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Verschiedene Fragen zu Schlangen

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  • Verschiedene Fragen zu Schlangen

    Hi

    Ich muss für ein Referat einige Punkte klären ( wegen der anschließenden, lästigen Nachfragen ). Vielleicht hat ja jemand die nötige Kenntnis und Lust darauf zu antworten.

    Zuerstmal würde ich gerne Wissen welche Auswirkungen die Rote Liste (IUCN) auf Gesetze, Artenschutzgesetze und mich als Schlangenhalter hat und warum es sie gibt, wo wir doch das Washingtoner Artenschutzabkommen als EU-Verordnung übernommen haben. Oder gilt die rote Liste nur regional?

    Zweitens stimmt es wirklich das man in einigen Bundesländern wie Thüringen auch Giftschlangen wie die Königskobra oder den Taipan halten darf? Wenn ja, mit welchen Auflagen?? Hier in Niedersachsen ist das nicht erlaubt ausser für Zoologen oder Forscher.

    Was bedeuten die Zahlen 1.1 oder 1.0 oder 0.1 bei Verkaufsangeboten der Schlangen. Wusste ich mal als ich meine Schlange gekauft hatte aber das ist schon so lange her...;-)

    Ausserdem wenn jemand Statistikn über Schlangenhaltung/bisse/Übergriffe/Halter/Importe etc hat. Immer her damit...

    Vielen Dank im vorraus

    Mirko

  • #2
    Re: Verschiedene Fragen zu Schlangen

    Hallo erst mal

    Kann dir leider nicht auf alles eine Antwort geben aber was 1.0 usw. heißt kann ich dir erklären.

    1.0 bedeutet 1 männliches Tier
    2.0 bedeutet 2 männliche Tiere
    0.1 bedeutet 1 weibliches Tier
    0.2 bedeutet 2 weibliche Tiere
    0.0.1 bedeutet 1 Tier unbestimmten Geschlechts
    1.1 bedeutet 1männliches und 1 weibliches Tier

    Hoffe das ich dir weiterhelfen konnte.

    [[ggg]Editiert von Mischa G. am 18-08-2005 um 22:13 GMT[/ggg]]

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    • #3
      Re: Verschiedene Fragen zu Schlangen

      Zur Roten Liste (falls ich mich nicht schwer täusche): Diese sind DAS Hilfsmittel um anschliessend gewisse Tier- und Pflanzenarten dann unter Schutz zu stellen.

      Kommentar


      • #4
        Re: Verschiedene Fragen zu Schlangen

        Also ich kann dir zu den geltenden Auflagen für Schlangenhalter sagen, dass man im Saarland für Giftschlangen keinerlei Auflagen hat!
        ehemals "Goldteju"

        Kommentar


        • #5
          Re: Verschiedene Fragen zu Schlangen

          Hallo Mirko,

          für das Bundesland Thüringen (komme selbst von dort und habe mit den Behörden schon gesprochen) gibt es keine Begrenzung oder Auflagen.

          Das bedeutet:

          Ich darf mir an Schlangen holen was ich möchte. Es gibt keine Auflagen. Lediglich das Tier muss angemeldet werden, wenn es im Artenstatus den Anhang A oder B trägt. (ausgenommen von den Arten, die nicht mehr meldepflichtig sind)

          Soweit ich informiert bin, gibt es bei Giftschlangen nicht diesen Meldestatus wie bei Würgeschlangen mit Anhang A oder B.

          Ansonsten gilt bezüglich des Anmeldens der jeweiligen Art, wie in anderen Bundesländern auch.


          Lieben Gruß,

          Rene

          Kommentar


          • #6
            Re: Verschiedene Fragen zu Schlangen

            Ein Punkt ist nicht richtig:
            Es ist auch in Niedersachsen für Nicht-Zoologen und Nicht-Forscher erlaubt, Giftschlangen zu halten. Allerdings erfordert dies u.a. dem Sachkundenachweis; außerdem muss sichergestellt sein, dass keine Gefahr für andere Leute besteht. Also muss das Terrarium abgeschlossen in einem wiederum abgeschlossenen eigenen Raum untergebracht werden usw... Außerdem muss man mindestens 18 Jahre alt sein oder die Einverständniserklärung der Eltern haben...
            Es gibt noch ein paar Sachen mehr glaube ich, aber die fallen mir so nicht ein.
            Gruß, Gerrit

            [[ggg]Editiert von Re-Flex am 18-08-2005 um 10:56 GMT[/ggg]]

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            • #7
              Re: Re: Verschiedene Fragen zu Schlangen

              Vielen, Vielen Dank für die vielen schnellen Antworten.

              Hab aber gleich wieder ne Frage : Wenn 1.0 männlich und 0.1 weiblich ist.
              Was ist dann 1.1 ?? Eine männlich und eine weiblich Schlange ??

              Die Giftschlangenhaltung ist in Niedersachsen wirklich grds verboten. Laut Landkreis Lüneburg und 2 Händlern die ich befragt habe, kann man zwar eine Genehmigung beantragen, aber auch nur theoretisch. Die würde eigentlich nie genehmigt werden wenn ich nicht Zoologe o.ä. sei...

              Gruss Mirko

              Kommentar


              • #8
                Re: Verschiedene Fragen zu Schlangen

                Ich kann das nicht ganz nachvollziehen...
                Ein guter Freund von mir hält - selbstverständlich auf völlig legale Art und Weise - diverse Krokodile, und die werden ebenfalls als "gefährlich" eingestuft (auch zurecht), ohne dass er Zoologe oder so ist. Da braucht man dann Genehmigungen, aber die sind - jedenfalls bei uns - nicht unerreichbar. Vielleicht meldet er sich selbst noch zu Wort...
                Gruß, Gerrit

                Kommentar


                • #9
                  Re: Re: Verschiedene Fragen zu Schlangen

                  Das ist ja interessant, wirklich in Niedersachsen?! Wobei ich mir auch vorstellen könnte das es logische andere Erklärungen gibt.. wie z.B. das er die schon vor Einführung der Gefahrtierverodnung im Jahr 2000 hatte und daher behalten darf oder vielleicht kennt er ja auch jemanden beim Landkreis ganz gut ;-).. Aber irgendwelche besonderen gründe müsste er eigentlich gehabt haben. Wäre aber mal interessant zu wissen.

                  Kommentar


                  • #10
                    Re: Re: Re: Verschiedene Fragen zu Schlangen

                    Hab aber gleich wieder ne Frage : Wenn 1.0 männlich und 0.1 weiblich ist.
                    Was ist dann 1.1 ?? Eine männlich und eine weiblich Schlange ??
                    Ja genau, bei 1.1 hast Du zwei Schlangen, eine männliche und eine weibliche.
                    Bei 1.1.2 wären es insgesamt also 4 Schlangen, 1 männliche, 1 weibliche und 2 unbestimmten Geschlechts.
                    Gruß
                    SJ

                    Kommentar


                    • #11
                      Re: Verschiedene Fragen zu Schlangen

                      Ja, in Niedersachsen (es sei denn, es ist eine nicht unerhebliche Reform an mir vorübergegangen und Bayern liegt jetzt an der Nordsee und Niedersachsen somit weiter im Süden...)
                      Ich kann mir das beim Besten Willen nicht vorstellen, da ich mich mit dem zuständigen Mann in unserem Landkreis noch kürzlich über Giftschlangen unterhalten habe...aber, wenn ichs nicht vergesse,
                      kann ich ihn morgen mal fragen, wie das ist mit seinen Krokodilen...
                      Gruß, Gerrit

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                      • #12
                        Re: Re: Verschiedene Fragen zu Schlangen

                        Re-Flex schrieb:
                        Ja, in Niedersachsen (es sei denn, es ist eine nicht unerhebliche Reform an mir vorübergegangen und Bayern liegt jetzt an der Nordsee und Niedersachsen somit weiter im Süden...)
                        Ich kann mir das beim Besten Willen nicht vorstellen, da ich mich mit dem zuständigen Mann in unserem Landkreis noch kürzlich über Giftschlangen unterhalten habe...aber, wenn ichs nicht vergesse,
                        kann ich ihn morgen mal fragen, wie das ist mit seinen Krokodilen...
                        Gruß, Gerrit
                        Hallo,
                        bei Krokodilen gibt es in NDS - wie in Sachsen-Anhalt auch - eine "Erlaubnispflicht" bei Krokodilen, d.h., wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen die Behörden genehmigen. Dies gibt es bei Giftschlangen nicht. Hier muss der Interessent ein berechtigtes Interesse nachweisen. Allerdings ist nicht jede giftige Schlange auch eine "Giftschlange" im nds. Landesrecht.

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                        • #13
                          Re: Verschiedene Fragen zu Schlangen

                          Es ist zwar nicht ganz einfach aber auch nicht unmöglich in Niedersachsen die Genemigung zur Giftschlangenhaltung zu bekommen, allerdings sind die zu erfüllenden Auflagen schon sehr hoch, was auch der Grund ist warum laut Schätzungen ca. 90% der Giftschlangenhalter in Niedersachsen ihre Tiere nicht anmelden.

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                          • #14
                            Re: Verschiedene Fragen zu Schlangen


                            Oh,

                            in einem (kürzlich in einem Forum diskutierten) Gesetzesvorhaben in Hamburg ist vorgesehen, dass ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden kann...

                            Michael

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                            • #15
                              Re: Re: Verschiedene Fragen zu Schlangen

                              HaHaHa schrieb:
                              Es ist zwar nicht ganz einfach aber auch nicht unmöglich in Niedersachsen die Genemigung zur Giftschlangenhaltung zu bekommen, allerdings sind die zu erfüllenden Auflagen schon sehr hoch, was auch der Grund ist warum laut Schätzungen ca. 90% der Giftschlangenhalter in Niedersachsen ihre Tiere nicht anmelden.
                              Na toll...sie melden die Tiere nicht an, sie sorgen sich nicht um Haftpflichtversicherungsschutz: Unverantwortlich ist noch viel zu gelinde ausgedrückt! Wenn ich Tiere verantwortungsbewusst pflegen möchte,dann gehört es dazu, dass ich mich an die gesetzlichen Regelungen halte - mögen sie ebenso wie die Haltungsrichtlinien in den Augen der Pfleger sinnvoll sein oder nicht!

                              Zur Roten Liste: Die Rote Liste bedrohter Arten, abzurufen über die Homepage der IUCN, ist sorgfältig durch die Artenschutzkommission der IUCN und deren "Specialist Groups" erarbeitet und eine wesentliche Grundlage für anschliessenden gesetzlichen Schutz durch das
                              WA und nationale und internationale Artenschutzgesetzgebung. Die Rote Liste wird ständig aktualisiert.

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