Hi alle zusammen!!!!
Ich bin ganz neu in diesem Forum und habe mal eine Frage. Ich habe selber Schlangen und versuche noch für mein Studienreferat am 7.02.06 Informationen zu sammeln. Ich möchte mit meinem Lieblingtier als Thema anderen die Angst vor Schlangen nehmen. Ich habe es jetzt fast fertig ausgearbeitet.
Da wir aber nach unserem Referat "gelöchert" werden möchte ich auf alle Fragen vorbereitet sein.
Eine Frage stellt sich mir z.B. bezüglich der Fütterung. Schlangen sollen ( gem. Art. 2 Abs. 3 Tierschutzverordung und § 2 Tierschutzgesetz ) lebende Beute fangen können/dürfen.
Meine beiden Tiere fressen artgerecht lebende Mäuse, Ratten und Hamster etc. Das ist erlaubt, aber wo ist die Grenze?? Bei Katzen, Leguanen etc. etc oder sogar anderen Schlangen .... dürfen nur kranke oder verletzte Tiere verfüttert werden etc etc etc..... Gibt es da einschreitende / eingrenzende Gesetze??
Wer hat Riesenschlangen vom Format einer Anaconda oder Netzpython oder eine schlangenfressende Königskobra und oder wer hat die Rechtssicherheit und kann mir sagen wie man das theoretisch machen darf...
Vielleicht gibt es auch erfahrene Schlangenhalter aus dem Raum Lüneburg die sich von mir ( persönlich oder telefonisch ) "ausfragen" lassen würden...
Mirko
Ich bin ganz neu in diesem Forum und habe mal eine Frage. Ich habe selber Schlangen und versuche noch für mein Studienreferat am 7.02.06 Informationen zu sammeln. Ich möchte mit meinem Lieblingtier als Thema anderen die Angst vor Schlangen nehmen. Ich habe es jetzt fast fertig ausgearbeitet.
Da wir aber nach unserem Referat "gelöchert" werden möchte ich auf alle Fragen vorbereitet sein.
Eine Frage stellt sich mir z.B. bezüglich der Fütterung. Schlangen sollen ( gem. Art. 2 Abs. 3 Tierschutzverordung und § 2 Tierschutzgesetz ) lebende Beute fangen können/dürfen.
Meine beiden Tiere fressen artgerecht lebende Mäuse, Ratten und Hamster etc. Das ist erlaubt, aber wo ist die Grenze?? Bei Katzen, Leguanen etc. etc oder sogar anderen Schlangen .... dürfen nur kranke oder verletzte Tiere verfüttert werden etc etc etc..... Gibt es da einschreitende / eingrenzende Gesetze??
Wer hat Riesenschlangen vom Format einer Anaconda oder Netzpython oder eine schlangenfressende Königskobra und oder wer hat die Rechtssicherheit und kann mir sagen wie man das theoretisch machen darf...
Vielleicht gibt es auch erfahrene Schlangenhalter aus dem Raum Lüneburg die sich von mir ( persönlich oder telefonisch ) "ausfragen" lassen würden...
Mirko
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