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Export von "besonders geschützten" Arten gem. BArtSchVO

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  • Export von "besonders geschützten" Arten gem. BArtSchVO

    Moinsen!

    Habe heute mal eine Anfrage, die vor allem die Rechtsspezies unter uns mal ein bischen fordert:

    Ist es eigentlich problemlos möglich eine Tier (hier Ringelnatter, gemeldete NZ mit Herkunftsnachweis), welches gem. BArtSchVO als "besonders geschützt" gilt, aus Deutschland auszuführen?

    Meiner Meinung nach müsste es mit Herkunftsnachweis eigentlich möglich sein, oder? In der BArtSchVO habe ich keine Regelungen zur Ausfuhr gefunden und im WAI und II ist Natrix natrix natrix nicht enthalten.

    Freue mich schon auf die Antworten ....

    Gruss THOR

  • #2
    Hallo Thor,

    soweit ich weiß, wirst Du innerhalb der EU keine Schwierigkeiten haben. Für die Ausfuhr über EU-Grenzen hinaus, benötigst Du eine Ausfuhrgenehmigung vom BfN.

    Gruß,

    Peter
    curiosity killed the cat

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    • #3
      Ist das ganze nicht auf Grund zu hoher Krankheitsrisiken fast unmöglich? da wirst du viele Wochen auf eine Genemigung warten müssen.

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      • #4
        Bei natrix. n. natrix handelt es sich, so meine ich mich jedenfalls zu erinnern, um eine besonders geschützte Art nach § 10 II Nr. 10 a Bundesnaturschutzgesetz. Um das genau zu erfahren müsste dann Verordnung 338/97 + Änderung 1579/2001 und 865/2006 nebst Anhängen und Richtlinie 43/1992 durchforstet werden.
        Ausfuhr regelt sich dann nach § 46, 44 BNatSchG, wobei ich Ausfuhr hier als Ausfuhr außerhalb der EU verstehen würde.
        GGf. könnte § 54 BNatSchG (Länderrecht, also Bundesländer) noch eine Rolle spielen.
        Allerdings noch beachten, dass das einführende Land ebenfalls noch ein paar Regelungen bereithalten dürfte.
        Genauer und v. a. sicherer dürften die Fragen hier beantwortet werden.

        Gruß

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        • #5
          Moinsen!

          Danke für die Antworten.

          Habe mittlerweile von der für meine Tiere zuständigen ULB eine Mail bekommen. Diese sind keine Hindernisse bei der Ausfuhr von Natrix natrix natrix, solange eine Nachzuchtbescheinigung des Züchters vorliegt.
          Ansonsten verhält sich die Ausfuhr wie bei allen anderen Reptilien.

          Gruss THOR

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