Hallo zusammen!
Ich möchte mir eine Boa constrictor imperator zulegen. Die aus Costa Rica gefallen mir mit am Besten, allerdings könnte ich mich auch für noch kleiner bleibende begeistern. Ich glaube aber, dass das mitrechtlich keinen Unterschied macht, handelt es sich doch um die selbe Unterart. Es würde mich schon überraschen, wenn das für verschiedene Unterarten von Boa constrictor getrennt geregelt ist.
In Mietverträgen steht ja meistens die Klausel "Die Tierhaltung ist verboten. Die Haltung einzelner Kleintiere wie Zierfischen, Ziervögeln, Hamstern u.ä. in dafür geeigneten Behältnissen ist erlaubt." Als Kleintiere gelten erstmal Tiere, durch die Nachbarn nicht beeinträchtigt werden, sei es durch Geruch oder Geräusche. Außerdem müssen sie natürlich ungefährlich sein. Und das ist der Knackpunkt. In Bayern werden alle Unterarten von Boa constrictor als gefährlich eingestuft. Wie ist das in Baden-Württemberg? Eine kaum 1,80m erreichende ungiftige Schlange kann doch nicht als gefährlich eingestuft sein, oder? Für Bayern oder zumindest den Landkreis München hab ich eine Liste der als gefährlich eingestuften Tiere gefunden, aber nicht für Baden-Württemberg.
Ekelgefühl gilt übrigens nicht als Beeinträchtigung der Nachbarn (außer bei Ratten). Das ist nämlich eine überzogene Reaktion und der Vermieter darf sich nicht als Anwalt für die Überempfindlichkeiten der Bewohner aufspielen. Super oder Dazu gibt's nen Präzedenzfall.
Meine Frage ist auf jeden Fall: Wie ist das geregelt hier im Schwabenländle? Ich hab bei meinem Vermieter nämlich nur ne Chance, wenn die Haltung von Boa constrictor imperator als unbedenklich eingestuft wird vom Land.
Ich hoffe, ihr antwortet fleißig. Viele Grüße, Gero
Ich möchte mir eine Boa constrictor imperator zulegen. Die aus Costa Rica gefallen mir mit am Besten, allerdings könnte ich mich auch für noch kleiner bleibende begeistern. Ich glaube aber, dass das mitrechtlich keinen Unterschied macht, handelt es sich doch um die selbe Unterart. Es würde mich schon überraschen, wenn das für verschiedene Unterarten von Boa constrictor getrennt geregelt ist.
In Mietverträgen steht ja meistens die Klausel "Die Tierhaltung ist verboten. Die Haltung einzelner Kleintiere wie Zierfischen, Ziervögeln, Hamstern u.ä. in dafür geeigneten Behältnissen ist erlaubt." Als Kleintiere gelten erstmal Tiere, durch die Nachbarn nicht beeinträchtigt werden, sei es durch Geruch oder Geräusche. Außerdem müssen sie natürlich ungefährlich sein. Und das ist der Knackpunkt. In Bayern werden alle Unterarten von Boa constrictor als gefährlich eingestuft. Wie ist das in Baden-Württemberg? Eine kaum 1,80m erreichende ungiftige Schlange kann doch nicht als gefährlich eingestuft sein, oder? Für Bayern oder zumindest den Landkreis München hab ich eine Liste der als gefährlich eingestuften Tiere gefunden, aber nicht für Baden-Württemberg.
Ekelgefühl gilt übrigens nicht als Beeinträchtigung der Nachbarn (außer bei Ratten). Das ist nämlich eine überzogene Reaktion und der Vermieter darf sich nicht als Anwalt für die Überempfindlichkeiten der Bewohner aufspielen. Super oder Dazu gibt's nen Präzedenzfall.
Meine Frage ist auf jeden Fall: Wie ist das geregelt hier im Schwabenländle? Ich hab bei meinem Vermieter nämlich nur ne Chance, wenn die Haltung von Boa constrictor imperator als unbedenklich eingestuft wird vom Land.
Ich hoffe, ihr antwortet fleißig. Viele Grüße, Gero
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