Ich besitze zwei kornnattern und bisher war ich immer der Meinung, wenn ich an die beiden lebende Mäuse verfüttere halte ich sie artgerecht. Wie es ja lt. deutschem Tierschutzgesetz gefordert wird.
Nun wurde mir aber mitgeteilt, dass in selben Tierschtzgesetz steht, dass es in Dt.lang verboten ist wirbellose Tiere zu töten, sie also lebendig zu verfüttern. Und dieses auch zur Anzeige gebracht werden kann
Was nun?
Wie sieht es da rechtlich aus?
Nun wurde mir aber mitgeteilt, dass in selben Tierschtzgesetz steht, dass es in Dt.lang verboten ist wirbellose Tiere zu töten, sie also lebendig zu verfüttern. Und dieses auch zur Anzeige gebracht werden kann
Was nun?
Wie sieht es da rechtlich aus?
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