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sachkundenachweis standart + gifttiere Pflicht ?

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  • sachkundenachweis standart + gifttiere Pflicht ?

    Ich bin vor einem Monat zur Giftschlangen haltung gekommen, und habe mitlerweile:

    1x Crotalus Atrox Nominat
    1x Crotalus Durissus Vegrandis
    2x Crotalus Ruber Ruber
    3x Cerastes Cerastes

    Jetzt hat mir ein bekannter vorgeschlagen den sachkundenachweis standart + gifttiere abzulegen...

    Ist es Pflicht und in irgendeinem Gesetz verankert ?
    Ich halte seid 6 Jahren Schlangen, einige bissige Exemplare waren auch dabei z.B. Gartenboa, Netzpython usw. (was jetzt nicht heissen soll das diese beiden Arten immer bissig sind)

    Mit dem Umgang mit Schlangen bin ich also bestens vertraut und in meinen Augen macht es keinen Unterschied ob sie nun giftig ist oder nicht. (Man sollte sich halt nur nicht beissen lassen)
    Sollte es doch einmal zu einem Biss kommen, nützt auch die abgelegte Prüfung nichts...!

    Halte es jetzt aus meinem Standpunkt nicht für sinnvoll... oder ?

    Viele Grüße
    Sascha

  • #2
    Zitat von Boa-fan Beitrag anzeigen
    Ich bin vor einem Monat zur Giftschlangen haltung gekommen, und habe mitlerweile:

    1x Crotalus Atrox Nominat
    1x Crotalus Durissus Vegrandis
    2x Crotalus Ruber Ruber
    3x Cerastes Cerastes
    Oh wau, seit einem Monat Giftschlangen und dann solch einen Bestand. Ich hätte mal mit einer angefangen.

    Jetzt hat mir ein bekannter vorgeschlagen den sachkundenachweis standart + gifttiere abzulegen...

    Ist es Pflicht und in irgendeinem Gesetz verankert ?
    Es ist keine Pflicht und da du ja in NRW wohnst solltest du eh keine Probleme bekommen. Allerdings würde ich dir beide Prüfungen nahelegen.
    Ich halte seid 6 Jahren Schlangen, einige bissige Exemplare waren auch dabei z.B. Gartenboa, Netzpython usw. (was jetzt nicht heissen soll das diese beiden Arten immer bissig sind)
    Einen Mentor in Sachen Giftschlangen halte ich für sinnvoller.
    Ich finde das man die Haltung von Netzpython (ca. 50kg) und einer Crotalus nicht vergleichen kann.

    Mit dem Umgang mit Schlangen bin ich also bestens vertraut und in meinen Augen macht es keinen Unterschied ob sie nun giftig ist oder nicht. (Man sollte sich halt nur nicht beissen lassen)
    Sollte es doch einmal zu einem Biss kommen, nützt auch die abgelegte Prüfung nichts...!
    Da sollen sich andere zu äussern.
    Und wehe es nennt mich einer Klugscheißer.

    Gruß Manni
    Schwerpunkt: Schlangen und Krustenechsen!
    DGHT Mitglied seit 1987

    AG Einsteiger- und Jugend

    Rhein-Terraristik.de

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    • #3
      Mentor

      Naja, den Mentor habe ich schon gefunden...

      Was den Umgang mit diesen Tieren angeht, halte ich mich einfach an ganz einfache Regeln, die ich mir vorher überlegt habe.

      Wie z.B. nicht "Mal ebend ans Terrarium gehen" alles was ich mit den Tieren veranstallte (ist ja nicht so viel) wird gut überlegt und vorbereitet durchgeführt.
      z.B. laufe ich nicht mit der Schlange quer durchs Zimmer um zur Kiste zu kommen, sonder stelle mir sie vorher schon vor das Terrarium. (Ihr wisst schon was ich meine)

      Jedes mal wenn ich dran gehe, verfalle ich nicht in diese "Routine" wie bei all den anderen Tieren, sondern gebe mir größte Mühe immer wie am ersten Tag (mit sehr großem Respekt --> (keiner Angst)) dran zu gehen.

      Mein Bekannter (Mentor, wenn ihr so wollt) hat mich sehr gut auf den Schritt vorbereitet, so das nie eine Situation von mir falsch eingeschätzt werden kann. (der übrigens ca. 40 Giftige Schlangen Pflegt und das seid knapp 10 Jahren ohne einmal auch nur ansatzweise Gebissen zu werden... !)

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Boa-fan Beitrag anzeigen
        Sollte es doch einmal zu einem Biss kommen, nützt auch die abgelegte Prüfung nichts...!Viele Grüße Sascha
        Ich würde eher sagen, die Prüfung bzw. das durch den Sachkundenachweis angeeignete Wissen, vermindert das Risiko weiter, gebissen zu werden!

        In der Schweiz gibt es meines Wissens eine Schlangenfarm, die Kurse zur Giftschlangenhaltung anbietet. So etwas würde ich auf jeden Fall mal besuchen... Der Besitzer dieser Farm ist hier auch online und kann sich dazu ja mal melden. Durch etwas googlen sollte man auch auf dessen HP kommen...

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        • #5
          Schlangenfarm

          Habe über einen Bekannten erfahren... (Leider würde ich die Hand dafür nicht ins feuer legen) das man dort einmal eine Schlange aus dem Terrarium nehmen muss (mit Schlangenhaken) sie dann hinter den Kopf packen und wieder rein setzen muss...

          So, und jetzt mal im ernst... Für die spielerei soll ich da runter fahren ?
          Das kann ich mir auch von meinem Bekannten >>noch<< 10x zeigen lassen.

          Das ist ja das was ich meine, in diesen Kursen lernt man auch nicht unbedingt mehr wie bei jemandem der einfach die Erfahrung hat.

          Zu den Artenspeziefischen Informationen, wie haltung, verhalten u.s.w kann man lesen... (es gibt ja schließlich genug gute Literatur) darüber...
          <- Allerdings oft leider auf Englisch... !

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          • #6
            ich sagte ja auch nur, daß ICH solch einen Kurs machen würde.. Ich habe nämlich keinen Bekannten, der mir sowas zeigen könnte!

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            • #7
              Also der Sachkundenachweis nützt Dir in der Praxis ganz ehrlich nicht viel, ich halte ihn dennoch für sinnvoll. Es wird auf alle Tierschutzrechtlichen und für die allgemeine Reptilien und Gifttierhaltung geltenden Gesetze eingegangen, und natürlich auch theoretisch auf den Umgang mit den Tieren.

              Schaden wird es bestimmt nicht.

              Kommentar


              • #8
                Zitat von Boa-fan Beitrag anzeigen
                1x Crotalus Atrox Nominat
                1x Crotalus Durissus Vegrandis
                2x Crotalus Ruber Ruber
                3x Cerastes Cerastes
                Lieber Sascha,

                von Crotalus atrox existiert keine anerkannte Unterart, daher ist es nicht verwunderlich, dass Dein Pflegling der Nominatform zuzuordnen ist.
                Crotalus vegrandis besitzt nicht erst seit gestern Artstatus.
                Im Falle von Crotalus r. ruber wird ebenso wie bei Cerastes cerastes und allen sonstigen Arten lediglich der Gattungsname groß, die Bezeichnung der Art bzw. Unterart hingegen klein geschrieben.

                Zu Deiner Frage: Ein wenig Sachkunde kann nicht schaden, ist sogar laut Tierschutzgesetz unabdingbare Voraussetzung um Tiere pflegen zu dürfen - es schadet wohl auch nicht einen Nachweis darüber zu erbringen, auch wenn dieser in NRW (noch) nicht vorgeschrieben ist.

                MfG,

                Peter
                curiosity killed the cat

                Kommentar


                • #9
                  Soweit ich das richtig mitbekommen habe ist Crotalus vegrandis inzwischen wieder Crotalus durissus vegrandis.
                  Ist in einem Artikel auf der Seite von Wolfgang Wüster zu lesen.
                  Wenn es keine Unterarten gibt, gibt es auch keine Nominatform. Ganz einfach.
                  Man könnte stattdessen aber das Wort Wildform verwenden.
                  Gruß
                  Florian

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von Florian Finke Beitrag anzeigen
                    Soweit ich das richtig mitbekommen habe ist Crotalus vegrandis inzwischen wieder Crotalus durissus vegrandis.

                    Wenn es keine Unterarten gibt, gibt es auch keine Nominatform. Ganz einfach.
                    Man könnte stattdessen aber das Wort Wildform verwenden.
                    Hallo Florian,

                    sofern der neue/alte Unterartstatus von Crotalus durissus vegrandis allgemeine Anerkennung findet, werde wohl auch ich prima damit leben können.

                    Was das Thema "Nominatform" betrifft, so bin ich mir sicher, dass diese nicht allzuviel mit dem von Dir vorgeschlagenen Begriff "Wildform" zu tun hat.
                    Darüber hinaus habe ich wenig Probleme damit auch Exemplare einer Art, die neben der Namensgebenden über keine weitere Unterart verfügt, als Vertreter der Nominatform zu betrachten - weniger Probleme zumindest als pauschal alle Exemplare, gleich welcher Unterart, die ausnahmsweise nicht die phänotypische Ausprägung züchterischen Schaffens aufzeigen, als "Nominatform" zu bezeichnen.

                    Gruß,

                    Peter
                    curiosity killed the cat

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                    • #11
                      ...

                      Wer soll da denn noch durchblicken, ständig werden irgendwelche Namen geändert... Auf Bücher kann man sich auch nicht mehr verlassen, da einfach jedes Buch aus einem anderen Jahr stammt und somit auch unterschiedliche Namen für den Leser bereit hält.

                      Gibt es denn eine Seite im Internet, wo solche Sachen bekannt gegeben werden ?

                      Mittlerweile, sind ja die ältesten Bücher wieder am aktuellsten. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, sind die meisten Namen jetzt wieder auf dem Stand von früher...

                      Gruß Sascha

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