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    Hallo zusammen,

    habe euch ja geschrieben das meine Königspython gestorben ist, nun habe ich endlich nach langer und gründlicher Suche 2 gesunde Tiere in meiner Nähe gefunden (2Stunden fahrt) ich werde Sie am Samstag holen und freu mich schon. Nun ein Paar Fragen da ich ja nun 2 bekomme statt eine. Kann ich die beiden bedenkenlos gemeinsam halten? (Becken 150x80x100) und was muss ich beachten bei der Fütterung.???

    Wäre nett wenn Ihr mir ein Paar Tips geben könntet.

    Liebe Grüße Nadja

  • #2
    Hallo Nadja ,
    lasse Dir dieses mal eine schriftliche Bescheinigung geben , dass die Tiere gesund sind und welches Geschlecht sie haben. Dann innerhalb von 2 Wochen , beim Tierarzt einen Abstrich aus der Kloake machen lassen . Da Tiere als Sache behandelt werden , kannst Du kranke Tiere zurück geben oder die Behandlungskosten einforden . Ich hoffe du hast dir dieses mal DNZ vom Züchter ausgesucht .
    Tiere zusammen zu halten ist eigentlich kein Problem solange diese nicht Geschlechtsreif sind . Ich muß meine Männchen trennen , da der eine den anderen unterdrückt und ständig begattet ( beim TA wurden haufenweise Spermien in der Kloake gefunden ). 1-1 ist eigentlich kein Problem . Da du die Tiere persönlich abholen willst beachte folgendes :
    1. darf das Tier keine Häutungsreste am Körper haben , die Haut sollte seidig glänzen .
    2. sollte sich die Schlange vom Körper fest anfühlen ( wie ein gut durchtrainierter Muskel und nicht wie ein schlabber Bauch o.ä.).
    3 .sollten keine Rötungen an der Bauchunterseite und Kloake zu sehen sein .
    4. Nasenlöcher und Maul sollten frei von Schleim sein ( 1x ins Maul schauen , darf nicht rot sein muss hell rosa aussehen ).
    5. Sollten die Tiere sich Arttypisch verhalten ( züngeln , sich zum Ball zusammenrollen )
    Gruß Jutta
    Zuletzt geändert von Fliggus; 21.06.2006, 14:50.

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    • #3
      danke

      danke ich werde die Tips befolgen und hoffe ich habe dieses mal Glück. Hab auch gleich einen Termin beim Tierarzt gemacht.

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      • #4
        Zitat von Fliggus
        ... Da Tiere als Sache behandelt werden , kannst Du kranke Tiere zurück geben oder die Behandlungskosten einforden . ...Gruß Jutta
        Lebende Tiere werden im Geschäftsverkehr wie gebrauchte Sachen behandelt, da ist die Sache mit der Gewährleistung ein bisschen anders (gekauft wie gesehen). Der Gefahrenübergang erfolgt mit Verlassen der Räume des Verkäufers. Mithin muss schon eine explizite schriftliche Bestätigung vorliegen, dass auch keine inneren Verletzungen / Krankheiten vorliegen. Im Normalfall wird es nur eine Bestätigung geben, dass die Tiere offensichtlich gesund sind (das heisst: die Tiere weisen äußerlich keinerlei Anzeichen von Krankheiten auf und dem Verkäufer sind Krankheiten nicht bekannt.). Bei Geschäften unter Privatleuten gibt es keinerlei Gewährleistung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers, was praktisch kaum beweisbar sein wird. Das Ausfüllen eines Blättchens Papier ändert da auch nicht viel, im Zweifel läuft es auf ein Gerichtsverfahren mit äußerst ungewissem Ausgang hinaus.

        Eine Untersuchung innerhalb von 2 Wochen wird gerade bei Infektionen regelmäßig vor Gericht wertlos sein, da hier im Zweifel der Verkäufer behaupten kann, die Infektion ist erst später erfolgt.

        Also, beste Maßnahme: selbst von der Seriosität des Verkäufers überzeugen (ordentliche Tiere in ordentlichen Becken, Hygiene, Herkunft der Tiere usw.)

        MfG Marco

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        • #5
          @Schabbie

          Da bin ich mir nicht so sicher ob das stimmt. Gerade bei "Rassetieren", die sehr teuer sind, ist es nicht so. Ich weiß von einem Gerichtsurteil (vor ca. nem Jahr oder so in der Zeitung gestanden), wo ein Rassehundebesitzer den Züchter erfolgreich auf Übernahme der TA Rechnung verklagt hat. Hier hat das Gericht auch gesagt, dass es die Gewährleistung bis zu 2 Jahren gibt, aber nur auf "Mängel", die nicht auf Haltungsfehler beruhen.

          Aber da sowas ja nicht unbedingt als Grundsatzurteil anzusehen ist, kann das vor jedem anderen Gericht anders laufen...

          AnBau

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          • #6
            Eine Untersuchung innerhalb von 2 Wochen wird gerade bei Infektionen regelmäßig vor Gericht wertlos sein, da hier im Zweifel der Verkäufer behaupten kann, die Infektion ist erst später erfolgt.

            Hallo Marco ,
            z.B.habe ich das letzte mal in Hamm 2 Tiere abgeholt und bin gleich am Montag zum Tierarzt gefahren . Wäre dort ein Parasitenbefall festgestellt worden , kann man auf alle Fälle den Verkäufer haftbar machen . Den eine Fütterung hat noch nicht stattgefunden , also woher hätte die Erkrankung kommen sollen ?( Die Tiere wurden getrennt in 2 Isoboxen untergebracht und waren bis Mo einzeln Untergebracht ) 1 x bin ich betrogen worden dort habe ich statt eines Weibchens ein Männchen bekommen . Habe mich gleich mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt und er hat das Tier anstandslos getauscht . Meine Tierärztin hat mich damals darauf aufmerksam gemacht das es dieses Umtauschrecht gibt , bzw . die TA - Kosten eingefordert werden können . Deswegen Geschlecht und Gesundheitszustand schriftlich bestätigen lassen .
            Aber ich muß einräumen , wenn das Tier eine Erkältung oder Lungenentzündung hat , wird man das nicht nachweisen können . Da es auf Messen immer noch Leute gibt , die bei -5°C Tiere ohne Isobox transportieren .
            Außerdem gibt es laut EU -Recht auch eine Gewährleistung für Privatverkäufe , der Verkäufer muss diese Gewährleistung ausschließen . Also den Kaufvertrag lesen .
            Gruß Jutta
            Zuletzt geändert von Fliggus; 24.06.2006, 05:29.

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            • #7
              Hallo
              Da zu deiner Frage bezüglich Fütterung noch nichts da steht, mal was dazu.
              Wenn du die beiden Schlangen im selben Terrarium fütterst, musst du darauf achten, dass sie nicht das gleiche Futtertier erwichen!! Das würde eine nicht überstehen.
              Wenns doch mal passiert, musst du sie von hand trennen.
              Besser getrennt füttern. Machts einfacher.
              Mfg
              Waldmensch
              Waldmensch

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