Hallo,
habe heute von meinem Vermieter, zu meinem Antrag auf Schlangenhaltung, eine Ablehnung bekommen. Ich habe ja noch keine angeschafft, wollte von Anbeginn mit offenen Karten spielen. Also Antrag auf Haltung von Riesenschlangen gestellt (schriftlich - vor 3 Wochen!), alles reingeschrieben was ich vorhabe - also genaue Art welche ich halten will (Python curtus) damit er sich vielleicht selbst ein Bild von machen kann. Geschrieben das sich das alles im Rahmen halten soll (wenige Exemplare, keine Futtertierzucht, abgeschlossenes Terrarium etc.). Zudem habe ich ihm die Möglichkeit eingeräumt sich das alles mal selbst anzuschauen - wenn es fertig ist.
Und nun habe ich das von meiner Offenheit!
Antwort des Vermieters:
"Auf Ihre Anfrage wegen der Schlangenhaltung können wir Ihnen leider keine Zustimmung geben. Der Vermieter ist mit der Haltung von Schlangen keinesfalls einverstanden. Er ist der Meinung, dass doch solche Tiere in einer Wohnung nichts zu suchen haben.
Für die Bewohner des Hauses ist das auch kein angenehmer Gedanke, dass in der Nähe Schlangen gehalten werden.
Wir gehen davon aus, dass Sie diese Meinung akzeptieren."
Nun meine Frage: kann ich hier noch was machen... oder muss ich das so hinnehmen? Ich habe ja eine Haltungsgenehmigung für Riesenschlangen (unter 3 Meter) beantragt, verboten hat man mir aber die Schlangenhaltung ansich. Die anderen Mieter im Haus wurden auch gar nicht gefragt, er hat sich also - ohne zu fragen - zu deren Anwalt gemacht.
Ich wohne übrigens in einem Wohnpark, das sind alles freivermietete Eigentumswohnungen (Eigentümer sitzt irgendwo in den alten Bundesländern), der Vermieter wohnt also nicht mit im Haus. Den Antrag habe ich bei seiner örtlichen Verwaltungsstelle gestellt - keine Ahnung ob die erst Rücksprache mit dem eigentlichen Eigentümer hatten (bei 3 Wochen Wartezeit aber anzunehmen).
Bin etwas Ratlos, das allseits bekannte Bückeburgurteil ist auch net so die große Hilfe - da hier ja die Schlangen schon im Haus waren.
Was kann ich jetzt noch tun?
Gruß
Udo
habe heute von meinem Vermieter, zu meinem Antrag auf Schlangenhaltung, eine Ablehnung bekommen. Ich habe ja noch keine angeschafft, wollte von Anbeginn mit offenen Karten spielen. Also Antrag auf Haltung von Riesenschlangen gestellt (schriftlich - vor 3 Wochen!), alles reingeschrieben was ich vorhabe - also genaue Art welche ich halten will (Python curtus) damit er sich vielleicht selbst ein Bild von machen kann. Geschrieben das sich das alles im Rahmen halten soll (wenige Exemplare, keine Futtertierzucht, abgeschlossenes Terrarium etc.). Zudem habe ich ihm die Möglichkeit eingeräumt sich das alles mal selbst anzuschauen - wenn es fertig ist.
Und nun habe ich das von meiner Offenheit!
Antwort des Vermieters:
"Auf Ihre Anfrage wegen der Schlangenhaltung können wir Ihnen leider keine Zustimmung geben. Der Vermieter ist mit der Haltung von Schlangen keinesfalls einverstanden. Er ist der Meinung, dass doch solche Tiere in einer Wohnung nichts zu suchen haben.
Für die Bewohner des Hauses ist das auch kein angenehmer Gedanke, dass in der Nähe Schlangen gehalten werden.
Wir gehen davon aus, dass Sie diese Meinung akzeptieren."
Nun meine Frage: kann ich hier noch was machen... oder muss ich das so hinnehmen? Ich habe ja eine Haltungsgenehmigung für Riesenschlangen (unter 3 Meter) beantragt, verboten hat man mir aber die Schlangenhaltung ansich. Die anderen Mieter im Haus wurden auch gar nicht gefragt, er hat sich also - ohne zu fragen - zu deren Anwalt gemacht.
Ich wohne übrigens in einem Wohnpark, das sind alles freivermietete Eigentumswohnungen (Eigentümer sitzt irgendwo in den alten Bundesländern), der Vermieter wohnt also nicht mit im Haus. Den Antrag habe ich bei seiner örtlichen Verwaltungsstelle gestellt - keine Ahnung ob die erst Rücksprache mit dem eigentlichen Eigentümer hatten (bei 3 Wochen Wartezeit aber anzunehmen).
Bin etwas Ratlos, das allseits bekannte Bückeburgurteil ist auch net so die große Hilfe - da hier ja die Schlangen schon im Haus waren.
Was kann ich jetzt noch tun?
Gruß
Udo
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