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Genehmigung zur Haltung einer Hakennasennatter

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  • Genehmigung zur Haltung einer Hakennasennatter

    Moin!

    Da ich im nördlichsten Bundesland wohne (Schleswig-Holstein) darf ich keine Giftschlangen halten. Ich habe vor einiger Zeit schonmal beim Landesamt nachgefragt ob unter dieses Verbot auch Hakennasennattern (Heterodon nasicus) fallen. Da bekam ich die Antwort dass diese zu den Giftschlangen zählen und somit verboten sind.

    Weiß jemand zufällig, ob es möglich ist für diese eher ungefährliche "Giftschlange" eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen? Und weiß jemand vielleicht gute Seiten, die den Giftapparat dieser Natter erklären? Wäre mir sicherlich ne Hilfe, wenn ich zum Landesamt gehe und versuche eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen.

    Ich kann mich auch düster daran erinnern, dass hier jemand aus S-H kommt und auch Hakennasennattern hält und diese genehmigt sind. Vielleicht kann mich derjenige ja mal per PN kontaktieren.

    MFG
    André

  • #2
    Hallo,

    ich wohne in Niedersachsen (GIFTschlangenhaltung verboten), doch eine Anmeldung meiner H. nasicus (welche Regelung für diese Art hier auch immer vorgesehen sein mag, ich weiß es wirklich nicht) ist mir nie in den Sinn gekommen. Auch wenn hier einige Teilnehmer anderer Meinung sein mögen: Ich halte diese Tiere für harmlos (ja ja, jetzt bitte nicht wieder Bilder von diesem Ami-Selbstversuch verlinken...).

    Um es nochmal klar zu sagen: Ich würde NIEMALS vorschlagen ein wirklich gefährliches Tier "schwarz zu halten", sehe bei Heterodon nasicus aber wirklich keinen Grund schlafende Hunde zu wecken...

    Grüße
    Micha
    Zuletzt geändert von Daniel G.; 28.09.2007, 02:15.

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    • #3
      Klick.
      curiosity killed the cat

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      • #4
        Hallo!

        Ich wohne in Bayern!

        Wenn du das Tier noch nicht hast, werden sie dir keine Genehmigung geben!
        Wenn du das Tier bereits hast, und dann einen Antrag für eine
        Haltungsgenehmigung beantragst, sind sie eigentlich schon fast gezwungen!
        Informiere dich gut über diese Art, und sprech mit dem Amtsveterinär!

        Wie wollen sie dir den das Tier wegnehmen! Wohin damit auch!
        Wenn du eine gute und sichere Unterbringung nachweisen kannst,
        sollte das kein Problem sein!
        Eine Haltungsgenehmigung wird von der Gemeinde ausgesprochen.
        Die fragen dann wieder den Veterinär wie es bei dir aussieht!

        Meinen Veterinär hab ich gefragt zwecks Gifttiere! Sagte mir kein
        Problem! Müssen halt nur die Auflagen erfüllt sein!

        Wie gesagt! So ist das bei uns! Sollte aber auch bei dir so sein!


        MFG

        Christian

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        • #5
          Ich weiß zwar, dass ich mir gleich Feinde mache, aber wegen Heterodon sp. würde ich keine Genehmigung beantragen, ich würde sie einfach halten, da die Genehmigungspflicht für diese Tiere einfach nur absolut lächerlich ist....

          Gruß
          www.an-den-meeren.de - Unser Ferienhaus in Ostfriesland!

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          • #6
            Ich stimme scapegoat voll zu, eigentlich völlig überflüssig.
            ABER, wenn die Bestimmungslage in einigen Ländern entsprechend ist, hätte ich die Flatter, meine Tiere im Underground zu halten. Verstehen kann ich es allerdings schon. Vermutlich würde ich aber eher versuchen, gegen die Einordnung vorzugehen - mit den ganzen fachlichen Infos aus dem Netz. Bei den Ämtern sitzen doch wirklich i.d.R. Leute, die in den Details keine Erfahrung haben. Vielleicht lässt sich da ja doch was machen.
            In NRW ist es im Moment noch kein Problem. Trotzdem - oder besser gesagt gerade deshalb - habe ich ALLE Tiere angemeldet. Sogar meine Eierschlangen. Wegen der Landschildkröten bin ich ohnehin in Kontakt mit dem Veterinäramt. Die Tierbestandsliste kann ich per email aktualisieren.
            Falls es in NRW auch mal zu einschränkenden Bestimmungen kommen sollte, habe ich die Hoffnung, dass ich eine Genehmigung erhalten werde, da ich dann eine jahrelange Haltung nachweisen kann.
            Na ja, vielleicht blauäugig, aber ich habe mich jetzt mal so entschieden.
            Vorsichtig optimistische Grüße
            Elke

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            • #7
              Hallo!

              Ich halte 4 Heterodon nasicus und wohne in Baden-Württemberg. Als ich angefragt habe ob ich sie anmelden soll bekam ich als Antwort, dasds der zuständige Herr nicht weiß ob ich sie melden muss oder nicht, er meinte nur er wüsste nict zu welcher Gattung die zählen, aber ich könnt ja mal eine Anmeldung schicken was sagt man dazu???

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              • #8
                Ich denke es gibt kein schlimmeres Bundesland wie Bayern!
                Hier darf man wirklich nichts!

                Das die Hackennasennatter eigentlich kein Problem sein sollte, sehe ich
                auch ein! Aber die Behörden sagen halt was anderes!
                Wie schon gesagt! Die haben halt keine Ahnung! Die sagen sich halt
                " Besser ich verbiete es wie evtl. etwas falsch zu machen, bzw. da
                könnte man ja arbeit mit haben!"

                Wenn jemand solche Tiere bereits besitzt, denke ich das das dann schon
                geht!

                Die Behörden schreiben ja auch das die Liste der in Bayern als gefährliche
                Tiere eingestuft sind nur Beispiele sind und nicht vollständig ist!
                Wenn ein Tier nicht drauf steht solle man sich bei den Behörden melden!

                MFG

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