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WA-Abkommen

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  • WA-Abkommen

    Was muß mit Tieren geschen, die bereits seit mindestens 5 Jahren im Terrarium leben, aber keine Cites haben? Wir setzen mal einen Fall voraus, indem nicht bekannt ist, wo das Tier ursprünglich herkam. Was darf man mit so einem Tier und was darf man nicht? Oder wird es einem abgenommen?

  • #2
    Re: WA-Abkommen

    Hallo Bine,

    da muss man natürlich erstmal wissen, was es für eine Art ist und wann sie ggf. unter das WA gefallen ist.

    mfg Jürgen

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    • #3
      Re: WA-Abkommen

      Cites werden mitlerweile auch nur noch für WA I Tiere ausgestellt. Für WAII Arten brauch man nur einen Herkunftsnachweis. Informier dich am besten bei der zuständigen Behörde was in diesem Fall zu tun ist. Wenn du Angst hast, dass das Tier beschlagnahmt werden könnte, ruf einfach anonym dort an.
      Gruß Maik

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      • #4
        Re: Re: WA-Abkommen

        Das Problem habe nicht ich, ich wurde das gefragt und wußte keine Antwort. An anonymen Anruf hatte ich auch gedacht.

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        • #5
          Re: WA-Abkommen

          Passt jetzt zwar nicht zu Frage aber zum Topic: Habt ihr auch das Gefühl das WA(besonders II), wie es in der Praxis angewendet wird, ist ein Witz?
          Bsp Königspython: Ist in Anhang 2 aufgelistet und wird zu tausenden importiert. Man sieht nur WF bei Händlern.
          Was sagt ihr dazu?

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          • #6
            Re: WA-Abkommen

            Wenns korrekt nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen abläuft, suche ich den "Witz" dabei vergebens.
            Die Cites Verhandlungen und somit das Washingtoner Artenschutzabkommen regulieren die Zahlen für Exporte.
            Es heißt nicht, das die Tiere nicht exportiert werden dürfen. Dort wird eben nur der Handel reguliert.

            Bei den Verhandlungen wird jedesmal mit harten Bandagen gekämpft da zum einen die artenschutzrelevanten Themen denen der Wirtschaftsinteressen einer Region gegenüber stehen. Zudem ist "leider" ein ganzer Batzen "Politik" mit dabei. (Siehe Beeinflussung von Stimmen bei z.B. den Walfangzahlen, wo einige Länder Stimmen anderer kleinerer Länder durch "Wirtschaftshilfe" einkaufen, welche noch nie im Leben einem Wal begegnet sind)

            Somit ist nicht alleine WA II ausschlaggebend, sondern auch die Quoten die für die einzelne Region und Art damit verbunden sind.

            Diesbezüglich sollte man dann aber immer noch die vielen anderen Abkommen und regelungen mit einbeziehen, da nicht nur das Washingtoner Artenschutzabkommen solche Dinge regelt, sondern andere Abkommen so etwas zusätzlich erweitern oder lokal einschränken (siehe Bundesartenschutzgesetz (Deutschland) oder die Berner Konvention (Europa) )
            Solche Regelungen gibt es zudem auch in anderen exportierenden Ländern.

            Das WA ist also kein Verbot, daher weniger Witz, als mehr eine Quotenregelung.


            [Edited by Mark_Essers on 12-04-2003 at 14:05 GMT]

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            • #7
              Re: WA-Abkommen

              Darüber bin ich mir durchaus im klaren.
              Den Witz sehe ich darin das ich es nicht für wahrscheinlich halte, dass der Königspython in irgendeiner Weise besonderen Schutz erfährt bei solch hohen Quoten...

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