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Antrag zum halten gefährlicher Tiere

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  • #16
    Und was ist dann ein Teppichpython? Morelia spilota variegata wird gemeinhin mit dem Teppichpython gemeint, wobei es im gesamten Komplex kaum reinrassige Tiere gibt.

    Aber wenns um die Grösse geht, gibt es viele hübsche Vertreter, welche allerdings auch Teilweise hohe Ansprüche an die Haltung stellen.

    Morelia spilota cheynei (da gibts recht kleinbleibende, man sollte sich an der Grösse der Elterntiere orientieren)
    Morelia viridis
    Corallus hortulanus
    oder etwas aus dem Candoia Komplex, ich halte zb Candoia carinata paulsoni, die grösseren Weibchen werden selten länger 1,20m.
    Python regius
    Antaresia childreni
    Antaresia maculosa
    Oder wie wär es mit Sandboas?

    Hat dir deine Tierärztin bei der Genehmigung gar nicht weiterhelfen können?

    lg

    Ingo
    Zuletzt geändert von Ciliatus; 27.08.2007, 21:46.

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    • #17
      Servus,

      korrigier mich wenn ich falsch liege, aber ein "cheynei" ist doch genauso ein Teppichpython wie ein "variegata"... dennoch darf ich den einen ohne Genehmigung halten und den anderen eben nicht.
      Ich beschäftige mich schon seit längerer Zeit mit der Gattung Morelia spilota und
      nun hab ich auch endlich den Platz für diese Tiere (der Tigerpython fällt ja nun flach ) und eine Gartenboa pflege ich bereits (hierbei noch Grüße an mschmidt, sie findet mich immernoch zum anbeißen und wächst super )


      mfG,
      Flo

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      • #18
        Hallo,

        versteh mich nicht falsch, ich hab keine Ahnung was bei euch erlaub ist, und was nicht, hab jetzt einfach mal ein paar kleiner bleibende Riesenschlangen aufgezählt.

        Cheyneis würde ich jetzt zu auf deutsch Dschungelteppichpython nennen. Ach wenns wohl kaum reinrassige gibt bei uns, und es auch in der Natur durch natürliche Überschneidung des Verbreitungsgebietes mit anderen M. spilota zu "Hybridisierungen" kommt.

        lg

        Ingo

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        • #19
          Hallo Flo,

          den Behörden gehts einfach um die mögliche (End-) Größe.
          Wenn Mann ehrlich ist, weiß jeder das die nur ( sehr ) wenig Ahnung haben und irgend Jemand hat halt mal gesagt das Dschungelteppichpythons nicht so groß werden.

          Ich bin übrigens auch der Meinung, das es nur noch sehr wenig reinrassige Teppichpythons gibt.

          Gruß Micha

          PS: schon das es der Gartenboa gut geht.

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          • #20
            Abend,

            jo das mit der Ahnung hab ich ja mitbekommen
            (der gefährliche Giftpython :ggg: ).

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            • #21
              Hallo!

              Habe gerade meine Haltungsgenehmigung beantragt!
              Hab die Gemeinde aber gleich übersprungen, und hab diese auf dem
              Ordnungsamt beantragt!
              Sollte alles kein Problem sein! Wenn du ein Terrarium hast das sich an die
              Haltungsrichtlinien hält und du die Sachkunde nachweisen kannnst,
              dann klappt das schon!

              Ein paar Dinge die du beachten solltest!

              - Fenster in den Räumlichkeiten in dem das Tier untergebracht sind immer verschlossen halten!

              - Zimmertüre ebenfalls!
              - Scheibenschlösser an den Terrarien!
              - Es wird jemand fragen ob du lebend oder tot fütterst!
              Wenn du Tiere selber tötest brauchst du dafür auch eine Genehmigung!
              - Tiere müßen regelmäßig vom Tierarzt auf Innenparasiten untersucht werden!
              - Haltungsrichtlinien für Futtertierzucht beachten wenn du eine hast!

              MFG

              Christian

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              • #22
                Ob man für ein Tier eine Haltungsgenehmigung braucht oder nicht, erfahrt
                ihr am besten auf dem Ordnungsamt!

                Diese Liste ist öfters in jedem Landkreis anders!

                Ich wohne selber in Bayern!

                Leider!!!

                Gruß

                Christian

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