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Wiedereinsteiger

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  • Wiedereinsteiger

    Hallo erst einmal an alle,

    vor 13 Jahren mußte ich meinen damals 3m Tigerphyton schweren Herzens verkaufen,da ich nach Teneriffa ausgewandert bin.

    Jetzt bin ich seit drei Jahren wieder da und habe mich entschlossen mir wieder eine Schlange nach Hause zu holen.

    Am Dienstag bekomme ich eine 1,50m Boa vom Reptilica-Versand.Allerdings wurde ich gefragt,ob ich eine Haltergenehmigung habe.Das habe ich bejaht,obwohl es nicht ganz der Wahrheit entspricht.

    Ich frage mich einfach wozu ich sie brauche.Für meinen Phyton den ich in Fallingbostel hielt, hat mich niemand danach gefragt.Muß ich sie jetzt noch im Nachhinein beantragen? Und welche Bedingungen muß ich dafür erfüllen? Und als vielleicht letztes: was kostet die Genehmigung?

    Danke

    Chris

  • #2
    Hallo Christ,

    ob Du für eine Boa eine Haltergenehmigung benötigst ist Ländersache. Es kann gut sein, dass Du vor drei Lahren noch keine benötigt hast, aber jetzt in dem Bundesland in dem Du wohnst eine solche benötigt wird. Für Hessen wird u.a. gerade eine entsprechende Verordnung diskutiert.

    Wenn Du eine Schlange ohne Genehmigung hälst, für die Du eine benötigst, wird das rechtliche Konzequenzen haben, wenn die zuständige Behörde davon Kenntnis erlangt. Ich kenne diese Konzequenzen nicht.

    Wenn Du mitteilst, in welchem Bundesland Du wohnst, wird Dir hier sicher jemand sagen können, ob Du für dieses Land eine Genehmigung brauchst. In jedem Bundesland musst Du aber zumindest die Haltung Deiner Boa anmelden.

    Viele Grüße
    Helmut

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    • #3
      Wiedereinsteiger

      Hallo Helmut,

      vielen Dank. Ich komme aus Niedersachsen.Was heisst ich muss sie anmelden?

      Und wo? Außerdem kann mir vielleicht jemand sagen, was für Rechtliche Konseqenzen es hat wenn man eine Genehmigung braucht,aber keine hat?

      Danke

      Chris

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      • #4
        Ich wohne in Rheinland-Pfalz, in der Gemeinde wo ich wohne ist lediglich die Boa C.C., Tiger und Netzphyton unter den Riesenschlangen meldepflichtig. Wo ich meine Boa C.i. anmelden wollte wurd ich sogar angepflaumt
        Nach dem Motto....nerv mich net, mach mit deiner Schlange was du willst.
        Find ich eigentlich schade, normalerweise sollten alle Schlangen oder auch Reptilien meldepflichtig sein. Vielleicht überlegen sich dann manche es sich zweimal sich so ein Tier anzuschaffen. Wo ich letzte Woche im baumarkt war hat sich ein 11 Jährige mit ihrer Mutter einen Grünen Leguan gekauft. Als sie mit dem Verkäufer fertig war hab ich sie gefragt ob sie weiss wie gross das Tierchen wird und ob sie auch UV Lampen etc. hat. Da hat sie mich nur komisch angeguckt. Hab ihr ein Buch empfohlen und ihr nahe gelegt sich das nochmal zu überlegen, die hatte ja nicht mal ein Terrarium!
        Aber das Töchterchen hatte ja Geburtstag, hat zu mir gemeint es wäre unverschämt sie auf sowas anzusprechen, wäre ja ihre Sache. Der Verkäufer hat ihr ne Faunabox gegeben. Das würde für den Anfang reichen. Echt klasse, ich wette entweder das Tier ist in zwei Wochen hin oder in einer Auffangstation. Man müsste solche Tiere melden lassen und regelmässige Kontrollen zulassen. Dann würde sowas vielleicht abebben.

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        • #5
          Hallo Chris,

          nach den in Deuschland gültigen Artenschutzbestimmungen müssen alle Tier des Anhangs A und B des Washingtoner Artenschutzabkommens angemeldet werden. Alle Boa´s gehören zumindest in Anhang B. Boa constroctor occidentalis gehört zum Anhang A.

          Für Tiere des Anhangs B gilt, dass man den legalen Erwerb der zuständigen Behörde nachweisen muss und alle Zu- und Abgänge anzeigen muss. Normaler weise ist die zuständige Naturschuzbehörde im Landratsam oder der Regierungsbehörde anzutreffen. Ruf da doch mal an. Da Du das Tier von einem ordentlichen Händler bekommst dürfte das ganze kein großes Problem sein.

          Gruß
          Helmut

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          • #6
            Hallo,
            nicht ganz. Einige TIere aus dem Anhang B müssen nicht mehr gemeldet werden, so z.B: Boa constrictor constrictor und B.c.imperator.

            DIe Haltung von Boa c. imperator ist in Niedersachsen normalerweise auch nicht genehmigungspflichtig.

            MfG Marco

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            • #7
              Wiedereinsteiger

              Hallo Schabbie,

              vielen Dank erst einmal. Das heißt ich werde mich mal bei unserem Ordnungsamt schlau machen.Vielleicht brauche ich ja keine Haltergenehmigung für meine Boa constrictor constrictor. Und mein Händler, der Reptilica -Versand scheint mir ganz Ok.Am Montag um 17.00 Uhr holt der Spediteur meine Boa in Bayern ab und am Dienstag zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr ist sie hier in Niedersachsen. Ich denke das hält auch den Stressfaktor für sie gering.Hat vielleicht schon jemand Erfahrung mit dem Reptilica-Versand?

              Bis dann.

              Chris

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              • #8
                Hallo,

                normalerweise versenden alle über das gleiche System: Ilonex. Da wird die Schlange von Spediteur zu Spediteur übergeben. Es ist ein klein bisschen Lotterie dabei, wie ernst die einzelnen Spediteure ihre Arbeit nehmen und wie temperaturstabil das Tierchen verpackt ist. Die Speditionen haben auch regelmäßig eine Gewährleistung beim Versand lebender Tiere ausgeschlossen. Bei der derzeitigen Wetterlage sollte aber eine so große (gesunde) Boa mit ordentlicher Verpackung den Transport gut überstehen. Andererseits ist die eigene Abholung immer zu bevorzugen.

                MfG Marco

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