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Artenschutz eingeschlafen !?

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  • Artenschutz eingeschlafen !?

    Hallo,

    mir wurde heut vor EINEM JAHR einige Tiere beschlagnahmt, ich hatte damals schon einmal hier gepostet und mich darüber aufgeregt was da die begründungen gewesen waren. Aber nun gut, damit habe ich mich irgendwann dann abgefunden und abgewartet, telefoniert und und und..!

    Wie gesagt, die ganze Sache ist jetzt ein Jahr her und wenn man doch endlich mal das Glück hat dort bei der Artenschutzbehörde jemanden ans Telefon zu bekommen, sagen die mir nur:

    "Ach, ich bin noch garnicht dazu gekommen. Ich werde mich in den nächsten Tagen mal darum kümmern" ...

    Jetzt mal im ernst. HABEN DIE DA NEN SCHADEN ?
    Diese Aussage bekomme ich jetzt seid geschlagenen 6 Monaten.

    Meine Frage wäre einfach:
    Gibt es nicht eine Art verjährung ?

    So langsam gehen die mir ein wenig auf den Keks. Ich kann die Tiere nicht abgeben weil die der Meinung sind das da was nicht stimmt. Wäre nicht schlecht wenn jemand vielleicht eine brauchbaren Rat hätte.

    Viele Grüße und danke
    Sascha

  • #2
    Anwalt oder sich über die Gesetze ausreichend informieren?!

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    • #3
      Beschlagnahme heisst ja: Unberechtigter Besitz !
      Wenn also die Beschlagnahme rechtens war - und wenn dagegen kein Einspruch eingelegt wurde gehe ich davon aus, dass die rechtens war - ist der Halter nicht mehr Eigentümer, mithin entscheidet die Behörde. Und die kann sich alle Zeit der Welt lassen...

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      • #4
        Nur um mal ein beispiel zu nennen:

        Es wurde z.B
        1.0 Boa constrictor (MIX) NZ 04 beschlagnahmt. Zu dem Tier hatte ich den Herkunftsnachweis und alles war OK ... jetzt haben die vom Artenschutzamt behauptet das, das Tier nicht zu den Papieren gehöre und ich solle doch nachweisen das es sich wirklich um dieses Tier handelt.

        Als ich sie gefragt habe wie ich das anstellen soll, kam von denen: "Das wissen wir auch nicht, wahrscheinlich wird es nicht möglich sein. Aber sie machen das schon..!"

        Also sorry, die konnten wirklich froh sein das ich gerade keinen Stein oder so in der Hand hatte. Leider war es bei den anderen Tieren auch so ein mist. Es wurde mit einen schwarzen Feinliner unterschrieben und sie sagt mir das es sich um eine kopie handelt ... was ich ihr mit hilfe einer Lupe versucht habe zu beweisen ..!

        Denen reicht einfach nichts. Was wäre denn wenn die Tiere versterben ? ... was passiert dann ?

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        • #5
          Hast du einen Anwalt hinzugezogen? Wenn nicht, selber schuld.
          Gerade im Verwaltungsrecht ist es so, dass wenn man die Fristen nicht beachtet, der Zug ganz schnell abgefahren ist!

          Gruß Jan

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          • #6
            Der Anwalt wäre doppelt so teuer gewesen wie die Tiere. Das hätte sich nicht gerechnet.

            Mich regt nur auf das die sich nicht entscheiden. Die sollen die Tiere abholen und damit machen was sie wollen oder sie wieder freigeben. Es kann ja nicht sein, das ich Jahrelang Tiere FÜR DAS ARTENSCHUTZAMT pflegen muss.
            Nur weil die mal wieder angst haben sich da zu überarbeiten und eventuell mal länger wie 5 h am Tag zu arbeiten.

            Sascha

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            • #7
              Da sich das ganze schon so lange hinzieht, denke ich nicht das Du rein
              rechtlich noch eine Chance hast, da wohl übliche Fristen schon abgelaufen
              sein werden. Trotzdem würde ich ggf. zur Sicherheit noch das Gespräch mit
              einem Anwalt zu suchen, schaden kann das ja trotzdem nicht.
              Sollte es so sein, das Du rein rechtlich eh nichts mehr machen kannst, würde
              ich die zuständige Behörde umgehend darüber informieren, das diese "Ihre"
              Tiere kurzfristig abzuholen hat, und selber schauen soll wie oder wo sie diese
              unterbringt. Sollte die Behörde die Tiere nicht abholen wollen, hätte ich auch
              überhaupt kein Problem damit, einfach selber zur Behörde zu fahren, und
              denen die Tiere auf den Tisch zu stellen.
              Das diese sich so viel Zeit lassen wundert mich übrings nicht, warum sollten
              sie sich auch beeilen, die Tiere sind aktuell ja bei Dir gut untergebracht.....

              Edit: Hab wohl etwas zu lange geschrieben, da sich das mit dem Anwalt erledigt
              hat, würde ich direkt zu den anderen optionen übergehen.
              Zuletzt geändert von Defense; 02.05.2007, 16:01.

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              • #8
                Hi,

                ich habe jetzt zwar überhaupt keine Ahnung von Schlangen (ein paar Nattern vielleicht ausgeschlossen), aber im Verwaltungsrecht kenne ich mich etwas aus (zumindest als Auszubildender und Student der Verwaltungswirtschaft).

                Es gibt bzw. für dich gab es verschiedene Möglichkeiten.

                Ein Widerspruchsverfahren z.B. je nachdem was unter dem Bescheid der die Beschlagnahme schriftlich festhält drunter steht dürfte (Rechtsbehelfsbelehrung) oder auch nicht hat man dafür einen Monat oder ein Jahr Zeit. Das wäre dann der Weg mit dem Anwalt gewesen.

                Frage meinerseits. Welche §§ wurden denn insgesamt als Begründung genannt, bzw. worauf stützt sich die Beschlagnahme genau? Müsste normalerweise im Bescheid stehen.

                Eine Untätigkeitsklage würde ich ausschließen. Das Artenschutzamt will ja auch etwas von dir und nicht umgekehrt. Kannst du dir die Papiere nicht noch einmal Original besorgen?

                bei weiteren Fragen stehe ich auch gern per PN zur Verfügung

                mfG

                Gregor

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                • #9
                  Danke erst mal..!

                  Hi Esoxis,

                  ich werde dich mal über ICQ adden, dann können wir das Thema noch mal etwas genauer besprechen. Dann kann ich dir mehr Informationen geben und vielleicht hast du ja sogar eine Lösung

                  Vielen Dank trotzdem erst einmal an alle die versucht haben eine Lösung zu finden.

                  Viele Grüße und Viele Erfolg in der Zuchtsaison
                  Sascha

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                  • #10
                    Zitat von Boa-fan Beitrag anzeigen
                    Der Anwalt wäre doppelt so teuer gewesen wie die Tiere. Das hätte sich nicht gerechnet.

                    Sorry aber das ist ja wohl kein Argument, oder? Wenn der Anwalt denen einen Schrieb verfasst, dass sie die Beschlagnahme begründen sollen, da du Papiere für die Tiere hast, wäre das sicher nicht so teuer gewesen.
                    Wenn die Tiere krank sind, sparst du dir dann auch den Tierarzt, weil neue billiger sind?

                    Jetzt nach einem Jahr ist da sowieso Hopfen und Malz verloren. Sämtliche Einspruchsfristen verstrichen. Irgendetwas an deiner Erzählung kommt mir spanisch vor. Wenn mir die nicht belegen können, dass meine Papiere nicht passen, kommen die bei mir gar nicht bei der Tür raus mit den Tieren. Da ruf ich selbst die Polizei und erstatte Anzeige, wegen Hausfriedensbruch, Beamten Willkür, Diebstahl und Schlagmichtot....

                    lg

                    Ingo

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                    • #11
                      ich verstehe gar nicht, warum du dich solange mit den Sachbearbeitern "absabbelst". Wenn die rumnerven geht man sofort zum Vorgesetzten, und wenn auch der rumspinnt, zum nächsthöheren usw.

                      Oder mal die Aufsichtsbehörde informieren......

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                      • #12
                        ...

                        @ Ciliatus...

                        du hast da auch was falsch verstanden... Nur weil sie beschlagnahmt sind, heisst es nicht das sie die Tiere mitgenommen haben. Es bedeutet einfach nur das ich die Tiere nicht abgeben darf bis geklärt ist ob deren Beanstandungen korrekt waren oder nicht.

                        Mein Problem ist einfach damals nur gewesen, das einige davon wirklich abgeben wollte.

                        Grüße
                        Sascha

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                        • #13
                          ja Meister, das solltest du auch dazu erwähnen

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                          • #14
                            Zitat von Boa-fan Beitrag anzeigen
                            @ Ciliatus...

                            du hast da auch was falsch verstanden... Nur weil sie beschlagnahmt sind, heisst es nicht das sie die Tiere mitgenommen haben. Es bedeutet einfach nur das ich die Tiere nicht abgeben darf bis geklärt ist ob deren Beanstandungen korrekt waren oder nicht.

                            Mein Problem ist einfach damals nur gewesen, das einige davon wirklich abgeben wollte.

                            Grüße
                            Sascha
                            Ok,

                            das ist dann wieder eine ganz andere Geschichte, war für mich auch nicht so erkenntlich, lediglich dass du Tiere für die Pflegen musst, schien mir nicht ganz logisch, ist somit erklärt.
                            Wie dem auch sei, ein böser Brief von einem Anwalt, vielleicht mit Aufstellung der Verpflegungskosten, die du denen in Rechnung stellst, wenn nicht baldigst eine Rückmeldung kommt, kann mitunter Wunder wirken und sollte nicht allzu teuer sein.
                            Mit Behörden ist es immer am besten schriftlich zu kommunizieren.

                            lg

                            Ingo

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