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P. regius ohne Herkunftsnachweis übernehmen

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  • P. regius ohne Herkunftsnachweis übernehmen

    Hallo,

    wie schaut das aus, wenn man von einem privaten Menschen ein Tier übernimmt, welches er nicht mehr halten kann/darf/will, er aber keinen Nachweis hierfür hat? Laut ihm DNZ 04/05, die er selbst von einem übernommen hat, der das Tier schlecht gehalten hat, da er keine Ahnung hat.
    Wie kann man dort vorgehen?

    Vielen Dank,
    LG
    Basti

  • #2
    Ich wäre da sehr vorsichtig. Schließlich kann er Dir viel erzählen...

    Glaube nur dem, was Du schwarz auf weiß in den Händen hast.

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    • #3
      Nunja, ich würde die Tiere und die Gegebenheiten natürlich vorher anschauen.
      Er hält wohl selbst etliche Giftschlangen und möchte sich darauf konzentrieren und möchte daher den regius abgeben... klar kann er viel erzählen, aber mich interessiert das generell mal...

      lg

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      • #4
        Habe gerade mal gegoogelt.

        Du brauchst sogar einen Herkunftsnachweis:

        klick

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        • #5
          Zitat von BedOfRoses Beitrag anzeigen
          Habe gerade mal gegoogelt.

          Du brauchst sogar einen Herkunftsnachweis:

          klick
          Hallo,

          dass ich einen brauche, das weiss ich.
          Aber: Was wird in so einem Fall gemacht, wo keine Papiere vorhanden sind? Oder wenn nen Tier gefunden wird und irgendwo aufgenommen wird etc... da muss es doch eine Reglung geben?

          LG

          Kommentar


          • #6
            nimm das Viech, geh zum Amt, dann wird es beschlagnahmt, aber kannst es mit Glück behalten.

            was dabei an Ärger anfällt: keine Ahnung.....

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            • #7
              Hallö

              Da Python regius nicht meldepflichtig ist, reicht im eigentlichen Sinne eine Herkunftsbescheinigung vom jetzigen Halter völlig aus.
              Mehr bekommt man in den meisten Fällen doch eh nicht ausgehändigt, wenn man von Privat ein Tier kauft.

              Er stellt dir einen Herkunftsnachweis aus, dass das Tier von ihm an dir übergeben wurde.
              Wenn mal irgendwann Fragen kommen, dann bleiben sie bei ihm hängen, du hast ja was in den Händen.
              Ob das was drauf stehen wird, auch den Tatsachen entsprechen, also DNZ, oder FZ oder was auch immer, bleibt dann irgendwo stehen, wo keiner hinkommt.

              Anderer Schnack wäre es, wenn du das Tier finden würdest, und hast nichts nachzuweisen, dass du das Tier legal erworben hast, dann wäre es was anderes wegen den Papieren, aber so...


              Gruß

              Michi

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              • #8
                Zitat von Vinterland Beitrag anzeigen
                Hallö
                ...
                Gruß

                Michi
                Vielen Dank Michi - das hat mich nen Schritt weitergebracht.
                Wollte morgen mal dort vorbeischauen, weils hier ums Eck ist und mir die Tiere mal anschauen...

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von Vinterland Beitrag anzeigen
                  Hallö

                  Da Python regius nicht meldepflichtig ist, reicht im eigentlichen Sinne eine Herkunftsbescheinigung vom jetzigen Halter völlig aus...
                  Gruß

                  Michi
                  Das würde ich so nicht unterschreiben...

                  Einige Bundesländer erwarten auch bei den nicht meldepflichtigen, jedoch nachweispflichtigen Tiere wie P. regius auf dem Herkunftsnachweis Daten zu den Elterntieren bzw. bei Importen die E-Nummer.

                  Ich empfehle Dir - wenn DU das TIer unbedingt haben willst - vorher zur zuständigen Behörde aufzunehmen und die Sache abzuklären.

                  MfG Marco

                  Kommentar


                  • #10
                    Hi,

                    aber wie ist das jetzt wenn mand as Tier in nen Zoomarkt kauft, reicht da der Kassenzettel?

                    Mfg

                    Kommentar


                    • #11
                      Hallo,

                      aber wie ist das jetzt wenn mand as Tier in nen Zoomarkt kauft, reicht da der Kassenzettel?
                      nein, denn

                      Zitat von Schabbie Beitrag anzeigen
                      Einige Bundesländer erwarten auch bei den nicht meldepflichtigen, jedoch nachweispflichtigen Tiere wie P. regius auf dem Herkunftsnachweis Daten zu den Elterntieren bzw. bei Importen die E-Nummer.

                      Ich empfehle Dir - wenn DU das TIer unbedingt haben willst - vorher zur zuständigen Behörde aufzunehmen und die Sache abzuklären.
                      Die Antwort steht direkt vor Deinem Posting.

                      Gruss Ralf

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                      • #12
                        Hallö

                        Mag sein, da ja in allen Bundesländern einiges verschieden gehandhabt wird, jedoch hatte ich in NRW, Schleswig Holstein und jetzt Mecklenburg Vorpommern keine Probleme damit.
                        In einigen Ecken wissen sie nicht mal beim Amt, dass es in der EU keine Cites mehr gibt, sondern auch nur noch Herkunftsnachweise...

                        In Bayern würde ich für nichts garantieren, da man von jeder Gemeinde was anderes hört.


                        Gruß

                        Michi

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