche wechseln und erfahrungsgemäß muss man dann das als gegeben hinnehmen, was sein persönlicher Sachbearbeiter im Ordnungsamt meint und das differiert erfahrungsgemäß sehr stark, das kann gehen von "sie können alles halten was sie wollen" bis zu sofortiger strikter Ablehnung der Haltung gefährlicher Tiere im Sinne des Gestzes.
      Was ich so mitgekriegt habe, das kann aber auch Zufall sein, ist es in den katholischen Gebieten strenger als in den evangelischen, das ist schon mehr Leuten aufgefallen, kann aber auch wirklich purer Zufall sein.

      Mein Tip ist, sich an sein zuständiges Ordnungsamt zu wenden, was die so meinen, denn wie oben schon erwähnt, ist das durchaus von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich

      Viele Grüße
      CB
      halte seit 1988 ein paar Reptilien

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      • #4
        Re: Meldepflicht in Bayern für Boa c. imperator?

        ne seit Anfang dieses Jahres wurde des
        geändert.
        Jetzt sind alle Boa c. genemigungspflichtig
        weil mann eben nicht genau unterscheiden kann
        ob es reinrassige sind oder nicht!
        Und nach dem alle Schlagen die regelmässig eine
        länge von 2m überschreiten genemigungspflichtig sind
        gehöhren in Bayern jetzt alle Boa c. Arten
        der genemigungspflicht an

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        • #5
          Re: Meldepflicht in Bayern für Boa c. imperator?

          Hallo Henry.

          Wie schon gesagt wurde, ist zwischen Artenschutz und Sondergenehmigung zur Haltung von gefährlichen Tieren zu unterscheiden.

          Boa c. imperator ist in Berlin beim Amtsveterinär beim Naturschutz- und Grünflächenamt zu melden, da sie als gefährliche Tiere gelten. In Bayern sind zwar Schlangen ab 3 m Länge zu melden, aber so weit ich weiß, sind B. c. imperator aus den Ausführungsvorschriften Bayerns ausgenommen. Aber Fragen kostet nichts

          Viele Grüße, Daniel.

          Kommentar


          • #6
            Re: Meldepflicht in Bayern für Boa c. imperator?

            Hallo beisammen und vielen dank für die vielen Antworten...


            ich habe beim Ordnungsamt (Bayern) angerufen... alle Boa c. constrictor Unterarten sind genehmigungspflichtig - Imperatoren dürfen verkauft werden jedoch werden sie beim Besitzer beschlagnahmt. Haltungauflagen sind wohl kaum zu erfüllen...man muß schon eine Magisterarbeit oder ein Buch über Boas verfassen(wissenschaftliches Interresse!) um eine Genehmigung zu bekommen... haben sie mir dort freundlicherweise zu verstehen gegeben.

            mfg. Henry

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            • #7
              Re: Meldepflicht in Bayern für Boa c. imperator?

              Hallo,
              da haben wir schon wieder das durcheinander, jeder bekommt was anderes gesagt und die die dann eine "strenges" Ordnungsamt haben sind dann die Dummen!

              @Henry, vielleicht willst du ja wirklich ein Buch oder zumindest einen guten Artikel für eine Fachzeitschrift schreiben;-), normalerweise freut man sich da ja schon über solche Berichte und ein guter Bericht und Studien dauern ja ein paar Jahre;-)

              Viele Grüße
              CB
              halte seit 1988 ein paar Reptilien

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              • #8
                Re: Meldepflicht in Bayern für Boa c. imperator?

                Hi,
                das kommt in Bayern aber auch immer auf die jeweilige Stadt an.
                Hier bei uns wurden Imperatoren genehmigt und seit Anfang des Jahres sind lt. Aussage Landratsamt die Imperatoren von der Meldepflicht befreit nur con con muss noch genehmigt werden.

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                • #9
                  Re: Meldepflicht in Bayern für Boa c. imperator?

                  Servus!

                  Dieses Thema wurde schon vor längerem mal von mir zur Diskussion gestellt.
                  Hier der link http://www.dghtserver.de/foren/viewtopic.php?TopicID=25434

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