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Deutschland und seine Artenschutzbehörde...

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  • Deutschland und seine Artenschutzbehörde...

    Mein Problem ist folgendes,

    bei mir wurde vor 5 Monate eine Boa Constrictor Constrictor beschlagnahmt, mit der Begründung das die Papiere nicht zu der Schlange gehören.

    Problem ist nur, die Papiere gehören zu der Schlange. Die vom Artenschutz haben mir dann eine Frist von 6 Monaten gesetzt dies zu beweisen.
    Nur konnte mir die (nette Dame) leider nicht sagen wie ich das machen soll.

    Jedes mal wenn ich ne Idee habe, sagt sie "ne, das reicht nicht". Frage ich sie daraufhin wie es denn sonst machen kann, kommt nur: " Tja, das kann ich ihnen auch nicht sagen"

    Wie auch immer, jetzt habe ich noch knapp 3 Wochen Zeit, anschließend wird das Tier eingezogen und ich muss für die Unterbringung aufkommen.

    Grund für die Beschlagnahmung ist das Alter. Die sind der Meinung das meine Schlange älter sei. DEM IST ABER NICHT SO... !

    Wenn ich jetzt was verbrochen hätte, könnte ich den ganzen Mist ja nachvollziehen, wegen nem schlechten Gewissen und so aber es ist in meinem Fall echt einfach ne Frechheit...!
    Und dann nochnichtmal nen Lösungsvorschlag zu haben.
    Die verlangen nen Beweis, aber wissen selber nicht wie das Funktionieren soll.

    ...DU BIST DEUTSCHLAND...
    (das kann auch nur hier passieren)

  • #2
    Hi,

    mich würde ja interessieren, wie die Behörde argumentiert, dass das Alter nicht zur Schlage passt. Da es wohl kaum "Normgrößen" für ein bestimmtes Alter geben kann, mag es deren Ansicht sein, mehr nicht.

    Wie ich mich kenne, würde ich ihnen am Beschlagnahmungstag eine einstweilige Verfügung unter die Nase halten und ihnen freundlich sagen: "So, jetzt lassen sie sich aber mal was gutes einfallen! Nehmen Sie jetzt das Tier mit, hol ich sofort die Polizei."

    Dass das mit einem besch..... Aufwand verbunden ist, steht außer Frage, aber was tut man nicht alles, wenn man sich im Recht fühlt.

    Gruß

    Jürgen

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    • #3
      Die Argumente halten sich in Grenzen, ich selber habe natürlich auch nicht nur einmal danach gefragt.

      Allerdings schieben die sich untereinander die Verantwortung für die beschlagnahmung in die Schuhe. Hinzu kommt noch das die die, die Schlange damals beschlagnahmt hat, nicht mehr dort arbeitet und jetzt ne neue da ist. Die wiederum sagt immer: " Ich war ja nicht mit vor Ort".
      Sie kann (angeblich) nur das sehen was im Bericht steht. (Wenn ich ihr dann vorschlage, vorbei zu kommen um das Tier zu begutachten, lehnt sie auch ab weil die Beschlagnahmung ja wohl nicht ohne Grund zustande gekommen ist) <-- Wo sie aber wie gesagt auch nicht durchblickt

      Immer die gleiche Ausrede.
      Naja und halt die, dass nicht der Artenschutz derjenige ist der was zu beweisen habe, sondern ich als halter. Ist ja schließlich mein Tier und es nennt sich ihrer Aussage nicht umsonst NACHWEISPFLICHT.

      Kein witz, so langsam aber sicher drehe ich hier am Rad.
      Bei dem ganzen Stress, wegen so einem MIST vergeht einem echt das Interesse an dem Hobby. Soll das das Ziel der ganzen Aktion sein !?

      Auch ne einstweilige Verfügung bringt mich nicht unbedingt weiter. Damit kann ich es vielleicht noch ein bißchen hinauszögern, aber nicht unbedingt aufhalten.
      Ein Anwalt "rechnet" sich auch nicht unbedingt, da es sich um ein Nominat handelt, auch wenn es schade um das Tier ist, sehe ich nicht unbedingt ein 500 € (Preis nur mal aus der Luft gegriffen) Anwaltskosten zu zahlen.
      Da kann ich mir dann eher ne neue kaufen. (Grausam aber war)


      Ist einfach ärgerlich, weiß auch absolut nicht weiter ... !
      Zuletzt geändert von Daniel G.; 06.10.2006, 23:43.

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      • #4
        Hi,

        Zitat von Boa-fan
        Auch ne Einstweiligeverfügung bringt mich nicht unbedingt weiter, damit kann ich es vielleicht noch ein bißchen hinauszögern, aber nicht unbedingt aufhalten.
        Das sehe ich gar nicht so.
        Ziel der einstweiligen Verfügung ist, die Beweispflicht umzukehren.
        Die sollen ihre Argumente offenlegen und dann werden sie anfechtbar.
        Du hast ja die Nachweispflicht erbracht.
        Die erste Turnübung ist doch dir schriftlich darlegen zu lassen, warum der Nachweisbeleg nicht akzeptiert wird.
        Das Argument, der Beleg passe nicht zur Schlange, ist nicht hinreichend begründet!
        Die Behörde soll aufgefordert werden zu erklären, warum der Beleg nicht zur Schlange passt (Irrtum/Täuschung u. dgl.).

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        • #5
          hm...

          Werde mich dann gleich mal nächste Woche darum kümmern, bin wie gesagt sonst so oder so mit meinem latein am ende.

          Bin ja mal gespannt...

          Werde mit sicherheit noch mal was dazu hier rein schreiben. Bin schon der Meinung das man auf den Fall vorbereitet sein sollte. Kann mir nicht vorstellen das ich der einzigste bin der so eine Schreckschraube von Beamtin erwischt hat.

          Dank dir erstmal und Gruß
          Sascha

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          • #6
            Wenn dir eine Frist gesetzt wurde einen "regulären" Nachweis zu erbringen,
            dann muss es sich ja um einen Verwaltungsakt handeln!
            Gegen den kann man innerhalb von 4 Wochen Einspruch einlegen.

            Dein Standpunkt: Ich bin der Nachweispflicht nachgekommen.
            Der Einwand der Behörde dagegen, der Beleg passe nicht zur Schlange, ist nicht hinreichend begründet!.
            Ich würde also einen formellem Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen und die Behörde auffordern,
            ihre Entscheidung sachlich korrekt zu begründen!

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            • #7
              Wie wäre es denn, wenn du dir zusätzlich noch einen ausgewiesenen Boa-Experten organisiert, der versichern kann, dass das Alter sehrwohl zur Schlange passen kann...

              Die bei der Behörde haben wohl sowieso keine Ahnung von den Tieren an sich und reden sich nur mit formalem Kram raus bzw. fühlen sich nicht zuständig, deswegen ist denen mit guten Argumenten manchmal nicht beizukommen.
              www.terragraphie.de

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              • #8
                Boa-Experten

                Zusätzlich ist das bestimmt ne gute Idee, nur wer ist denn nen Boa-Experte der auch beim Amt das nötige Ansehen genießt.
                Dieser jemand muss ja schon einiges vorweisen um in deren Augen als Experte zu gelten...

                Hast du nen Namen, E-Mail Adresse oder sogar TelefonNr für mich ?

                Wäre ne möglichkeit, die ich der EinstweiligenVerfügung vorziehen würde, generell ist es vielleicht nicht schlecht so jemanden mal zu kennen um auch später vielleicht mal auf seinen Status zurückgreifen zu können

                Danke schonmal
                Gruß Sascha

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                • #9
                  Hi,
                  ist eine schwierige Geschichte. Aber das mit dem Experten halte ich für eine gute Idee, normalerweise, zumindest bei uns, haben die Ämter Leute die solche Fragen begutachten können (hab ich auch schon öfter machen müssen). Wobei mich schon mal interessiert hätte, wie die das mit dem nicht passenden Alter im Verhältnis zur Größe rechtsverbindlich begründen wollen, gerade bei einer Art wie B.c., bei der Adultgrößen von gut 1m bis gut 3m vorkommen. Im Endeffekt haben Kolumbianische B.c.ja nach einem Jahr die Größe, die eine B.c. von Cay Caulker nie in ihrem Leben erreichen wird.

                  Wenn ich mal für mich sprechen darf, ich wäre in so einem Fall schon beim Anwalt, auch wenn es Geld kostet, aber da bin ich stur, zum Glück habe ich aber in meinem Leben trotzdem nur einmal einen gebraucht.

                  Viele Grüße
                  CB
                  halte seit 1988 ein paar Reptilien

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                  • #10
                    In diesem Zusammenhang ein Urteil des Niedersächsischen OVG

                    http://www.dbovg.niedersachsen.de/En...20040001218+LA

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                    • #11
                      Naja...

                      Aber das bei ihr was faul war, das geht ja quasi schon aus dem Text hervor... und ist meiner Meinung nach auch nicht vergleichbar mit meinem Fall...

                      Ich kann ja alles Nachweisen (Herkunft, Elterntiere u.s.w) bei mir ist es ja einfach nur das mir nicht geglaubt wird, das die Schlange auch zu dem Papier gehört.

                      Was zudem auf einer Vermutung basiert...

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                      • #12
                        Wenn Du alles beweisen kannst würde ich mir an deiner Stelle auch einen Anwalt nehmen und ihn die Sache regeln lassen. Falls du, wie ich mal vermute, keine Rechtschutzversicherung hast kannst Du den Anwalt ja mal fragen, wie sich das mit den Kosten verhält. Müßte ja so sein, daß der Verlierer des Rechtstreits die Kosten zu tragen hat. Und wenn deine Papiere ok sind und das einzige Argument die Größe ist, dann dürfte es dem Anwalt nicht schwer fallen, den Prozeß zu gewinnen, falls es überhaupt dazu kommt.

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                        • #13
                          ich würde mich erstmal bei meinem Anwalt erkundigen wer in Deinem Fall überhaupt in der Beweispflicht ist!?
                          Das kann ja alles nicht war sein. Das ist ja reine Behörden-Willkür und der kann man doch nicht auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sein, oder?

                          gruss
                          holger w.

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                          • #14
                            Ich finde es immer wieder erstaunlich was man nicht alles auf Vermutungen aufbauen kann!
                            Ich würde sagen dass die Behörde als erstes einen echten grund für die Beschlagnahmung liefern soll!
                            Ich finde das eine frechheit!!!

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                            • #15
                              Moinsen!

                              Nimm Dir einen Anwalt für Verwaltungsrecht. Eine Behörde kann nicht aufgrund einer "Vermutung" eine Tier Beschlagnahmen (oder andere Maßnahmen treffen). Die Amtshandlung (Verwaltungsakt) muss in jedem Fall hinreichend begründet sein und Dir auf verlangen auch begründet werden. Auch ein Einspruch sollte Dir weiterhelfen, da er in Deinem Fall aufschiebende Wirkung haben müsste!

                              Gruss THOR

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