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Transportgenehmigung für A. dumerili?

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  • Transportgenehmigung für A. dumerili?

    Hi,

    habe da etwas komisches zu berichten.
    Das man für Acrantophis dumerili Cites braucht ist ja nichts neues.

    Aber dass man für den Transport dieser Art eine Genehmigung braucht ist mir neu (steht so auch in der Wikipedia).

    Es hatte sich jemand bei der Polizei beschwert, dass er eine A. dumerili per Mitfahrzentrale transportieren sollte und diese haben sich widerum bei mir gemeldet ob ich überhaupt eine Genehmigung habe, dieses Tier weiter zu verkaufen.

    Weiß da jemand was drüber? Es kann ja nicht sein, dass ich das Tier legal kaufe und dann nicht ohne behördliche Genehmigung wieder abgeben darf. Warum man diese Tierart nicht transportieren darf ist mir auch ein Rätsel.. Ich wusste garnicht das ich meine Dumerilis "illegal" mit im Auto mitgenommen habe als ich umgezogen bin *lol*

    MFG Melanie Richter

  • #2
    Hallo Melanie,

    es gibt einige rechtliche Verknüpfungen, so will ich es mal nennen, was den Anhang A der EU-Artenschutzbestimmung betrifft bzw. WA I.

    Diese Übereinkommen regeln ja den Handel der jeweiligen Tiere, also auch den Transport. Genau kann man dies in den jeweiligen Abkommen nachlesen.

    Wenn du für deine Tiere CITES hast, dann ist bei Nachzuchten auch ein Vermerk, dass du die Genehmigung hast, sie weiter zu verkaufen.

    Das ganze nennt sich Vermarktungsgenehmigung. Wenn diese auf der CITES erwähnt ist, dann darfst du die Tiere handeln und transportieren. Jedoch muss immer das Amt über den Vorgang des Handels informiert werden, vom Verkäufer sowie auch vom Käufer. (Jeweilige Naturschutzbehörde)

    In der CITES-Bescheinigung sollte also bei Punkt 18 ein Kreuz im 3. Feld sein, was bestätigt, dass es sich um Nachzuchttiere handelt. (Was anderes sollte nicht mehr gehen, da Madagaskar schon lange ein Exportverbot verhängt hat)

    Bei Punkt 19 sollte ein Kreuz im 2. Feld sein, was das Verbot der kommerziellen Vermarktung bzw. Tätigkeit aufhebt. Ist dort kein Kreuz, dann darf das Tier nicht weiter vermarktet werden.


    Liebe Grüße,

    Rene
    Zuletzt geändert von Zebr@; 01.03.2007, 22:49.

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    • #3
      Hi,

      danke für die Aufklärung.

      Werde mir die Cites mal genauer ansehen, da es deutsche Nachzuchten sind, teilweise auch aus Tierparks geh ich mal stark von den Haken im betreffenden Bereich aus.

      Was heißt das, dass das Amt über den Vorgang immer aufgeklärt sein muss? Muss ich zum Landratsamt gehen und sagen das ich am "Montag die Tiere zum neuen Besitzer bringen will" oder wie läuft das ab?

      MFG Melanie Richter

      Kommentar


      • #4
        Servus,

        zuständig ist dafür die untere Naturschutzbehörde; Bereich Artenschutz.

        Die müssen ja sowieso informiert sein, dass du die Tiere hast. Also wenn man Anhang-A Tiere kauft, dann werden diese innerhalb von 2 Wochen angemeldet, was bei B-Tieren nicht mehr ist (Ausnahmen beachten).

        Wenn die Tiere jetzt verkauft werden, muss die Behörde informiert werden. Die wollen natürlich den neuen Besitzer wissen, damit das Amt von ihm Bescheid weiß, falls er die Tiere nicht melden sollte.

        Ist mit ziemlich viel Bürokratie verbunden, weshalb auch kaum noch jemand diese Tiere züchten möchte, da die Erstellung der CITES-Bescheinigung auch Geld kostet. Wenn mit Anhang-A Tieren gehandelt wird, ohne dass die Ämter Bescheid wissen, dann können die aber auch böse werden. Was verständlich ist, denn:

        Wir sind auf Nachzuchten angewiesen, da die Wälder in Madagaskar zu 80 % vernichtet wurden. Daher wird auch in weiter Zukunft das Exportverbot bestehen bleiben. Es wird die Tiere also nur aus Terrarienhaltung noch geben, denn eine Wiederauswilderung stelle ich mir ohne Habitat auch schwierig vor.


        Liebe Grüße,

        Rene

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