Ich bin vor einem Monat zur Giftschlangen haltung gekommen, und habe mitlerweile:
1x Crotalus Atrox Nominat
1x Crotalus Durissus Vegrandis
2x Crotalus Ruber Ruber
3x Cerastes Cerastes
Jetzt hat mir ein bekannter vorgeschlagen den sachkundenachweis standart + gifttiere abzulegen...
Ist es Pflicht und in irgendeinem Gesetz verankert ?
Ich halte seid 6 Jahren Schlangen, einige bissige Exemplare waren auch dabei z.B. Gartenboa, Netzpython usw. (was jetzt nicht heissen soll das diese beiden Arten immer bissig sind)
Mit dem Umgang mit Schlangen bin ich also bestens vertraut und in meinen Augen macht es keinen Unterschied ob sie nun giftig ist oder nicht. (Man sollte sich halt nur nicht beissen lassen)
Sollte es doch einmal zu einem Biss kommen, nützt auch die abgelegte Prüfung nichts...!
Halte es jetzt aus meinem Standpunkt nicht für sinnvoll... oder ?
Viele Grüße
Sascha
1x Crotalus Atrox Nominat
1x Crotalus Durissus Vegrandis
2x Crotalus Ruber Ruber
3x Cerastes Cerastes
Jetzt hat mir ein bekannter vorgeschlagen den sachkundenachweis standart + gifttiere abzulegen...
Ist es Pflicht und in irgendeinem Gesetz verankert ?
Ich halte seid 6 Jahren Schlangen, einige bissige Exemplare waren auch dabei z.B. Gartenboa, Netzpython usw. (was jetzt nicht heissen soll das diese beiden Arten immer bissig sind)
Mit dem Umgang mit Schlangen bin ich also bestens vertraut und in meinen Augen macht es keinen Unterschied ob sie nun giftig ist oder nicht. (Man sollte sich halt nur nicht beissen lassen)
Sollte es doch einmal zu einem Biss kommen, nützt auch die abgelegte Prüfung nichts...!
Halte es jetzt aus meinem Standpunkt nicht für sinnvoll... oder ?
Viele Grüße
Sascha
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