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Anmeldung von WA II Tieren versäumt?!

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  • Anmeldung von WA II Tieren versäumt?!

    Hallo zusammen!
    Zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich mich durchaus mit der Suchfunktion bemüht habe. Leider habe ich nichts passendes gefunden, deshalb meine Frage.
    Angenommen ich besitze einen Teppichpython, und habe ihn nicht angemeldet, obwohl ich ihn schon eine Weile habe (genauer seit Ende 2005).
    Wenn ich jetzt beim Amt anrufe, und das Tier anmelden will, was erwartet mich? Eine hohe Strafe? Bringt mir wohl nichts wenn ich denen sag ich wusste es nicht? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht? Ich will das Tier unbedingt anmelden, also Tipps wie "meld ihn doch einfach weiter nicht an" helfen mir nicht weiter.
    Ich weiss auch dass es dumm war von mir, da braucht mich keiner belehren.
    Kann mir jemand sagen was mich erwartet? Gibt es eine Möglichkeit mit dem berühmten "blauen Auge" davonzukommen?
    Für Tipps wäre ich dankbar.
    Gruß Snakegod

  • #2
    Hallo,

    es kann alles von "gar nix" bis "Beschlagnahmung des Tieres" geschehen. Das hängt ganz allein von Deiner Behörde ab. Meist geht es glimpflich aus, da die Behörden das Tier ja irgendwo unterbringen müssten. Wenn Du die Herkunftsbescheinigung hast, solltest Du es auch (verspätet) anmelden.

    MfG Marco

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    • #3
      Hallo Marco!
      Danke für deine Antwort.
      Ich werde morgen gleich mal eine eben verfasste Anmeldung abschicken.
      Ich habe das Kaufdatum nicht erwähnt, und es steht auch nicht auf der Herkunfstbescheinigung. Das Tier kommt aus Bayern, in der Hoffnung sie forschen nicht nach wann das Tier abgemeldet wurde, muss ich einfach das Beste hoffen.
      Gruß und danke
      snakegod

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      • #4
        Zitat von Schabbie Beitrag anzeigen
        Hallo,

        es kann alles von "gar nix" bis "Beschlagnahmung des Tieres" geschehen. Das hängt ganz allein von Deiner Behörde ab. Meist geht es glimpflich aus, da die Behörden das Tier ja irgendwo unterbringen müssten. Wenn Du die Herkunftsbescheinigung hast, solltest Du es auch (verspätet) anmelden.

        MfG Marco
        Hallo Marco,

        in diesem Fall wird es keine Beschlagnahme der Tiere geben. Sollten die Tiere legal sein und der Halter im Besitz der nötigen Papiere, handelt es sich "nur" um eine Ordnungswidrigkeit. Diese werden minimal mit einer Verwarnung und maximal mit einem Ordnungsgeld ,welches in Fällen grober Fahrlässigkeit recht hoch ausfallen kann, (siehe Ordnungsgeldkatalog der jeweiligen Behörde) geahndet.


        Gruß

        Henning Schwier
        AG Skinke!

        www.apopo.org - Räumkommando Riesenratte
        "We train rats to save lives" "Adopt a rat!"

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        • #5
          Hallo snakegod,

          es wäre wichtig zu wissen, aus welchem Bundesland du kommst.

          Da in Deutschland inzwischen nicht in jedem Fall der Besitz einer Riesenschlange mehr einfach so genehmigt wird.

          Bisher stellt sich da wohl aber nur Bayern etwas quer.

          Bei WA II bzw. Anhang B - Tieren, wie es bei dir der Fall ist, wird nicht so streng gehandelt als mit WA I bzw. EU-Anhang A.

          Manche Vets interessiert es nicht und einige wollen nur ne aktuelle Bestandsliste aufm Schreibtisch von ihren "Jüngern".


          Liebe Grüße,

          Rene

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          • #6
            Zitat von Zebr@ Beitrag anzeigen
            Da in Deutschland inzwischen nicht in jedem Fall der Besitz einer Riesenschlange mehr einfach so genehmigt wird.

            Bisher stellt sich da wohl aber nur Bayern etwas quer.

            Bei WA II bzw. Anhang B - Tieren, wie es bei dir der Fall ist, wird nicht so streng gehandelt als mit WA I bzw. EU-Anhang A.
            Hallo zusammen.
            Es liegt einzig und allein an der zuständigen Behörde des Kreises oder der Stadt. Überall in Bayern wird es anders gehandhabt. Bei mir zum Beispiel ist es gar kein Problem gewesen.

            Anmelden Sollte aber auf jeden Fall sein. Es besteht die Möglichkeit das der Amtstierartzt sich deine Tiere, Unterbringung und Handhabung anschauen will um sich davon zu überzeugen das es ihnen gut geht.

            MFG

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            • #7
              Hallo zusammen!
              Danke vielmals für die Infos, freut mich, dass ich so viele Antworten bekomme.
              Ich komme aus Baden-Württemberg, einem der liberalsten Länder, würde ich behaupten. Für mich zuständig ist das Regierungspräsidium Freiburg.
              Ich schicke die Anmeldung gleich heute los und hoffe das Beste. Ich werde euch wissen lassen, wie sie sich entscheiden.
              Danke
              Gruß Snakegod

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              • #8
                Hallo,
                habe mich jetzt mal durch die Materie etwas durchgelsen (unter anderm ist meine Tante Rechtsanwältin und hat die passenden Bücher zu Hause)und da sogenannte Präzidenzfälle gefunden.
                Also ich denke das du da nichts zu befürchten hast,im zweifelsfall,so meine Tante(sagte sie zu mir intern,also pst...*lach*) immer auf doof stellen und einen auf unwissend machen. Aber ich glaube soweit wird es in deinem Fall gar nicht kommen.

                Lieben Gruss und lass es uns wissen wenn es was neues gibt.

                Bibi

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                • #9
                  Hallö

                  Zitat von Bibi-Ratte Beitrag anzeigen
                  immer auf doof stellen und einen auf unwissend machen
                  Ich würde bei Ämtern und Behörden mit so einem Tip/Rat vorsichtig sein/umgehen.
                  Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

                  Jeder der sich Tiere ins Haus holt, muss über sie bescheid wissen, demnach auch, ob sie angemeldet werden müssen, oder nicht...


                  Gruß

                  Michi

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                  • #10
                    Also ich hatte mal das Problem, daß ich mir eine Königspython holte und zuhaus war plötzlich die Ursprungsbescheinigung weg! Was jetzt tun? Dachte mir nur, wird schon keiner vom Artenschutz auftauchen! Bei unserem Umzug, 4 Jahre später, kam sie auf einmal zwischen Küchenschrank und Kühlschrank zum vorschein. Ich den Schriebs gleich zum Artenschutz geschickt,(besser spät als nie ) und es kam bis jetzt nichts an Strafe oder dergleichen! Ist jetzt in etwa 3-4 Jahre her! Wollt ich nur mal so einwerfen!!!!!!!

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                    • #11
                      Hallo,
                      klar is das auf doof stellen kein schutz vor Strafe,doch es ist ja leider oft so,das das alleine schon hilft.
                      Aber wie schon erwähnt,denke ich nicht,dass es speziell indem Fall übergaupt zu irgendwas kommt.

                      Liebe Grüsse Bibi

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                      • #12
                        Hallo zusammen!
                        Für alle die es noch interessiert:
                        ich habe Antwort bekommen, sie haben die Anmeldung akzeptiert, ohne weitere Probleme. Nochmal Glück gehabt.
                        Hab was draus gelernt, beim nächsten Mal werden Tiere gleich angemeldet.
                        Gruß und danke
                        snakegod

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                        • #13
                          Hallo,
                          siehst du was habe ich dir gesagt? War mir eigentlich schon fast klar.

                          Das freut mich dann für dich.

                          Lieben Gruss Bibi

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