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Antrag zur Haltung von "gefährlichen" Tieren in Bayern

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  • Antrag zur Haltung von "gefährlichen" Tieren in Bayern

    Hallo,
    bin gerade dabei, den "Antrag auf Erlaubnis zum Halten von gefährlichen Tieren wildlebender Arten gem. Art.37 Abs.1 LStVG" auszufüllen...
    Ich weiß, das es in Bayern recht streng gehandhabt wird und bin mir nicht sicher was ich unter Punkt "C. Das Tier / die Tiere möchte ich aus folgenden Gründen halten (Nachweis des berechtigten Interesses):" schreiben soll damit es mir genehmigt wird... was habt ihr da geschrieben????


    Danke

  • #2
    Hallo!

    Welche gefährliche Tiere sollen denn gehalten werden, Lichanura sp.? ;-)

    Da ich davon ausgehe, dass es sich hier um Liebhaberei als Grund handelt sollte man eben diese angeben. Einem Privatmann mit zwei drei Schlangen wird man wohl kaum Naturschutz- oder Forschungsabsichten abkaufen.

    Viel Glück,

    Christoph

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    • #3
      hi lurchi,
      das paoblem ist, das die es mir bei "liebhaberei" nicht genehmigen...
      Es sollen Boa c.i. aus Costa Rica und Boa c.c. aus Peru werden...
      Und da bei mir (entweder Bayernweit oder Regional) wohl alle Boaiden in den gleichen Topf geschmissen wurden, werden jetzt auch alle Boa über 3 meter und somit zusätzlich zur meldepflicht auch genehmigungspflichtig wie Giftschlangen...

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      • #4
        Hallo,

        aus welcher Ecke Bayerns kommst du denn?
        Ich komme aus dem Nürnberger Umland und habe gestern ein "anregendes" Gespräch mit unserer Veterinärexpertin gehabt.
        "Berechtigtes Interesse" kann sein: Wissenschaftliches Interesse oder Zucht
        "Interesse" = Halten aus Hobby oder weil die Tiere einen faszinieren.
        Ergo: Da bei "normalen" Privathaltern, die die Tiere halten, weil sie sie faszinieren, ist erstmal kein "berechtigtes Interesse" gegeben.

        Mal abgesehen dass dir hier so Vorschriften wie vergitterte Fenster usw. vorgelegt werden, ist es ehrlichgesagt kein Spaß, sich hier eine Boa constrictor X (es sind nur sämtliche Constrictor-Unterarten verboten, also auch imperatoren) anzuschaffen.

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