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züchten - rechtlich

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  • züchten - rechtlich

    Hallo,
    ich bin Hobby-Terrianer. habe nun schon öfters Bartagamen nachgezogen. Jetzt möchte ich meine Rosenboas und Königspythons nachziehen. Was muß ich da rechtlich beachten? Darf ich das überhaupt? Zuchtbuch?
    Der Bär, ach der mit den Viechern...

  • #2
    Re: züchten - rechtlich

    Es gibt einen Freibetrag, bis zu dem man steuerfrei seine Nachzuchten verkaufen kann. Soviel weiß ich; wie hoch der ist, kann dir hoffentlich jemand hier sagen...

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    • #3
      Re: züchten - rechtlich

      Hallo,

      ich denke mal, dass Du eher das Bundesartenschutzgesetz meinst.
      Leider werden die Bestimmungen von den Bundesländern recht unschiedlich ausgelegt. In NRW reicht es theoretisch, das Datum der Eiablage und des Schlupfs zu dokumentieren. Fotos vom Gelege wären auch gut. Ferner verlangen manche ULB's noch eine Zeugenerklärung. Dies reicht in den meisten Fällen. Die Nachzuchten sollten dann umgehend gemeldet werden. Die Anlage eines Zuchtbuchs ist von Vorteil ist aber bei Anhang B Tieren nicht bei allen ULB's vorgeschrieben.

      Wie Du siehst gibt es leider noch keine einheitliche Verfahrensweise. Am besten setzt Du Dich mit Deinem Sachbearbeiter in Verbindung, um auf Nummer sicher zu gehen.

      In NRW ist eigentlich alles ziemlich problemlos, wohingegen Niedersachsen oft auch bei Anhang B Tieren viel Zirkus macht.

      Grüse, Thorsten.

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      • #4
        Re: züchten - rechtlich

        Hallo,
        würde mich freuen, wenn mir jemand sagen kann, wie es in Bayern aussieht! Ich Züchte nur zum Hobby und auch nur Python regius und ein paar Elaphe arten. Die Jungtiere werden auch nur von Privat zu Privat verkauft!

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        • #5
          Re: züchten - rechtlich

          Hallo Jonaspie,

          ob Du nur an Privat verkaufst oder nicht spielt für den Gesetzgeber eher eine untergeordnete Rolle, wenn es darum geht von Dir Geld zu bekommen. Auch ob Du Deine Tier nur als Hobby hältst liegt nicht alleine an Deiner Einstellung.

          In Hamburg gilt z.B., dass Du ab einer bestimmten Zahl an Nachzuchten/Jahr ein Gewerbe anmelden und dementsprechend natürlich auch Steuern zahlen musst. Getrennt wird hier lediglich nach Schildkröten und anderen Reptilien. Wie hoch die Anzahl der NZ jeweils war, die man als Hobbyzüchter nachziehen darf, weiß ich nicht mehr genau, aber für Schildkröten galten wohl 99 NZ als noch Hobby-vertretbar und bei allen anderen Reptilien 199 NZ.
          Quelle: pers. Mitteilung Amtsvet. Hamburg Nord.

          Viele Grüße, Daniel
          Hamburg. Spezialisiert auf Haltung und Zucht von Thamnophis s. sirtalis inklusive Lokal- und Farbformen.

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          • #6
            Re: züchten - rechtlich

            OK, so viele sind es bei mir bei weitem nicht!

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            • #7
              Re: züchten - rechtlich

              Hi,

              bedenke aber, dass es sich bei den Bedingungen um Auflagen aus Hamburg handelt. In Bayern kann das natürlich anders gehandhabt werden!

              Gruß, Daniel
              Hamburg. Spezialisiert auf Haltung und Zucht von Thamnophis s. sirtalis inklusive Lokal- und Farbformen.

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              • #8
                Re: züchten - rechtlich

                Das ist geregelt! Habe mich jetzt mal endgültig dazu bewegen lassen, ein Gewerbe anzumelden!
                Hat ja doch ne menge vorteile!

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                • #9
                  Re: züchten - rechtlich

                  Da wäre ich vorsichtig.
                  Man zahlt hier auf alles, was man verkauft Steuern und muss alles angeben!
                  Informier Dich besser vorher ganz genau; mich hat das erstmal abgeschreckt...

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