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ordnungsgemäßes züchten

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  • ordnungsgemäßes züchten

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage:
    ich spiele momentan mit der Überlegung mir 1,1 Corallus hotulanus anzuschaffen, da es dabei ja auch auf eine Zucht hinauslaufen soll, habe ich folgende Frage:
    darf ich diese Tiere eigentlich einfach so züchten, wenn ich die Elterntiere ordnungsgemäß angemeldet habe? Reicht es dann, wenn ich für die Jungtiere einen eigenen Herkunftsnachweis erstelle und diesen mit einer Kopie des Nachweises der Elterntiere ausstelle - oder bin auch ich verpflichtet ein Zuchtbuch (Bestandsbuch ??) zu führen und die einzelnen NZ mit Zuchtbuchnummer zu versehen. (Ich wohne in NRW)
    Über eine Antwort wäre ich dankbar.
    Gruß Nils
    Der Bär, ach der mit den Viechern...

  • #2
    Re: ordnungsgemäßes züchten

    Hallo,
    züchtet hier denn niemand - wenn ihr das hier nicht erklären wollt, könnt ihr mir auch eine email senden.

    Gruß Nils
    Der Bär, ach der mit den Viechern...

    Kommentar


    • #3
      Re: ordnungsgemäßes züchten

      Hallo Nils,

      den Schutzstatus von C. hortulanus kenne ich nicht. Ich züchte seit ein paar Jahren Elaphe dione, die unter den Schutz der Bundesartenschutzverordnung fallen. Die Tiere habe ich nach dem Kauf angemeldet und jetzt melde ich die Bestandsveränderungen (NZ, Verkauf,...)
      Ruf doch einfach mal bei deiner unteren Landschaftsbehörde (Stadtverwaltung, bzw. wenn du in in einer kreisangehörigen Stadt wohnst: Kreisverwaltung) an und erkundige dich. Du solltest auf jeden Fall den aktuellen und auch ältere wissenschaftliche Namen kennen, die sind nicht immer auf dem neuesten Stand

      Lass uns wissen, was du erfahren hast.

      Viele Grüße
      Rolf
      Halte und züchte asiatische Kletternattern.

      www.asiatische-kletternattern.de.vu

      Kommentar


      • #4
        Re: ordnungsgemäßes züchten

        Hallo,
        erst einmal, Corallus hortulanus fällt unter Anhang B des WA wie alle nicht in Anhang A gelisteten Boiden. Ich kann jetzt nur sagen wie es bei uns (Bayern) ist, da ich ja sowieso auch melden muss an wen ich die Tiere abgegeben habe, bietet sich da ein Bestandsbuch sehr gut an, da ist man dann auf der sicheren Seite und hat dann keine Zettelwirtschaft, ich halte der Dame auf der Naturschutzbehörde einfach mein Bestandsbuch unter die Nase und gut ist es, da kann sie dann nachsehen was sie wissen will. Ob jetzt ein Bestandsbuch Pflicht ist kann ich gar nicht sagen, ich weiß nur, dass es meine Sachbearbeiterin mir damals empfohlen hat.
        Wie Rolf schon gesagt hat, am besten erkundigst du dich mal bei deiner zuständigen Behörde, wie sie es denn haben wollen, das variiert nämlich etwas, es gibt z.B. auch Behörden denen eine jährliche Bestandsveränderungsmeldung genügt (mein Bestandsbuch ist z.B. nur einmal im Jahr bei der Behörde, wenn ich wieder mal Vermarktungsgenehmigungen für WA A Tiere brauche, das genügt denen, mir ist es auch so sehr recht, da ich nicht jedes mal das Geschreibsel habe) und nicht wie vorgeschrieben eine unverzügliche oder innerhalb ein paar Tagen, am besten frägst du nur allgemein nach Boas und verwirrst sie nicht gleich mit irgendwelchen Namen wie Corallus, wo die guten Herrschaften dann erst mal suchen müssen was das denn sein könnte, denn bei der Bezeichnung Boa sollte ein normaler Sachbearbeiter gleich wissen was das ist.

        Viele Grüße
        Christian
        halte seit 1988 ein paar Reptilien

        Kommentar


        • #5
          Re: Re: ordnungsgemäßes züchten

          Gar nicht so einfach!

          [[ggg]Editiert von Nils123 am 25-08-2005 um 12:39 GMT[/ggg]]
          Der Bär, ach der mit den Viechern...

          Kommentar


          • #6
            Re: Re: ordnungsgemäßes züchten

            Vielleicht kann mir das ja mal einer erklären (für ev. Unrereimtheiten isst eine Notwendige Formatäderung verantwortlich)

            An den Absender (Name, Anschrift)
            Kreis xxxxxxxx
            -Amt für Landschaftsökologie- .......................................................
            Postfach xxxxxxx
            .......................................................
            xxxxxxxxx
            .......................................................
            .......................................................
            Datum:
            Bestandsanzeige
            gemäß § 6 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
            Hiermit zeige ich den Besitz der umseitig aufgeführten Wirbeltiere besonders geschützter
            Arten an.
            Hinweise zum Ausfüllen der Bestandsanzeige:
            Zu Spalte 3: Einzutragen ist die übliche oder Vulgärbezeichnung und – sofern bekannt –
            die wissenschaftliche Bezeichnung der jeweiligen Art.
            Zu Spalte 7: Hier ist der Verkäufer, Vorbesitzer usw. mit Namen und Anschrift anzugeben.
            Sofern es sich um Selbstzuchten o. Naturentnahmen handelt, ist dies anzugeben.
            Zu Spalte 8: Der kalendarisch bestimmbare Zeitpunkt der Inbesitznahme (bei Selbstzuchten:
            Geburts-/Schlüpfdatum) ist einzutragen. Nicht ausreichend sind Angabe
            wie z.B. „vor 10 – 15 Jahren“.
            Zu Spalte 9: Hier sind vorhandene und nach § 8 BArtSchV vorgeschriebene individuelle
            Kennzeichen der Tiere einzutragen (geschlossener Ring, offener Ring, Transponder,
            Dokumentation, sonstige Kennzeichen). Bei Ringen ist auch die
            Ringgröße anzugeben.
            Für telefonische Rückfragen:
            xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
            Allgemeiner Hinweis:
            Die Bestandsanzeige muss binnen 4 Wochen nach Inbesitznahme des Tieres / der Tiere
            der unteren Landschaftsbehörde (Kreis Herford) vorgelegt werden.
            Nach Abgabe der Bestandsanzeige muss jeder Zu- und Abgang von Tieren, beispielsweise
            bei Kauf, Verkauf, Geburt oder Tod von Exemplaren ebenfalls unverzüglich schriftlich angezeigt
            werden.
            Soweit dieser Vordruck nicht ausreicht, geben Sie weitere Exemplare bitte auf einem gesonderten
            Blatt an.
            ............................................................ .............
            Unterschrift
            Bitte die vorherigen Hinweise beachten!
            Bitte in der Spalte 2 eintragen, ob es sich um einen Zugang (Z) oder um einen Abgang (A) handelt.
            1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
            Lfd. Nr. Tierart Anzahl Alter Geschlecht Herkunft, bei Abgang Empfänger
            (die Angabe der vollständigen
            Anschrift ist erforderlich)
            Beginn
            der
            Haltung
            Kennzeichen
            § 7
            BArtSchV
            Standort Verwendungszweck
            1
            Name:
            Straße:
            Ort:
            2
            Name:
            Straße:
            Ort:
            3
            Name:
            Straße:
            Ort:
            4
            Name:
            Straße:
            Ort:
            Europäische Gemeinschaft
            BESCHEINIGUNG
            Ausschließlich zur Verwendung in
            der Europäischen Gemeinschaft
            Nr. 1. Antragsteller
            Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Verordnung (EG) Nr.
            1808/2001 über den Schutz von Exemplaren wild
            lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung
            des Handels
            2. Ort, an dem die lebenden, der freien Wildbahn
            entnommenen Exemplare von Arten in Anhang
            A gehalten werden sollen
            3. Ausstellende Vollzugsbehörde
            5. Nettomasse (kg)
            6. Menge
            7.CITES-Anhang
            8. EG-Anhang 9. Herkunft
            10. Ursprungsland
            4. Beschreibung der Exemplare (einschließlich
            Kennzeichen, Geschlecht und Geburtsdatum
            lebender Tiere)
            11. Genehmigungs-Nr. 12. Ausstellungsdatum
            16. Wissenschaftlicher Artenname 13. Einfuhrmitgliedstaat
            17. Üblicher Artenname 14. Dokumenten-Nr. 15. Ausstellungsdatum
            18. Hiermit bestätige ich, dass die oben beschriebenen Exemplare:
            1 _ in Übereinstimmung mit im ausstellenden Mitgliedstaat geltenden Rechtsvorschriften der freien Wildbahn
            entnommen wurden.
            2 _ in Übereinstimmung mit im ausstellenden Mitgliedstaat Rechtsvorschriften als verlassene oder entwichene
            Tiere wieder eingefangen wurden.
            3 _ in Gefangenschaft geboren und gezüchtet oder künstlich vermehrt wurden.
            4 _ in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der Gemeinschaft erworben oder in diese
            eingeführt wurden.
            5 _ vor dem 1. Juni 1997 in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 3626/82 in der Gemeinschaft erworben
            oder in diese eingeführt wurden.
            6 _ vor dem 1. Januar 1984 in Übereinstimmung mit dem CITES-Übereinkommen in der Gemeinschaft erworben
            oder in diese eingeführt wurden.
            7 _ in den ausstellenden Mitgliedstaat eingeführt wurden, bevor die Vorschriften der in Punkt 4 u. 5 genannten
            Verordnungen oder des CITES-Übereinkommens in dessen Gebiet in Kraft traten.
            8 _ dem Fortschritt der Wissenschaft/der Zucht oder Vermehrung/der Forschung oder Ausbildung oder
            anderen nicht schädlichen Zwecken dienen.
            19. Ich beantrage diese Bescheinigung:
            1 _ zur Bestätigung, dass das (wieder-)auszuführende Exemplar unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften
            zum Schutz der betreffenden Arten erworben wurde.
            2 _ zur Befreiung von Exemplaren der Arten in Anhang A vom Verbot kommerzieller Tätigkeiten gemäß Artikel
            1 der Verordnung (EG) Nr. 338/97.
            3 _ zur Genehmigung der Verbringung lebender Exemplare der Arten in Anhang A von dem in der Einfuhrgenehmigung
            oder in einer anderen Bescheinigung angegebenen Ort.
            20. Bemerkungen Die erforderlichen Beweismittel und Belege sind
            beigefügt. Ich erkläre hiermit, dass ich alle obigen
            Angaben ordnungsgemäß nach bestem Wissen
            und Gewissen gemacht habe.
            Ich erkläre, dass bisher noch kein Antrag auf eine
            Genehmigung/Bescheinigung für die oben genannten
            Exemplare abgelehnt wurde.
            Name des Antragstellers Unterschrift Ort und Datum
            Anweisungen und Erläuterungen
            1. Vollständiger Name und Anschrift des Antragstellers der Bescheinigung und nicht eines
            Agenten.
            2. Ist nur bei einem Antrag für lebende, der freien Wildbahn entnommene Exemplare von Arten
            in Anhang A auszufüllen.
            4. Die Beschreibung muss möglichst genau sein und einen Code aus drei Buchstaben gemäß
            Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1808/2001 enthalten.
            5/6. Es sind Mengen- und/oder Nettomasseeinheiten gemäß den Angaben in Anhang V der Verordnung
            (EG) Nr. 1808/2001 zu verwenden.
            7. Anzugeben ist die Nummer des CITES-Anhangs (I, II oder III), in dem die Art zum Zeitpunkt
            der Ausstellung der Genehmigung/Bescheinigung aufgeführt ist.
            8. Anzugeben ist der Buchstabe des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (A, B oder C),
            in dem die Art zum Zeitpunkt der Ausstellung der Genehmigung/Bescheinigung aufgeführt
            ist.
            9. Zur Angabe der Herkunft ist einer der nachstehenden Codes zu verwenden:
            W = der freien Wildbahn entnommene Exemplare,
            R = aus einem Ranching-Betrieb stammende Exemplare,
            D = zu kommerziellen Zwecken in Gefangenschaft gezüchtete Tiere von Arten in Anhang A
            und gemäß Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 1808/2001 zu kommerziellen Zwecken
            künstlich vermehrte Pflanzen von Arten in Anhang A sowie Teile und Gegenstände
            daraus,
            A = zu nicht kommerziellen Zwecken künstlich vermehrte Pflanzen von Arten in Anhang A
            und gemäß Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 1808/2001 künstlich vermehrte
            Pflanzen von Arten in den Anhängen B und C sowie Teile und Gegenstände daraus,
            C = zu nicht kommerziellen Zwecken in Gefangenschaft gezüchtete Tiere von Arten in
            Anhang A und gemäß Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 1808/2001 in Gefangenschaft
            gezüchtete Tiere von Arten in den Anhängen B und C sowie Teile und Gegenstände
            daraus,
            F = in Gefangenschaft geborene Tiere, für die die Kriterien von Kapitel III der Verordnung
            (EG) Nr. 1808/2001 nicht erfüllt sind sowie Tiere und Gegenstände daraus,
            I = einbehaltene oder beschlagnahmte Exemplare (1),
            O = Exemplare aus der Zeit vor dem Übereinkommen (1),
            U = Herkunft unbekannt (ist zu begründen).
            10/12. Das Ursprungsland ist das Land, in dem die Exemplare der freien Wildbahn entnommen, in
            Gefangenschaft geboren und gezüchtet oder künstlich vermehrt wurden.
            13/15. Der Einfuhrmitgliedstaat ist gegebenenfalls der Mitgliedstaat, der die Einfuhrgenehmigung für
            die betreffenden Exemplare ausgestellt hat.
            16. Der wissenschaftliche Name muss den in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1808/2001 genannten
            Standardnomenklaturreferenzen entsprechen.
            18. Es sind möglichst viele Einzelheiten anzugeben. Das Fehlen von oben geforderten Informationen
            ist zu begründen.
            (1) Nur anzugeben, wenn ein anderer Code zur Angabe der Herkunft verwendet wird.
            Der Bär, ach der mit den Viechern...

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