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Erlaubnis Ordnungsamt?

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  • Erlaubnis Ordnungsamt?

    Hallo!

    Da wir uns wie gesgat Schlangen anschaffen möchten (mittlerweile sind wir aber zur Kornnatter übergegangen, versorgung mit Frostfutter wäre okay), wollen wir natürlich erstmal wissen, ob wir die Schlangen irgendwo anmelden müssen oder ob man dazu sogar eine Genehmigung braucht.

    Wir wohnen in Baden-Württemberg, ca. 20km von Stuttgart weg.

    Danke + Gruß
    Gwen

  • #2
    Re: Erlaubnis Ordnungsamt?

    Hallo Gwen

    Die Kornnatter ist net anmeldeplichtig bei Ordnungsamt oder Regierungspräsidium.
    Und nun kommen wir zu einen anderen Punkt die Genehmigung beim Vermieter.
    Ich habe meine Tiere alle beim Vermieter gemeldet.Normalerweiße darf ein Vermieter es net verbieten,außer es steht im Mietvertrag drin das gar keine Tiere gedulet werden. (Lärmbelästigung oder Geruchsbelästigung besteht ja bei einer Kornnatter net).
    Ob ihr sie anmeldet bei euern Vermieter ist euch überlassen.
    Bye Silvio

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    • #3
      Re: Erlaubnis Ordnungsamt?

      Hi!

      Da wir Eigentümer sind, brauchen wir keinen Vermieter fragen.

      Gruß,
      Gwen

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      • #4
        Re: Erlaubnis Ordnungsamt?

        Jegliche Klausel die eine Haltung von Haustieren jeder Art ausschließt ist nichtig. Das liebe Mietrecht...

        Laut Urteil des AG Bückeburg ist eine Haltung von ungiftigen, nicht-Riesenschlangen grundsätzlich nicht zu verbieten.
        Ansonsten könnten auch Hamster, Vögel, etc. verboten werden.

        Mußte meine zickige Vermieterin dann auch einsehen... Hehe...

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        • #5
          Re: Erlaubnis Ordnungsamt?

          Hallo "nicht-riesenschlangen"?Mir ist bekannt man darf Schlangen bis 210cm halten ohne sie beim vermieter zu melden da sie keine gefährlichen tiere sind (oder keine gefahr ausgeht)

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          • #6
            Re: Re: Erlaubnis Ordnungsamt?

            Hallo,

            a) Mietgesetzbuch sieht vor das die Haltung von Kleintieren nicht verboten werden kann.
            Reptilien bis zu einer bestimmten Größe fallen unter das Kleintier oder Aquariengesetz und sind nicht verbietbar.
            Lediglich bei Geruch (Futtertierzucht) und Lärmbelästigung (z.B. Papageigekreiche)
            und Fahrläßigkeit (Schlange büchst aus wegen mangelhafter Haltung) darf der Vermieter was sagen.
            b) ob das Schlängelchen erlaubt ist oder nicht hängt vom Bundesland ab. In Bayern zählt eine Riesenschlange, z.B. Köpy zu einem genehmigungspflichtigen "gefährlichen Tier".
            c) Anmeldepflichtige Tiere müssen bei der zuständigen Unteren Landschaftsbehörde angemeldet werden. Entsprechende Formulare gibts dort, manchmal sogar per download.
            Dazu gehört auch ein Papier was den legalen Besitz sowie das Tier deklariert - je nach Schutzstatus nur Abgabebescheinigung oder eben auch noch CITES, Vermarktungsgenehmigung usw.

            Gruß
            tomwip

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            • #7
              Re: Erlaubnis Ordnungsamt?

              Hallo Tomwip,

              ich wollte dir nur sagen, dass in Bayern ein Königspython nicht genehmigungspflichtig ist. Als gefährliches Tier wird er erst ab einer Länge von 2 Metern angesehen und muss dann genehmigt werden.

              Gruß Danny

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              • #8
                Re: Erlaubnis Ordnungsamt?

                Ihr wollt mir jetzt also erzählen, daß meine beiden (2,10 und 2,40) als gefährliche Tiere gelten?

                Bezieht sich das jetzt auf Pythons und ähnliche oder auch auf Nattern?

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                • #9
                  Re: Re: Erlaubnis Ordnungsamt?

                  Hallo,

                  tschuldigung, nicht Bayern, Bremen und Berlin sind die Bundesländer mit "B".
                  In diesen Bundesländern zählen Boaide zu den gefährlichen Tieren und sind genehmigungspflichtig.

                  Kleine Verwechslung... peinlich.

                  Gruß
                  tomwip

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