Moinsen!
Habe heute mal eine Anfrage, die vor allem die Rechtsspezies unter uns mal ein bischen fordert:
Ist es eigentlich problemlos möglich eine Tier (hier Ringelnatter, gemeldete NZ mit Herkunftsnachweis), welches gem. BArtSchVO als "besonders geschützt" gilt, aus Deutschland auszuführen?
Meiner Meinung nach müsste es mit Herkunftsnachweis eigentlich möglich sein, oder? In der BArtSchVO habe ich keine Regelungen zur Ausfuhr gefunden und im WAI und II ist Natrix natrix natrix nicht enthalten.
Freue mich schon auf die Antworten ....
Gruss THOR
Habe heute mal eine Anfrage, die vor allem die Rechtsspezies unter uns mal ein bischen fordert:
Ist es eigentlich problemlos möglich eine Tier (hier Ringelnatter, gemeldete NZ mit Herkunftsnachweis), welches gem. BArtSchVO als "besonders geschützt" gilt, aus Deutschland auszuführen?
Meiner Meinung nach müsste es mit Herkunftsnachweis eigentlich möglich sein, oder? In der BArtSchVO habe ich keine Regelungen zur Ausfuhr gefunden und im WAI und II ist Natrix natrix natrix nicht enthalten.
Freue mich schon auf die Antworten ....
Gruss THOR
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