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Frage zu Boa c. occidentalis

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  • Frage zu Boa c. occidentalis

    Hallo,

    ich spiele mit dem Gedanken, mir ein Pärchen dieser, meiner Meinung nach, wunderschönen Boas, zuzulegen.

    Ich weiß, dass die Tiere im Anhang A geführt werden und mit Cites und Fotodokumentation bzw. Transponder angemeldet werden müssen.

    So weit, so gut... Wie sieht es jetzt aus, wenn ich die Tiere nachzüchte.
    Ich muss ja dann die Nachzucht beim Amt angeben, muss ich dort auch für jedes einzelne Tier eine Cites beantragen?
    Wäre klasse, wenn mir vielleicht jemand mal die Vorgehensweise bei Nachzuchten erklären kann, bis man sie dann schließlich an neue Halter abgeben kann

    Vielen Dank im voraus!

    Gruß,
    Daniel

  • #2
    Hi,

    vorweg, Transponder sind nicht vorgeschrieben. Es genügt eine Fotodokumentation.
    Tiere am Kopf von oben und beiden Seiten, und ein Foto vom ersten Körperdrittel machen.
    Diese Fotos müssen von allen Jungtieren gemacht werden.
    Mit diesen Fotos kann dann die Cites für jedes Tier einzelne beantragt werden.
    Gruß
    Thomas

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    • #3
      Hi,
      vielen Dank für die Infos!

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      • #4
        Hi,

        gern geschehen.

        Übrigens auch hier nach zu lesen:

        http://www.ig-riesenschlangen.de/ind...d=22&Itemid=36
        Gruß
        Thomas

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        • #5
          Nochmal danke, die Seite kenne ich schon.

          Das man einen Fotonachweis für die Tiere braucht, war mir klar, nun habe ich aber erfahren, dass man auch noch eine Vermarktungsgenehmigung für jedes Tier beantragen muss. Und, ob man diese bekommt, liegt in der Willkür des Beamten.

          Ich wundere mich nun nicht mehr, warum occidentalis so günstig sind, bei dem Aufwand, bis man die Tiere endlich mal abgeben darf.

          Damit ist der "Traum" auch erstmal geplatzt. Ich wohne in Hessen und denke mal, bei dem tollen neuen Gesetz zur Haltung gefährlicher Wildtiere ist der Beamte sicher auch nicht unbedingt gewillt, mit jedesmal eine Vermarktungsgenehmigung zu erteilen...

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          • #6
            Hi!

            Wieso sollte man dir denn eine Vermarktungsgenehmigung verwehren!? Ich habe auch ein Pärchen junge Boa c. occidentalis und ich sehe das ganze völlig entspannt! Habe bis jetzt noch nicht davon gehört, dass man die Jungtiere nicht verkaufen dürfte. Mit welcher Begründung auch!?

            Das einfachste wäre wohl, beim Amt anzurufen und persönlich zu erscheinen und sich schlau zu machen.

            Ich habe aber auch mal ne Frage! Und zwar hat mir ein Bekannter erzählt, dass man mit dem Besitz von WA I - Tieren die "Unverletzlichlichkeit der Wohnung" zum Teil aufgibt und man jederzeit die enstprechenden Amtspersonen in die Wohnung lassen muss. Was ist da dran?

            MFG
            André

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            • #7
              Hi,
              mal kurz zur Vermarktungsgenehmigung, die man ja zum Verkauf von NZ braucht. Die bekommt man normalerweise ab F2 NZ problemlos, sobald die Eltern auch eine Vermarktungsgenehmigung hatten.
              Das mit der Unverletzlichkeit der Wohnung, da hat mir meine Sachbearbeiterin mal erklärt, dass sie WA A Tiere quasi besuchen dürfen, aber bei Leuten die das nicht gewerblich machen, nur nach vorheriger Anmeldung, allerdings dürfen die da sicherlich nicht willkürlich in der Wohnung herumlaufen, sondern müssen sich damit begnügen, lediglich den Raum, in dem sich die Tiere befinden mitsamt der Haltung in Augenschein zu nehmen. Ich kann aber auch sagen, dass das eigentlich sehr selten bis gar nicht passiert und ich wohne in Bayern...das Ganze kann aber auch wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.

              Viele Grüße
              CB
              halte seit 1988 ein paar Reptilien

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