Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

sachkunde nach §11

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • sachkunde nach §11

    Wer hat denn schon die sachkunde nach § 11 gemacht? Ich möchte sie unbedingt machen und habe mir auch schon den ordner bestellt,der ist auch schon da. Als ich da rein geschaut habe konnte ich mir gar nicht mehr vorstellen das man das schaffen kann...kann mir da jemand von seinen erfahrungen berichten?
    Ich möchte die Sachkunde in Terraristik d.h. schlangen mit gefahr und wirbellose machen.Wäre nett wenn ihr mir da ein paar tipps geben könntet.

    Vielen dank schonmal....

    Gruß...

  • #2
    sachkunde nach §11 habe ich gemacht...allerdings besagte der vor einigen jahren noch, daß jemand, der mit tieren handelt oder gewerbsmäßig hält den machen muß. zb zirkus, tierheim, läden ect. ich war eine woche in münchen in der tierschutzakademie. ist nicht schwer gewesen....

    Kommentar


    • #3
      Vielen dank aber heute sieht das bestimmt anders aus mit der prüfung...

      Kommentar


      • #4
        Wenn Du ne Weile in der Terraristik bist, und Dir entsprechend Zeit für den Ordner nimmst und einfach die Sachen büffelst, die Du noch nicht kannst, ist es m.E. ziemlich einfach. Wofür brauchst Du denn §11? Die Genehmigung nach § 11 brauchst Du auch heute nur, wenn Du gewerbsmäßig mit TIeren handeln willst (Anhaltspunkt z.B. 100 oder mehr NZ pro Jahr). Im Normalfall reicht doch der SKN und ggf. noch die Prüfung für die gefährlichen Tiere.

        Bei § 11 hängt es ganz stark vom Amtsveterinär vor Ort ab. Hier ist schließlich auch noch ein Praktikum und eine mündliche Prüfung vorgesehen.

        MfG Marco

        Kommentar


        • #5
          Hallo,

          für Wirbellose brauchst Du lt. Gesetz keine Sachkunde. Die §11-Prüfung ist nicht sehr schwierig, wenn man lernt und Informationen verknüpfen kann. Pflegt man schon über Jahre Terrarientiere, so beantworten sich viele Fragen von selbst.
          Der Weg zum §11 besteht aus Schulung, schriftliche Prüfung, mündliche Prüfung durch die Seminarleiter und mündliche Prüfung durch den Amtsveterinär. Auch wenn Du die anderen Prüfungen bestanden hast, liegt es im Ermessen des Amtsveterinärs, Dir den §11 zu geben, weil Du bei den anderen Prüfungen "nur" den Sachkundenachweis bekommen hast. Informiere Dich also vorher, was Du brauchst, um den §11 zu bekommen.


          mfg
          uwe starke huber
          Zuletzt geändert von Uwe Starke Huber; 09.04.2006, 13:43.

          Kommentar


          • #6
            [QUOTE=Uwe Starke Huber]

            Informiere Dich also vorher, was Du brauchst, um den §11 zu bekommen.


            wo soll ich das denn machen. Pflege jetzt seit knapp 4 jahren schlangen.
            §11 brauche da ich vor habe ein reptilien zoo bzw eine auffang station für reptilien die zb gefunden oder an Flughäfen geschmuckelt wurden.
            Vielen dank für die hilfe

            Kommentar


            • #7
              Hallo,

              bei Deinem Amtsveterinär.

              mfg
              uwe starke huber

              Kommentar


              • #8
                Hallo doc,

                erste Vorraussetzung für den §11 ist der Sachkundenachweis. Wenn du diese Prüfung erfolgreich abgeschlossen hast, dann kannst du dich mit deiner örtlichen unteren Naturschutzbehörde oder Naturschutzamt/Naturschutzreferat in Verbindung setzen.

                Wie schon erwähnt legst du dann noch mal die Prüfungen ab, wo auch der Amtsveterinär zugegen sein wird.


                Lieben Gruß und viel Erfolg,

                Rene

                P.s. Bereite mich auch gerade auf den SKN vor.

                Kommentar


                • #9
                  ach so,also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe muß ich dANN ZWEI MAL EINE PRÜFUNG MACHEN: eINMAL DIE NORMALE skn UND WENN ICH NACH §11 GEPRÜFT WERDEN MÖCHTE,muß ich diese dann beim Amtv. ablegen...

                  Kommentar


                  • #10
                    genau ist eine neue Regelung, seit 2005, soweit ich weiß

                    davor konnte man auch ohne den SKN seine §11 für die jeweiligen Tiere ablegen

                    Kommentar


                    • #11
                      Und wie Ist das dann mit den Tieren? Ich meine kann man sich dann aus suchen bei welchen gattungen man geprüft werden möchte zb. ur bei schlangen oder nur bei echsen? Verstehe ich das richtig das also die reine SKN dann gar nicht so schwierig ist?

                      Kommentar


                      • #12
                        Hallo,

                        wenn Du z.Bsp. den SKN nur für Schlangen haben möchtest, besteht der einzige Unterschied in der Bestimmung der Reptilien nach einer Fotovorlage; Du bekommst dann nur Schlangen vorgelegt.

                        mfg
                        uwe starke huber

                        Kommentar


                        • #13
                          Hallo Uwe,

                          bin da etwas anderst formuliert.

                          Der Sachkundenachweis bezieht sich in diesem Beispiel auf den Bereich Terraristik, indem du auch geprüft wirst.

                          Wenn du den Sachkundenachweis hast, hast du die Voraussetzung für die Prüfung des §11. Die Paragraph 11-Prüfung machst du dann für die Tiergattungen, welche du zum Beispiel züchten möchtest, wenn es denn einzelne Tierarten währen. Händler müssen ja die große Prüfung ablegen.

                          In einer §11-Bescheinigung, zumindest in solchen, die ich sah, waren die Tierarten aufgelistet, (Beispiel: Testudo hermanni, Boa constrictor etc. pp.) für die diese Bescheinigung gültig war.


                          Lieben Gruß,

                          Rene

                          Kommentar


                          • #14
                            skn

                            Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren wie man an den SKN kommt.
                            Die Homepage über den SKN ist keine Hilfe sie wurde seit Jahren nicht überarbeitet und die für meine Stadt angegebenen Prüfer wollen damit nichts mehr zutun haben. Und das schon seit 2003 (da habe ich das erstmal mit denen telefoniert) ,sie weden aber weiterhin dort angegeben und neue sind nicht in Sicht .Desweiteren finde ich dort keine aktuellen Daten zu Prüfungen und Kursen in evt anderen größeren Städten.
                            Selbst Emails die ich über die HP aschrieb blieben bis heute unbeantwortet ,das einzige was wohl funktioniert ist den Ordner zu bestellen bzw auf Messen und börsen käuflich zuerwerben....
                            Ich finde das ausserordentlich unbefriedigent da ich bereits 2003 den SKN machen wollte und heute wegen §11 machen muss.
                            Vielleicht bekomme ich ja hier jetzt mal einige Infos die man auch verwerten kann
                            freundliche Ostergrüße aus Bremen
                            jörg

                            Kommentar


                            • #15
                              Du musst Dir einfach einen Schulungstermin raussuchen der für Dich angenehm ist und dann ein paar km fahren.
                              Ich musste bei meinem §11 SKN über 300km fahren, aber was willst Du machen wenn der Veterinär es so verlangt. Wenn Du eine weite Strecke fahren musst ist es meistens auch möglich Schulungen und Prüfung innerhalb von zwei Tagen zu absolvieren.
                              Viel Erfolg es sieht auf den ersten Blick schwieriger aus als es ist.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X