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  • Anmeldung zu spät??

    Ein Bekanter hat sich letztes Jahr ein Pärchen Boa C.C. zugelegt, dieses jedoch nicht angemeldet, jetzt hat er NZ die er abgeben will. Geht das oder muss er die Eltern und die NZ anmelden? Die Papiere für die Eltern hat er!

  • #2
    Das kommt immer auf das Bundesland an. Meiner Meinung nach musst Du in einigen Bundesländern Boa c.c. und Boa c.i. nicht mehr anmelden. (bis auf einige unterarten)
    Da ich keine Boas halte weiss ich es aber nicht hundertprozentig.
    Am besten mal bei der zuständigen Behörde nachfragen
    Gruß

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    • #3
      Hallo,
      Vielleicht interessant in diesem Zusammenhang: DGHT-Newsticker:
      Bundesrat: Weihnachtsgeschenk für DGHT-Mitglieder

      Weihnachten!(20.12.04) Rechtzeitig zu Weihnachten hat der Bundesrat die Neufassung der Bundesartenschutz-Verordnung verabschiedet. Nach jahrelangem Tauziehen knallten am Freitag im Umweltministerium - aber auch bei der DGHT - die Sektkorken!
      Mit der Veröffentlichung der Verordnung - voraussichtlich Mitte Januar 2005 - können nunmehr Reptilien geschützter Arten ganz offiziell per Fotodokumentation "gekennzeichnet" werden. Besonders die Schildkrötenfreunde und Tierschützer dürften erleichtert sein. Bis jetzt musste den Tieren eigentlich ein tierschutzwidriger Transponder, ein Mikrochip, eingepflanzt werden. Die DGHT hatte sich in den vergangenen Jahren unermüdlich für eine Änderung eingesetzt.

      Eine weitere Änderung betrifft die Anlage 5 zur BArtSchV. Hier sind diejenigen Arten aufgeführt, die so häufig im Inland gezüchtet werden, dass die Gefahr einer illegalen Naturentnahme sehr gering ist. Die Haltung von Tieren dieser Arten muss der Behörde nicht mehr angezeigt werden. In der Begründung heißt es: "In den letzten Jahren hat es eine starke Zunahme der Haltung von Reptilien und Amphibien gegeben. Die im Änderungsvorschlag genannten Arten werden sehr häufig in Privathaushalten gehalten und regelmäßig vom Zoohandel angeboten. Neben Nachzuchten werden zusätzlich große Mengen dieser Arten legal eingeführt. Durch das große Angebot und die damit verbundenen relativ geringen Preise ist der Anreiz für eine illegale Naturentnahme sehr gering."
      Damit wird in Artikel 1 die Anlage 5 wie folgt geändert:
      a) Im Abschnitt "Reptilia Kriechtiere" werden die Zeilen
      Iguana iguana Grüner Leguan
      Python regius Königspython
      Boa constrictor constrictor Abgottschlange
      Boa constrictor imperator Abgottschlange
      Phelsuma madagascariensis Madagascar-Taggecko
      Phelsuma laticauda
      eingefügt.
      b) Im Abschnitt "Amphibia Lurche" werden die Zeilen
      "Dendrobates auratus Goldbaumsteiger
      Dendrobates azureus Blauer Pfeilgiftfrosch
      eingefügt.
      Das ist ein weiterer Erfolg der Vernunft für die Terraristik. Der 1. Vorsitzende der DGHT, Ingo Pauler, fordert bereits seit Jahren, sehr häufig nachgezüchtete Arten in Anhang 5 aufzunehmen, um Terrarianerinnen und Terrianern - aber auch den Behörden - das Leben zu erleichtern. Die Aufnahme der oben genannten Arten versteht er als ersten Schritt.

      In diesem Zusammenhang dankt Pauler den DGHT-Mitgliedern, ohne deren finanzielle Unterstützung durch die Mitgliedschaft in der DGHT die erfolgreiche - aber manchmal auch schwierige und Ausdauer erfordernde - Lobbyarbeit für die Reptilien und Amphibien nicht möglich wäre. "Die DGHT ist groß genug, um als kompetenter Gesprächspartner für Behörden und Politik den Tierschutz und die Terraristik in Deutschland und Europa voran zu bringen."


      mfG
      Benjamin Christ
      Zuletzt geändert von Benjamin Christ; 21.03.2006, 00:22.

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