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Positives von der Vermieterfront...

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  • Positives von der Vermieterfront...

    Buenos tardes!

    Da das Thema hier schon öfter debattiert wurde:

    hier mal ein Auszug aus meinem kürzlich geschlossenen Mietvertrag (s. Scan im Anhang).


    Habe von der ersten Minute mit offenen Karten gespielt und ihm alles wichtige zur Haltung erklärt (Terrarienschlösser, Tiere herausnehmen - bei welchen Gelegenheiten?, Winterruhe im Keller u. dgl.).

    Keine Ahnung, ob er jetzt selbst mit dem Hobby anfängt....


    Saludos


    SF
    Angehängte Dateien

  • #2
    Wichtigtuer!

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    • #3
      und vor allem: wer er? Also der, der auch bald mit der Terraristik anfangen könnte/möchte/wollte?

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      • #4
        Zitat von Amb Beitrag anzeigen
        und vor allem: wer er? Also der, der auch bald mit der Terraristik anfangen könnte/möchte/wollte?
        Der Vermieter, du Seppel...

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        • #5
          Tsst,

          was ist denn daran so besonderes? Einen ähnlichen Passus, allerdings nicht mit dem Zusatz "Colubriden", sondern "ungiftige" habe ich vor Jahren auch schon heraus gehandelt (nachdem ich das Einverständnis sämtlicher Mieter einholen musste).
          War mir aber trotzdem zu eng gefasst - und so stellt heute zum Glück höchstens noch meiner Frau Regeln auf, was hier wachsen und gedeihen darf.

          P.unkt

          PS: Unsere Vermieterin hat eine eigene Schlangenhaltung wohl nie in Erwägung gezogen, war sie doch selber eine ...
          curiosity killed the cat

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          • #6
            Hallo Peter,

            da ich mir keine Giftschlangen zulegen werde und an Riesenschlangen kein sonderliches Interesse habe, ist mir der Passus schnurz.

            Ich war jetzt ca. 2 Monate auf Wohnungssuche. Im Tal der Gesetzlosen gibt es meines Wissens nach mindestens 6000 leerstehende Hütten. Keine goldene Zeiten für Vermieter! Ich habe wegen der Schlangen in dieser Zeit nicht einen ablehnenden Kommentar bekommen. Höchstens, dass der Vermieter erst die anderen Mieter fragen wolle. Darüber war ich zunächst selbst sehr überrascht, aber das leerstehende Sein bestimmt offensichtlich wohl das Bewusstsein...

            Ich kann natürlich gut verstehen, wenn sich die Lage in anderen Städten anders darstellt und deshalb das Risiko, mit seinem Hobby offensiv daher zu kommen, ungleich höher ist.


            Jürgen

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            • #7
              Hallo,
              eigentlich sollte so ein Satz im Mietvertrag selbstverständlich sein!
              Alles andere sonst ist einfach leichtsinnig, einfacher kann man sich unter den entsprechenden Umständen nicht rausschmeissen lassen ^^.

              Bei mir steht auch drin das die Haltung von Skorpionen, Schlangen und Spinnen unbegrenzt gestattet ist solange kein Nachbar durch Geruch etc belästigt wird und ich die Tiere sicher verwahre.

              Mit einem vernünftigen Gespräch kommt man da sicher weiter, mein Vermieter hat Angst vor Spinnen/Skorpionen und weiss das ich allein davon > 100 habe.

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              • #8
                Bei mir steht auch drin das die Haltung von Skorpionen, Schlangen und Spinnen unbegrenzt gestattet ist solange kein Nachbar durch Geruch etc belästigt wird und ich die Tiere sicher verwahre.
                Etc. wäre dann Spinnenphobie? Kann einem die Tierhaltung untersagt werden weil ein Nachbar unberechtigt Angst vor Terrarientieren hat? Wie stehts mit ungiftigen Schlangen? Kleinbleibenden Riesenschlangen?

                Gruß

                Hendrik

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                • #9
                  Zitat von dagget666 Beitrag anzeigen
                  Hallo,
                  eigentlich sollte so ein Satz im Mietvertrag selbstverständlich sein!
                  "Sollte" OK, aber wie siehts in der Praxis aus? Ich bezweifle einfach mal, dass die meisten solch einen Passus im Mietvertrag stehen haben.

                  Der Vorteil eines solchen Passus ist sicher, dass beide Parteien zu Beginn klare Absprachen treffen und der Vermieter später nicht sagen kann, er hätte bei Einzug davon nichts gewusst & wäre vor vollendete Tatsachen gestellt worden.


                  @Hendrik:

                  Ich kann mir vorstellen, dass man die Haltung rechtlich durchsetzen kann,
                  aber gnade einem der Herr, wenn was schiefgeht, also etwa ein Tier ausbricht.


                  Gruß

                  SF

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                  • #10
                    Moinsen!

                    Grundsätzlich ist das ganze im Mietrecht eigentlich ziemlich unproblematisch, solange ein Gericht die Tiere als "Kleintiere" im Sinne des Gesetzes bezeichnet! Solange braucht man auch keine extra eingefügte Genehmigung oder Erlaubnis! Für Schäden, die durch die Tiere entstehen (z.B. Gifttierbiss) haftet der Besitzer eh!

                    Da das Verbot von der Haltung einzelner Tierarten in einem Mietvertrag als ungültige Klausel betrachtet wird, kann ich mir schwer vorstellen, dass die Erlaubnis der Haltung einzelner Tierarten, die ja ein Verbot der "anderen" Arten impleziert, rechtsgültig ist!

                    Grundsätzlich kann man sagen:
                    1. Es ist möglich, dass die Tierhaltung grundsätzlich verboten ist (davon wären dann die o.g. "Kleintiere " ausgenommen, deren Haltung NICHT verboten werden kann).
                    2. Steht im Vertrag, dass die Haltung von Hunden oder Katzen verboten ist, so ist diese "spezielle Klausel" nicht rechtsgültig und wird bewertet, als wäre sie nicht vorhanden.

                    Also: solange mann keine Riesenschlangen oder Großechsen hält ist die Haltung von Reptilien mietrechtlich absolut unproblematisch.

                    Gruss THOR

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                    • #11
                      Korrekt!

                      Der Passus hat mehr den Charakter gegenseitigen Agreements.

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                      • #12
                        Also: solange mann keine Riesenschlangen oder Großechsen hält ist die Haltung von Reptilien mietrechtlich absolut unproblematisch.
                        "Riesenschlangen" wie Rosenboas und Königspythons? Die gelten in Bremen nämlich als gefährlich, ergo keine Chance wenns Ärger gibt. Aber: Wer will einem denn dieses Tier nachweisen? Welcher Vermieter kennt den Unterschied zwischen einer Natter und einem Python?

                        Darf der Vermieter bei der Stadt bzw. der zuständigen Behörde Informationen einholen welche Tiere wer angemeldet hat?

                        Gruß

                        Hendrik

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                        • #13
                          Bin im April mit meinem Freund zusammengezogen, haben mit dem Verwalter gleich offen geredet. hab ihm gesagt das ich vier Kornnattern, eine Boa c.i. habe und mein freund demnächst, sprich in den nächsten 1-2 Jahren einen Tigerpython mit ins Boot holen will. Ihm erklärt das die Nattern nicht mehr grösser werden und ungiftig sind, das meine Boa noch im Wachstum ist und ich nicht weiss wie gross sie wird, und das der Python allerdings SEHR gross wird und auch meldepflichtig ist. Er meinte dann nur solange ich nicht mit denen gassi gehe und die Hunde in der Strasse verschwinden ist es ihm recht!

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