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Ablehnung vom Vermieter

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  • Ablehnung vom Vermieter

    Hallo,

    habe heute von meinem Vermieter, zu meinem Antrag auf Schlangenhaltung, eine Ablehnung bekommen. Ich habe ja noch keine angeschafft, wollte von Anbeginn mit offenen Karten spielen. Also Antrag auf Haltung von Riesenschlangen gestellt (schriftlich - vor 3 Wochen!), alles reingeschrieben was ich vorhabe - also genaue Art welche ich halten will (Python curtus) damit er sich vielleicht selbst ein Bild von machen kann. Geschrieben das sich das alles im Rahmen halten soll (wenige Exemplare, keine Futtertierzucht, abgeschlossenes Terrarium etc.). Zudem habe ich ihm die Möglichkeit eingeräumt sich das alles mal selbst anzuschauen - wenn es fertig ist.
    Und nun habe ich das von meiner Offenheit!
    Antwort des Vermieters:

    "Auf Ihre Anfrage wegen der Schlangenhaltung können wir Ihnen leider keine Zustimmung geben. Der Vermieter ist mit der Haltung von Schlangen keinesfalls einverstanden. Er ist der Meinung, dass doch solche Tiere in einer Wohnung nichts zu suchen haben.
    Für die Bewohner des Hauses ist das auch kein angenehmer Gedanke, dass in der Nähe Schlangen gehalten werden.
    Wir gehen davon aus, dass Sie diese Meinung akzeptieren."

    Nun meine Frage: kann ich hier noch was machen... oder muss ich das so hinnehmen? Ich habe ja eine Haltungsgenehmigung für Riesenschlangen (unter 3 Meter) beantragt, verboten hat man mir aber die Schlangenhaltung ansich. Die anderen Mieter im Haus wurden auch gar nicht gefragt, er hat sich also - ohne zu fragen - zu deren Anwalt gemacht.
    Ich wohne übrigens in einem Wohnpark, das sind alles freivermietete Eigentumswohnungen (Eigentümer sitzt irgendwo in den alten Bundesländern), der Vermieter wohnt also nicht mit im Haus. Den Antrag habe ich bei seiner örtlichen Verwaltungsstelle gestellt - keine Ahnung ob die erst Rücksprache mit dem eigentlichen Eigentümer hatten (bei 3 Wochen Wartezeit aber anzunehmen).

    Bin etwas Ratlos, das allseits bekannte Bückeburgurteil ist auch net so die große Hilfe - da hier ja die Schlangen schon im Haus waren.

    Was kann ich jetzt noch tun?

    Gruß
    Udo

  • #2
    "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold" - oder "Man soll keine schlafenden Hunde wecken" (erst recht nicht, wenn sie sowieso "irgendwo in den alten Bundesländern", also offensichtlich in sicherer Entfernung, schlafen)...

    Nun kannst Du auf die Haltung der Tiere verzichten oder aber gegen die Entscheidung des Vermieters angehen - viel Erfolg!

    Peter
    curiosity killed the cat

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    • #3
      Hi,

      vielleicht kannst du ja für dich einen Kompromiss schließen und dir z.B ungiftige Nattern zulegen.
      Die fallen unter die Kleintierhaltung und bedürfen keiner besonderen Genehmigung.
      Was bedeutet: dein Vermieter kann dir die Schlangenhaltung nicht generell verbieten.

      Aber Schlangenbauerpeter hat völlig recht. Schlangenhaltung ist keine Sache, mit der man in seiner nächsten Umgebung hausieren geht.
      Bei mir im Haus wissen auch nicht alle, dass ich so'n Viehzeug halte, zumal ich in einer Straße mit Krankenhaus wohne .
      Und die, die's wissen, wissen, dass das auch nicht publik werden sollte, damit es später nicht heißt
      "Da im Haus wohnt so'n Typ, der hat die ganze Hütte voll mit Kobras!"

      Toi-toi-toi

      Jürgen

      PS: wäre ganz gut von dir zu erfahren, aus welchem Bundesland du kommst, weil die Gesetzeslage so unterschiedlich ist.
      Zuletzt geändert von Baby Snakes; 19.05.2006, 18:30.

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      • #4
        Hallo
        Ich muss Baby snake leider wiedersprechen. Der Vermieter kann es durchaus verbieten wenn er denkt das dadurch das "Wohnklima" gestört ist. Damit ist gemeint das Leute sich vor einer Schlange ehr ängstigen als von einem Kaninchen. Das gild als Grund für ein verbot.
        Ich würd mich da nochmal direkt an den Besitzer wenden, wenns geht telefonisch und ihm die Sache erklären.
        Dazu kommt noch das ich meine Ansprüche zurückschrauben würde. DAs Problem wird sein das Python curtus oft als ziemlich bissig und ungemütlich beschrieben wird und dazu in den Augen von nicht "Mettwurstfans" :-) ehr ecklich aussieht.

        Ich hab da Glück, ich wohne im Haus einer Erbengemeinschaft die auf der ganzen Welt verstreut lebt. Wir haben einen Hausverwalter/meister, dieser weiß bescheid, allein aufgrund der Tatsache das er Reperaturen in den Wohnungen vornimmt, er scheint es garnicht wahrzunehmen wenn er in der Wohnung ist und schaut gallant darüber hinweg...kann mir nur Recht sein...

        Keine Fragen, sind in diesem Fall, gute Fragen!!!

        Wenn man in eine neue Wohnung zieht, ist eigentlich immer erstmal Füße stillhalten angesagt, warten was kommt und bloß keine schlafenden Hunde wecken. Wenn es dann trotz vorbildlicher Haltung zu Problemen kommt..ist natürlich blöd, dann muss man sich entscheiden.

        Nichts des do trotzviel Glück
        Gruß
        Marcel

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        • #5
          klick!

          Ferner empfehle ich, in google mal mit den Suchbegriffen <Schlangenhaltung> und <Urteile> zu recherchieren.

          Schöne Grüße

          Jürgen

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          • #6
            Hallo zusammen!Also bei mir in Baden-Württemberg war das auch so ne Sache, mein Vermieter wollte mir die Python regius auch verbieten, habe mich dann beim Deutschen Mieterbund erkundigt und dort habe ich eine Broschüre bekommen in der steht das Terrarien wie Aquarientierre nicht vom Vermieter verboten werden dürfen solang die Tiere für die Bewohner des Hauses keine Gefahr darstellen. Mit einem Schloss war es damit getan und nun halte ich meine Königspython seid 1 Jahr ohne Probleme!+
            Gruß Nadja

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            • #7
              Hallo zusammen,

              danke für eure Antworten!

              Also, ich komme aus Sachsen, der Wohnungseigentümer sitzt in Bayern. Er wird hier durch seine örtliche Gesellschaft vertreten... hab gerade mal geschaut - Gerichtsstand ist in Chemnitz, also auch in Sachsen.
              Ich habe es ihm gesagt, weil ich sonst mit ihm keinerlei Ärger hatte und das Wohnklima hier eigentlich super ist. Hatte mal vor Jahren wegen einer Deckenlastfrage (Aquarium) angefragt und da haben die sehr offen und hilfsbereit reagiert. Da in meinem Mietvertrag, bis auf die Genehmigungspflicht für Hunde, nichts zur Tierhaltung drinsteht... hab ich mir kaum Gedanken gemacht das eine Ablehnung kommen wird.
              Problem ist ja das früher oder später jemand dahinter kommt und dann eventuell beim Vermieter mal nachfragt, bzw. Protest einlegt. Geht schon los das die Ableseheinis (Heizung / Wasser) einmal im Jahr kommen, den Hausmeister kann man auch ab und an mal gebrauchen und wenn die schöne Nachbarin mal auf nen Kaffee rüberkommen will... einen Spinnenwürfel oder ein Froschterrarium kann man schnell mal in die Abstellkammer bringen, ein Riesenschlangenbecken halt nicht mehr. Deshalb hatte ich vor der Anschaffung gefragt, war wohl echt ein Fehler.
              Das mit dem curtus ist nun so eine Sache, ich habe mich nun auf diese Art irgendwie versteift. Habe mir schon alle mögliche Literatur zu dieser Art besorgt, um eben alles perfekt zu machen. Ob der nun wegen seiner Körperform als besonders "ekelig" empfunden wird, ist mir eigentlich völlig schnuppe - wenn z.B. meine Nachbarin 200 kg wiegt kann ich auch nicht einfach deren rausschiss vordern nur weil ich mich vor der ekele . Die besondere bissigkeit dieser Art sollte auch kein Problem darstellen, da sie ja in einem sicheren und verschlossenen Terrarium liegt und nicht im Wohngebiet Gassie geführt wird. Jetzt nur so, zum Trotz des Vermieters, auf Nattern umzusteigen halte ich diesen Tieren gegenüber nicht für fair. Da er ja auch die "Haltung von SCHLANGEN" und nicht explizit die Riesenschlangenhaltung verboten hat, wird wohl ohne Rechtsstreit auch mit solchen Arten nichts gehen.
              Das verlinkte Urteil kenne ich schon. In diesen ganzen Urteilen, die ich beim googeln so gefunden hab, geht es aber halt nur um Nattern oder um Schlangen welche schon in der Wohnung sind - wo der Vermieter auf Abschaffung derer klagt. Es taucht zwar immer mal wieder der Hinweis auf das Riesenschlangen unter 3 m (manche sagen auch 2 m) als ungefährlich eingestuft werden, wer das allerdings in die Welt gesetzt hat ist nirgends zu finden.
              Ich werde mich wahrscheinlich auch einmal rechtlich beraten lassen. Weis noch nicht ob ich vorweg nochmal mit dem Vermieter rede und als kleinen "Wink mit dem Zaunpfahl" die Option eines Anwaltsbesuches meinerseits anklingen lasse

              Nichts überstürzen, muss erstmal drüber schlafen.

              Gruß
              Udo
              Zuletzt geändert von Nightshadow; 20.05.2006, 08:39.

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              • #8
                Zitat von Nightshadow
                Das mit dem curtus ist nun so eine Sache, ich habe mich nun auf diese Art irgendwie versteift. Habe mir schon alle mögliche Literatur zu dieser Art besorgt, um eben alles perfekt zu machen... Jetzt nur so, zum Trotz des Vermieters, auf Nattern umzusteigen halte ich diesen Tieren gegenüber nicht für fair.
                Kann ich gut verstehen! Für mich hieß es anfangs auch: "Mir kommen nur Nattern ins Haus oder ich lass es!"

                Zitat von Nightshadow
                In diesen ganzen Urteilen, die ich beim googeln so gefunden hab, geht es aber halt nur um Nattern oder um Schlangen welche schon in der Wohnung sind - wo der Vermieter auf Abschaffung derer klagt.
                Dass die Schlangen im Klagefall schon in der Wohnung waren, dürfte rechtlich belanglos sein. Darf mein Nachbar, der sich stillschweigend Schlangen angeschafft hat, diese nach einem rechtskräftigen Urteil auch weiter halten, dann darf ich das auch. Entscheidend ist, dass die Rechtslage für Gift- u. Würgeschlangen eine andere ist.

                Viel Glück!

                Jürgen

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                • #9
                  Hallo Udo,

                  warum fragst du denn nicht deine Nachbarn, was sie von der Idee halten.

                  Ich habe damals meinen direkten Nachbarn gefragt, mit dem ich mich allerdings super verstand. Er hatte keine Einwände. Ich beantragte dann einfach die Haltung von Schlangen beim Vermieter und erwähnte, dass die Nachbarschaft damit einverstanden wäre.

                  Ich halte nichts von Aktionen, die das Halten verschweigen. Sollte es im Falle eines Ausbruchs des Tieres und Verschwinden sowie Wiederfinden von einem Nachbar dazu kommen, dass andere darauf aufmerksam werden, ist das Chaos um ein Vielfaches höher und auch teurer. (sonst käme vielleicht nur ein Anruf für dich, damit du dich um dein Tier kümmerst)


                  Liebe Grüße,

                  Rene

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                  • #10
                    Wie wärs denn mit dem Suchen einer neuen Wohnung?

                    MfG Marco

                    Kommentar


                    • #11
                      Das Urteil des AG Bückeburg dürfte als Argumentationshilfe (aber auch nur als solche) herangezogen werden können, da hier die Ekelgefühle der Nachbarn auf völlig überzogenen Abwehrreaktionen beruhen und von daher keine Berücksichtigung finden dürfen.

                      Weiterhin darf dein Vermieter gern eine eigene Meinung vertreten, diese ist jedoch für eine Ablehnung nicht zwingend relevant. Vielmehr hat er hierfür gewichtige Gründe anzuführen (so mietvertraglich noch keine diesbezüglichen Regelungen getroffen worden sind, wovon ich ausgehe). Als Mieter kann man also von einer Genehmigung ausgehen, so nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen (z. B. LG Hamburg, LG Stuttgart, LG Krefeld) Gewichtige Gründe können sein, Geruchs- oder Lärmbelästigungen, konkrete Gefährdung von Nachbarn(z. B. aufgrund Allergien). Allerdings auch: übrige Hausbewohner haben Angst vor dem Tier oder Haltung sog. gefährlicher Tiere .
                      Je nachdem wie du die Haltung deiner Nachbarn einschätzt, würde ich ggf. mit denen reden. So diese keine Einwände haben, dürfte die Position des Vermieters schlechter sein, es sei denn Riesenschlangen werden in Sachsen als gefährlich eingestuft.
                      Diesbezüglich vielleicht mal mit dem örtlichen Mieterverein sprechen, die kennen die Situation vor Ort meist besser.

                      Gruß

                      Tntz

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                      • #12
                        Hallo,

                        danke für die Antworten!

                        Also, eine andere Wohnung suchen möchte ich eigentlich nicht, weil hier fast alles stimmt. Zudem ist das Wohnklima sonst super, wäre schade das aufgeben zu müssen.
                        Meines Wissens nach, ist die Haltung von Riesenschlangen in Sachsen nicht an Auflagen gebunden und (theoretisch) problemlos möglich.
                        Eine Abstimmung unter allen Mietern unseres Hauses (insgesamt 9 Mietparteien inkl. meiner Person) ist eine Option. Die Frage stellt sich blos ob es eine 100%ige Zustimmung geben muss, oder bereits die Mehrheit zählt.
                        Die Ablehnende Haltung zu Schlangenpflegern habe ja nun auch ich mitbekommen, ca 80% meiner Freunde und Bekannten reagieren mit Ablehnung und Ekel. Das sagt schon viel zu Stimmung im Lande aus.
                        Zudem ist es fraglich ob sich der Vermieter von so einer Abstimmung beeindrucken lässt, da er wohl selbst ein Problem mit diesen Tieren hat. Der absolut Arrogante Satz "Er ist der Meinung, dass doch solche Tiere in einer Wohnung nichts zu suchen haben", sagt schon alles.
                        Dieses Bückeburgurteil ist schon recht gut, keine Frage. Hat allerdings, da "nur" von einem Amtsgericht gefällt, keine bundesweite Gültigkeit.
                        Ich werde wahrscheinlich auch erstmal eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Vorher werde ich aber noch abklären, ob mein Vermieter mir nun nur die Haltung von Riesenschlangen - oder aber die Schlangenhaltung ansich verboten hat. So jedenfalls interprediere ich sein Schreiben, eine Akzeptanz meinerseits kann er dann nicht erwarten.

                        Gruß
                        Udo

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                        • #13
                          Hallo,

                          ich habe mal gelesen, dass man für die Haltung von Schlangen keine Genemigung des Vermierters benötigt, da diese nur notwendig ist, wenn man Tiere hält, die Lärm oder Geruchsbelästigung verursachen bzw. das Eigentum des Vermieters beschädigen oder Allergien bei anderen Hausbewohnern auslösen (z.B. Hunde, Katzen, Meerschweinchen oder Kanninchen). Alle diese Punkte sind bei Schlangen nicht der Fall. Diese leben in Ihrem Terrarium. Quasi wie bei Fischen, auch diese darf man halten, wenn Haustiere verboten sind.

                          Denn Haustiere lassen sich nur aus den oben genanten Gründen verbieten. Tritt keine Belästigung oder Einschränkung der anderen Bewohner ein, kannst Du jedes Tier uneingeschränkt halten, dass Du willst. Eine Einschränkung dessen bedeutet eine Einschränkung deiner Rechte und wird in diesem Staat nicht tolleriert, da jeder das recht auf persönliche Freiheit hat.

                          Selbstverständlich musst Du natürlich von Auflagen, von Land, Staat, Stadt und Behörden bezüglich der Tierhaltung einhalten.

                          Alles andere geht keinen was an, da der Kontakt zu den Tieren wohl kaum /schwer zustande kommen kann.

                          sinngemäß Alex

                          PS: ich denke, dass lässt sich bei einem Anwalt untermauern (als letze Möglichkeit)

                          Kommentar


                          • #14
                            Auch Ekelgefühl oder Abneigungen, sind keine Gründe, da die Haltung die anderen Bewohner nicht betrifft bzw. einschränkt, da die Tiere im Terrarium leben, was ein abgeschlossenes habitat bildet. Du könntest letztendlich eigentlich auch Piranhas halten, solange keiner in deinem Aquarium badet. Das kann man nicht verbieten.

                            Natürlich gilt bei der Schlangenhaltung immer, aufgrund der Ignoranz anderer Leute (wie schon beschrieben):

                            REDEN IST SILBER SCHWEIGEN IST GOLD!!



                            Alex (der bei Einschränkung seiner Rechte ungemütlich wird) :-)

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                            • #15
                              Die persönliche Meinung deines Vermieters ist irrelevant, da Du, wenn Du Miete zahlst, Hausrecht besitzt und deine Freiheit nicht einschränken musst, solange Du sie nicht im Hausflur hältst.

                              Zur Aversion einiger Leute kann ich nur sagen, jeder der meine Pythons bis jetzt gesehen hat, auch die, die eine Aversion gegen Schlangen haben (mein Vater an erster Stelle), kann ich nur sagen, dass die Faszination alles hinwegfegt. Inzwischen liebt er es, den Pythn bei Besuchen, nach dem fressen ins Terrarium zu überführen.

                              Alex

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