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Schlangenfütterung / Referat

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  • Schlangenfütterung / Referat

    Hi alle zusammen!!!!

    Ich bin ganz neu in diesem Forum und habe mal eine Frage. Ich habe selber Schlangen und versuche noch für mein Studienreferat am 7.02.06 Informationen zu sammeln. Ich möchte mit meinem Lieblingtier als Thema anderen die Angst vor Schlangen nehmen. Ich habe es jetzt fast fertig ausgearbeitet.
    Da wir aber nach unserem Referat "gelöchert" werden möchte ich auf alle Fragen vorbereitet sein.
    Eine Frage stellt sich mir z.B. bezüglich der Fütterung. Schlangen sollen ( gem. Art. 2 Abs. 3 Tierschutzverordung und § 2 Tierschutzgesetz ) lebende Beute fangen können/dürfen.
    Meine beiden Tiere fressen artgerecht lebende Mäuse, Ratten und Hamster etc. Das ist erlaubt, aber wo ist die Grenze?? Bei Katzen, Leguanen etc. etc oder sogar anderen Schlangen .... dürfen nur kranke oder verletzte Tiere verfüttert werden etc etc etc..... Gibt es da einschreitende / eingrenzende Gesetze??
    Wer hat Riesenschlangen vom Format einer Anaconda oder Netzpython oder eine schlangenfressende Königskobra und oder wer hat die Rechtssicherheit und kann mir sagen wie man das theoretisch machen darf...
    Vielleicht gibt es auch erfahrene Schlangenhalter aus dem Raum Lüneburg die sich von mir ( persönlich oder telefonisch ) "ausfragen" lassen würden...

    Mirko

  • #2
    Re: Schlangenfütterung / Referat

    bitteeinsnakebit schrieb:
    Schlangen sollen ( gem. Art. 2 Abs. 3 Tierschutzverordung und § 2 Tierschutzgesetz ) lebende Beute fangen können/dürfen.
    Zitiere doch mal bitte diesen Paragraphen und frage dich dann nochmal, ob Schlangen wirklich lebende Tiere fangen sollen.
    Mit dem Recht des einen beschneidest du das Recht des anderen. Wo zieht man Grenzen?

    Gruss
    ist scheisse, aber hat sich gebess...ach nee.

    Kommentar


    • #3
      Re: Re: Schlangenfütterung / Referat

      Schlangen sind Wildtiere, fleischfressene Wildtiere, und das gehört jawohl eindeutig zur artgerechten Tierhaltung...

      Kommentar


      • #4
        Re: Schlangenfütterung / Referat

        Ohne jetzt die entsprechenden Gesetzesunterlagen nebst Kommentar zur Hand zu haben würde ich jedoch den Art. 2 III Tierschutzverordnung dahingehend verstehen, dass für Wildtiere Lebendfutter verwendet werden darf, wenn keine andere Möglichkeit besteht.
        Ich denke mal LJ-Bü bezog sich auf das sollen. Sie sollen nicht unbedingt lebendes Futter bekommen, sie dürfen (siehe obige Einschränkung). Nur für diesen Fall greift dann der HS 2.

        Einschränkungen dürften sich u. A. aus dem jeweiligen Schutzstatus der zur Fütterung vorgesehenen Tiere ergeben. Wahrscheinlich auch aus § 4 TierSchG.

        Diese Angaben jedoch alle unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Literatur momentan nicht zur Verfügung steht.

        Kommentar


        • #5
          Re: Re: Schlangenfütterung / Referat

          [quote]tntz schrieb:
          Ohne jetzt die entsprechenden Gesetzesunterlagen nebst Kommentar zur Hand zu haben würde ich jedoch den Art. 2 III Tierschutzverordnung dahingehend verstehen, dass für Wildtiere Lebendfutter verwendet werden darf, wenn keine andere Möglichkeit besteht.
          Ich denke mal LJ-Bü bezog sich auf das sollen. Sie sollen nicht unbedingt lebendes Futter bekommen, sie dürfen (siehe obige Einschränkung). Nur für diesen Fall greift dann der HS 2.

          Einschränkungen dürften sich u. A. aus dem jeweiligen Schutzstatus der zur Fütterung vorgesehenen Tiere ergeben. Wahrscheinlich auch aus § 4 TierSchG.

          § 2 Abs. 3 sagt nur das du als Halter die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten brauchst.
          § 2 Abs. 1 sagt ich muss das Tier seinen Bedürfnissen nach angemessen ernähren und pflegen.
          Und ich sage : die meisten Schlangen sind eindeutig keine Aasfresser....und gerade giftige Arten brauchen den Giftbiss weil das Gift bereits die Verdauung im Futtertier in Gang setzt...

          Kommentar


          • #6
            Re: Re: Re: Schlangenfütterung / Referat

            bitteeinsnakebit schrieb:
            § 2 Abs. 3 sagt nur das du als Halter die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten brauchst.
            § 2 Abs. 1 sagt ich muss das Tier seinen Bedürfnissen nach angemessen ernähren und pflegen.
            Und ich sage : die meisten Schlangen sind eindeutig keine Aasfresser....und gerade giftige Arten brauchen den Giftbiss weil das Gift bereits die Verdauung im Futtertier in Gang setzt...
            § 4 I S. 1 TierSchG
            (1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.

            So alleine gesehen würde ich dieser Norm entnehmen, dass eine Lebendfütterung gar nicht erlaubt ist.
            Im Zusammenhang mit Art. 2 III TierSchV und § 2 S. 3 TierSchG komme ich zu dem Schluss:

            Angemessene Ernährung der Tiere. Diese kann ausnahmsweise in der Verfütterung von lebenden Tieren bestehen, so eine andere Methode nicht realisierbar oder nicht tiergerecht ist. Ich habe dir bezüglich der Gifttiere nicht widersprochen, noch kann ich da zustimmen, da mir diesbezüglich die entsprechenden Kenntnisse fehlen, aber warum sollte es bei einer Natter, die bereit ist totes Futter anzunehmen nicht artgerecht und angemessen sein dies auch zu praktizieren. Denn genau genommen frisst sie ja auch bei der Gabe von Lebendfutter nur totes Futter. Der Tötungsakt an sich ist nicht erforderlich. Dazu müssen sie keine Aasfresser sein, denn Aas sind Tierleichname, die nicht sofort gefressen werden und bei denen schon der Verwesungsprozess begonnen hat (jedenfalls lt. Wikipedia). Wenn mich nicht alles täuscht sind Katzen auch nicht unbedingt Aasfresser, trotzdem wird ihnen totes und aufbereitetes Futter vorgesetzt.
            Knackpunkt dürfte also die Notwendigkeit zur angemessenen Versorgung sein.
            Weiterhin ist auch der Aspekt der Vermeidung von Schmerzen interessant.

            Genau wegen dieser juristischen Feinheiten gibt es halt Gesetzeskommentare. Daher kann ich auch völlig falsch liegen mit meiner Auslegung. Es ist also nicht entscheidend was du sagst oder was ich sage, sondern der entsprechende Kommentar.

            bissel offtopic:
            Und ich sage...
            Ich sage z. B. auch " 211 II Gruppe 1 Alt. 5 StGB verstösst verstösst gegen den Bestimmtheitsgrundsatz (dies sagen übrigends auch weit wichtigere Leute als ich) und trotzdem wendet sogar der BGH diese Vorschrift an.



            Kommentar


            • #7
              Re: Re: Re: Re: Schlangenfütterung / Referat

              Mord aus niedrigen Beweggründen geht mir dann doch ein bischen am Thema vorbei.
              Ich könnte jetzt auch mit dem Jagdtrieb anfangen zu argumentieren...aber das eigentliche was ich wissen wollte war ja wie machen das Riesenschlangenhalter oder von mir aus auch Zoos mit der Fütterung?? Die Schlangen brauchen ja auch Tiere entsprechender Größe??

              Kommentar


              • #8
                Re: Schlangenfütterung / Referat

                Deswegen ja auch offtopic
                Es sollte nur verdeutlichen, dass das was man persönlich denkt nicht immer der Rechtspraxis entspricht und wenn man selbst was sagt, es noch lange nicht so sein muss (dein Beispiel bzgl. Aasfresser).

                Du fragtest auch nach einer Beleuchtung des rechtlichen Hintergrundes.
                Eine Frage stellt sich mir z.B. bezüglich der Fütterung. Schlangen sollen ( gem. Art. 2 Abs. 3 Tierschutzverordung und § 2 Tierschutzgesetz ) lebende Beute fangen können/dürfen.
                Meine beiden Tiere fressen artgerecht lebende Mäuse, Ratten und Hamster etc. Das ist erlaubt, aber wo ist die Grenze?? Bei Katzen, Leguanen etc. etc oder sogar anderen Schlangen .... dürfen nur kranke oder verletzte Tiere verfüttert werden etc etc etc..... Gibt es da einschreitende / eingrenzende Gesetze??
                Diesbezüglich wurde dir von Lj-Bü bereits gesagt, dass du diese Vorschriften falsch interpretierst.
                Auch deine Antwort hierauf war schlichtweg falsch, denn eine Lebenfütterung ist nicht immer zwingend für eine artgerechte Haltung erforderlich. (aus Sicht des Gesetzes, persönliche Einstellungen sind diesbezüglich völlig außen vor gelassen)

                Auch die Ermöglichung des Jagdtriebes gehört lt. Gesetz nicht zwingend zu den Notwendigkeiten einer angemessenen Ernährung. Um diese geht es jedoch als Rechtfertigung für die Verfütterung von lebenden Wirbeltieren. Wo wir wieder bei "ich sage:.." sind. Du kannst auch argumentieren deiner Schlange bringt es mehr Lebensfreude wenn sie selbst erlegt usw. Es geht bei dieser Thematik um Argumentation aus dem Gesetz und um dessen Auslegung, nicht darum wie man es selbst sieht oder gern sehen möchte.

                Ansonsten entschuldige ich mich natürlich, deine Anfrage so stark missinterpretiert zu haben und nicht verstanden zu haben, dass du gar nicht an den Vorschriften interessiert warst.

                Gruss

                tntz


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