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Ablehnung vom Vermieter

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  • #16
    Da das Kind ja nun bereits "im Brunnen ist", bleibt Dir nur die Flucht nach vorne und den Vermieter mit der überwiegenden Bereitschaft der Mieterschaft (vielleicht auch als Unterschriftenliste) zu überzeugen. Darüberhinaus kannst Du ihm ja die Referenzurteile kopieren und auf Dein Hausrecht als Mieter pochen. Erkläre ihm vielleicht auch nochmals, daß weder Geruchsbelästigung noch sonst irgendwelche Einschränkungen zu erwarten sind. Wenn alles nichts nützt, kannst Du ihm ja auch mit Auszug drohen. Heutzutage ist es nämlich schwierig, einen guten Mieter zu finden und das zieht dann meistens auch als Druckmittel!

    Lege Dir also eine gute Argumentationsstrategie fest und auf in den Kampf! Viel Glück!

    Und als Lehre aus dem ganzen, wie viele Vorredner schon gepostet haben: "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!"

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    • #17
      solche diskussionen gab es ja nun schon öfters.
      einer ist der meinung lieber nichts zu sagen, einer erzählt es lieber im vorwege.

      der satz "solange keine gefahr von den tieren ausgeht..." also das halte ich für etwas schwammig um sich allein darauf zu berufen. jedenfalls solange es nicht expliziet im mietvertrag erwähnt wurde. (in meinem alten mietvertrag hatte ich den passus, weil ich extra nachgefragt habe - hier ist haustierhaltung lt. mietvertrag generell verboten. am schwarzen brett untem im haus steht allerdings, dass kleintier und hundehaltung ERLAUBT ist...)

      bei einer kornnatter von 130cm länge würde man wohl noch eher sagen:
      "ok - von dem tier geht keine gefahr aus"
      aber eine ausgewachsene boa oder ein python? also ich persönlich finde schon, dass von diesen tieren eine gefahr ausgehen KANN. (vorallem weil ich schon gesehen habe was passieren kann...)

      gibt es diesbezüglich vielleicht auch irgendein gerichtsurteil, und/oder hat jemand schon erfahrungen gesammelt, weil ihn sein vermieter aufgrund der haltung solcher tiere wirklich rausgeschmissen hat?

      und ich meine jetzt keine räumungsklagen, weil jemand 180 giftschlangen oder krodkodile hielt, sondern entscheidungen gegen jemand auf den wohl die masse der reptilienhalter zutrifft.

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      • #18
        Wie schon gesagt, ist der Begriff "Gefahr" etwas schwammig. Ich kann mir leider auch vorstellen, daß eine alte Frau oder ein alter, herzkranker Mann beim Anblick einer Kornnatter sich dermassen erschrecken kann, daß die Pumpe versagt! Und wer zahlt dann?

        Wenn man genau überlegt, kann dies aber auch beim Anblick einer Maus passieren. Es ist also alles relativ und der "dümmste Fall" kann nie ausgeschlossen werden. Soll man also diesen als Masstab für alles nehmen und dann die besonders strengen Vorschriften damit rechtfertigen? Ich denke nicht!

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        • #19
          Anwalt, absichern, Parole bieten

          Hatte auch Stress mit meinem Vermieter wegen meines kleinen Zoos. Über den Hund wusste der bescheid, aber über mein Aquarium und mein Terrarium mit meinen Königspythons nicht. Als er das dann mal zufällig gesehen hatte, war das Theater seinerseits groß. Er wollte mich rausschmeißen. Die Sache ging zum Anwalt (Rechtschutz sei dank) und siehe da, ich hab gewonnen. Eben aus dem Grund, dass das Terrarium mit nem Schloß gesichert werden kann (was es auch muß) und diese Tiere nicht Vermietermeldepflichtig sind. Was soll ich sagen, mein Vermieter kann mich seit diesem Tag nicht mehr leiden, sagt nicht mal mehr Hallo zu mir aber was solls, das ist nur der Typ der Geld von mir bekommt, damit ich die Toilette benutzen darf, die er in das Bad gebaut hat. Ansonsten hab ich mit deisem Typen nichts zu tun und er kommt auch nur einmal im Jahr vorbei. Arschlecken soll der doch die Wände hoch laufen.

          Mein Tipp, sichere dich bei dem Anwalt deines Vertrauens ab und dann mach deinem Vermieter Dampf (Dampf kann auch ganz heimlich und leise irgendwo austreten, nicht jeder muß wissen wo es dampft)
          Zuletzt geändert von Daniel G.; 26.05.2006, 00:40. Grund: Beitrag den Forenregeln entsprechend geändert (Köpis)

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