Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Königspython, Platzanspruch beim erwachsenen Tier?

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    Welche Verordnung?

    Gruss
    ist scheisse, aber hat sich gebess...ach nee.

    Kommentar


    • #17
      Bevor man sich hier gegenseitig anmacht , habe ich mich bei dem Amt für Naturschutz in Flintbek( Schleswig - Holstein ) bei Herrn Albrecht erkundigt . Die Mindestmaße sind vorgegeben und im Falle einer Kontrolle müssen diese Maße eingehalten werden . Sonst wird das Tier nicht Artgerecht gehalten .

      Gruß Jutta

      Kommentar


      • #18
        @Jutta: Du hast natürlich Recht, wenn du sagst, dass im Falle einer Kontrolle diese Verordnung gilt - unterschreitet man die Mindestmaße, so hat man diesen Missstand bei der nächsten Kontrolle behoben zu haben oder man muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Soviel zur Gesetzeslage (zumindest in Österreich).

        Allerdings ist diese "sehr ungeschickt formulierte" Verordnung der Grund, warum die meisten Reptilienhalter in Österreich ihre Tiere nicht melden.

        Ich gehe mal vom Beispiel der Riesenschlangen aus: wie schon oft geschrieben (siehe auch mein vorhergehendes Posting), sind die einzuhaltenden Maße der Verordnung oftmals nicht sinnvoll. Viele Züchter haben in jahrelanger Erfahrung und in Hinblick auf Nachzuchten ihre Haltungsbedingungen "optimiert", was sich oft auch in anderen Terrarienmaßen niederschlägt (und das hat nur bei verantwortungslosen Züchtern etwas mit Platz- und Geldsparmaßnahmen zu tun). Gestützt werden diese Erfahrungen teilweise auch durch einschlägige Literatur und sogar durch anerkannte Schlangenforscher.

        Warum sollte also ein erfahrener Halter seine Tiere in ein "artgerechtes" (im Sinne von "der Verordnung entsprechendes") Terrarium umsiedeln, um dann zu riskieren, dass sich seine Tiere weniger wohl fühlen? Noch dazu anhand einer Verordnung, die wer weiß von wem erstellt wurde? Haben da die Magistrate inkl. ihrer Amtstierärzte und evtl. noch irgendwelcher Tierschutzorganisationen ihr "Wissen" niedergeschrieben? Ich bezweifle stark, dass da Reptilienzüchter bzw. Wissenschafter einbezogen wurden. Und falls doch, dann würd ich wirklich gern die Erklärung hören (da man ja nie auslernt), warum adulte Baumpythons eine Höhe von 1m "brauchen", während adulte Gartenboas eine Höhe von 1,50m "benötigen" - obwohl beide Arten in etwa eine Länge von 1,50 erreichen?

        Wie gesagt, es ist richtig, dass man die Tiere melden und sie innerhalb der in der Verordnung angegebenen Maße halten muss. Die Frage stellt sich aber berechtigterweise, ob da nicht das Ziel der Verordnung (nämlich der Tierschutz) völlig verfehlt wird, da eben die wenigsten bereit sind, ihre Tiere zu melden und sich von irgendeinem Amtstierarzt (von denen einige nicht mal alle Arten erkennen) vorschreiben zu lassen, wie sie ihre Lieblinge halten müssen.

        Viel zielführender wäre, wenn die Verordnungen überarbeitet werden - die Maße sind derzeit meist völlig übertrieben (ich gehe mal von Schlangen aus, da ich mich dahingehend damit befasst habe) und schrecken die Halter davon ab, ihre Tiere zu melden, da damit beinah unmögliche Aufwendungen auf sie zukommen (Riesenterrarien, welche Platz und Kosten sprengen und trotzdem sinnlos sind).

        Leider hat man (in Österreich zumindest) "schnell, schnell" dem Tierschutz Rechnung tragen wollen und hat aber somit wieder nur eine halbherzige Lösung gefunden, welche nicht mal den Status "suboptimal" erreicht. Man hätte halt auch da "Spezialisten" konsultieren sollen.

        Lg, Nighthawk
        Zuletzt geändert von nighthawk; 24.08.2006, 11:13.

        Kommentar


        • #19
          Zitat von Fliggus
          Bevor man sich hier gegenseitig anmacht , habe ich mich bei dem Amt für Naturschutz in Flintbek( Schleswig - Holstein ) bei Herrn Albrecht erkundigt . Die Mindestmaße sind vorgegeben und im Falle einer Kontrolle müssen diese Maße eingehalten werden . Sonst wird das Tier nicht Artgerecht gehalten .

          Gruß Jutta
          Gerade das Beispiel Python regius zeigt ganz hervorragend, dass dieses Mindestgutachten nicht unbedingt etwas mit artgerechter Haltung zu tun hat.
          Und hoechstwahrscheinlich kann man das auch erklaeren/belegen im Falle einer Kontrolle.

          Gruss
          Edit: Y gegen Z getauscht, Doofe amit kezboards.
          Zuletzt geändert von Daniel G.; 24.08.2006, 19:07. Grund: Beitrag den Forenregeln entsprechend geändert.
          ist scheisse, aber hat sich gebess...ach nee.

          Kommentar


          • #20
            Zitat von nighthawk
            Und falls doch, dann würd ich wirklich gern die Erklärung hören (da man ja nie auslernt), warum adulte Baumpythons eine Höhe von 1m "brauchen", während adulte Gartenboas eine Höhe von 1,50m "benötigen" - obwohl beide Arten in etwa eine Länge von 1,50 erreichen?
            Ehrlich gesagt gibt es da eine ganz banale Erklaerung:
            ( Obwohl ich diese Gutachten nicht vorliegen habe im Moment, kann man aber allein von Verhalten darauf schliessen, dass man Corallus hortulanus ein deutlich groesseres Becken als Morelia viridis anbieten sollte bei gleicher Laenge.


            Gruss
            Again the z Y thing.
            Zuletzt geändert von Lj-Bü; 24.08.2006, 17:28.
            ist scheisse, aber hat sich gebess...ach nee.

            Kommentar


            • #21
              @Lj-Bü: Bitte erklären. Auf Grund welchen Verhaltens kann man darauf schließen, einer Gartenboa ein 1 1/2 x so hohes Terrarium anzubieten als einem Baumpython (bei gleicher Länge)? Das würd mich jetzt brennend interessieren.

              Kommentar


              • #22
                Grundsaetzlich hoehere Aktivitaet?
                Villeicht eine Fluchtneigung nach oben?
                Es steht fuer mich allerdings, ueber jede Spekulation hinaus erhaben fest, dass ich unabhaengig von irgendwelchen schnellgeschossenen Gutachten, Corallus hortulanus insgesamt ein groesseres Becken als Morelia viridis anboete.
                ist scheisse, aber hat sich gebess...ach nee.

                Kommentar


                • #23
                  Ich denke mal, das es sich da einige Bürokraten zu einfach gemacht haben. Grösse des Terrariums = Länge des Tieres x Länge, Breite, Höhe. So einfach kann man generelle Haltungsvorschriften verfassen. Diese können im Grunde nur falsch sein, da sie die Lebensweise der einzelnen Spezies im Detail nicht berücksichtigen. Das beste Beispiel dafür dürfte Python regius sein.

                  Ich will hier sicher hier nicht noch eine Diskussion über Rackhaltung anfangen, aber auf fogender Seite (http://www.lanzo-herp.de/23551.html) findet man auch ein Gutachten der Institut für Zoologie der Universität Bonn, welches Aussagen zur Haltung von Python regius macht. Dies widerlegt im Grunde die allgeimeine Haltungsvorschriften.

                  Gruß
                  Jürgen

                  Kommentar


                  • #24
                    Hallo,

                    ich habe ein 40x50x100 cm Terrarium. Reicht das auch?
                    mfG Tobi
                    Zuletzt geändert von Daniel G.; 27.08.2006, 12:51. Grund: Beitrag den Forenregeln entsprechend geändert (Terra)

                    Kommentar


                    • #25
                      Hallo Tobi,

                      40cm breit, 50cm hoch und 100cm tief?

                      Das wären die optimalen Maße für die Haltung von Python regius laut Aussagen von den Züchtern der Seite (www.precisionreptiles.com).

                      Dass diese Beiden erfolgreich mehrere Jahre nachziehen, erkennt man schnell nicht nur um Umfang der Seite.


                      Liebe Grüße,

                      Rene

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X