Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rechtliche Grundlagen?

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Rechtliche Grundlagen?

    Hallo miteinander,

    Könnte mir vielleicht jemand einen Link geben wo ich die diversen Haltungsbestimmungen, Nachweise und Meldepflichten (wenn nötig) in Österreich (bzw. Oberösterreich) für den Python regius nachlesen kann?

    Noch einen schönen sonnigen Sonntag wünschend

    Markus

  • #2
    Hallo,

    hat denn niemand ein paar Informationen für mich?

    LG
    Markus

    Kommentar


    • #3
      Hallo Markus,

      mir fällt da höchstens das Schweizer Schlangenforum www.schlangenforum.ch ein, die dir diesbezüglich Auskunft geben können.


      Liebe Grüße,

      Rene

      Kommentar


      • #4
        Gib hier mal "Tierhaltungsverordnung" ein und schau dir dann die 2. Tierhaltungsverordnung durch. Das ist allerdings - wenn ich grad ned irre - BUNDESrecht, inwieweit Oberösterreich da eigene Regeln hat --> no idea.

        Ein Anruf am Veterinäramt oder auf deiner Bezirkshauptmannschaft sollte (mit etwas Nachdruck "wenn sich keiner zuständig fühlt") auch helfen.

        LG

        Markus

        PS: von Schlangen hab ich keine Ahnung. Wenn ich eine sehe... stell ich mich hinten an.

        Kommentar


        • #5
          Zitat von markus12 Beitrag anzeigen

          Könnte mir vielleicht jemand einen Link geben wo ich die diversen Haltungsbestimmungen, Nachweise und Meldepflichten (wenn nötig) in Österreich (bzw. Oberösterreich) für den Python regius nachlesen kann?

          Hallo,

          also, die Frage nach den Haltungsbestimmun gen ist geklärt.
          Die Frage nach den Nachweisen bzw. Meldepflichten ist allerdings n och offen.

          Villeicht könnte mir dazu noch jemand eine Antwort geben?

          LG
          Markus

          Kommentar


          • #6
            Gern geschehen, kein Problem, hab ich gern gemacht.

            Zu deiner erneuten Frage (weil du anscheinend nicht telefonieren wolltest) hab ich mal die unbekannte, relativ neue Suchmaschine "Google" benutzt und dabei unter anderem DAS hier gefunden.

            Das Zaubersuchwort war "Meldung Tier". Und dafür zuständig scheint ein gewisser Herr "§ 25 TschG" zu sein.

            Nur zur Info: in Wien genügt eine E-Mail ans Veterinäramt. In Linz anscheinend dieses Formular. Wie's in deiner Heimatstadt/-dorf ist --> no idea. Aber vielleicht hilft ja was von der sogenannten "Eigeninitiative".


            Ob dir das weiterhilft weiß ich nicht, aber einem dankbaren Fragesteller hilft man immer wieder gerne weiter.


            Gruß vom Silbertablett

            Markus

            Kommentar


            • #7
              Hallo Markus,

              ich danke dir für dein sarkastisches Silbertablett und deine Antworten.
              Damit ist mir schon weitergeholfen.

              LG
              Markus

              Kommentar

              Lädt...
              X