Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Mietrecht in Baden-Württemberg

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Mietrecht in Baden-Württemberg

    Hallo zusammen!

    Ich möchte mir eine Boa constrictor imperator zulegen. Die aus Costa Rica gefallen mir mit am Besten, allerdings könnte ich mich auch für noch kleiner bleibende begeistern. Ich glaube aber, dass das mitrechtlich keinen Unterschied macht, handelt es sich doch um die selbe Unterart. Es würde mich schon überraschen, wenn das für verschiedene Unterarten von Boa constrictor getrennt geregelt ist.
    In Mietverträgen steht ja meistens die Klausel "Die Tierhaltung ist verboten. Die Haltung einzelner Kleintiere wie Zierfischen, Ziervögeln, Hamstern u.ä. in dafür geeigneten Behältnissen ist erlaubt." Als Kleintiere gelten erstmal Tiere, durch die Nachbarn nicht beeinträchtigt werden, sei es durch Geruch oder Geräusche. Außerdem müssen sie natürlich ungefährlich sein. Und das ist der Knackpunkt. In Bayern werden alle Unterarten von Boa constrictor als gefährlich eingestuft. Wie ist das in Baden-Württemberg? Eine kaum 1,80m erreichende ungiftige Schlange kann doch nicht als gefährlich eingestuft sein, oder? Für Bayern oder zumindest den Landkreis München hab ich eine Liste der als gefährlich eingestuften Tiere gefunden, aber nicht für Baden-Württemberg.
    Ekelgefühl gilt übrigens nicht als Beeinträchtigung der Nachbarn (außer bei Ratten). Das ist nämlich eine überzogene Reaktion und der Vermieter darf sich nicht als Anwalt für die Überempfindlichkeiten der Bewohner aufspielen. Super oder Dazu gibt's nen Präzedenzfall.
    Meine Frage ist auf jeden Fall: Wie ist das geregelt hier im Schwabenländle? Ich hab bei meinem Vermieter nämlich nur ne Chance, wenn die Haltung von Boa constrictor imperator als unbedenklich eingestuft wird vom Land.

    Ich hoffe, ihr antwortet fleißig. Viele Grüße, Gero
    Zuletzt geändert von Daniel G.; 14.12.2007, 21:11.

  • #2
    Hallo,

    sollte zumindest miettechnisch nicht das Problem sein...

    http://www.dghtserver.de/foren/showthread.php?t=60386

    Grüße
    Micha

    Kommentar


    • #3
      Danke, aber wirklich weiter hat mich das leider nicht gebracht.
      Ich zitiere jetzt mal einfach von einer Website, man liest das ständig wenn man nach Haltung von Exoten googelt:

      Ungiftige Schlangen gehören zu den Kleintieren, deren Haltung vom Vermieter nicht einseitig verboten werden kann. Für Gift- und Würgeschlangen benötigen Sie dagegen die Genehmigung des Vermieters. Ebenso verhält es sich mit manchen Spinnenarten und Skorpionen. Vergessen Sie nicht die für solche Tiere geltenden artenschutzrechtlichen Vorschriften.

      Ratten, Gift- und Würgeschlangen sind vom Kleintierprivileg ausgeschlossen. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters ist die Haltung dieser Tiere rechtswidrig, und ihre Entfernung kann verlangt werden. Ratten gelten als Ekeltiere und werden mit der Verbreitung von Krankheiten in Verbindung gebracht. Gift- und Würgeschlangen gelten als ständige Bedrohung für andere Mitbewohner und deren Haustiere.


      Soweit, so ungut. Ich blick das nicht, es kann ja wohl kaum jede Würgeschlange als gefährlich eingestuft werden. Eine Regenbogenboa tut doch wohl keinem etwas. Eine Einteilung in ungiftige Schlangen, Würgeschlangen und Giftschlangen ist doch sowieso total sinnlos. Eine Kornnatter tötet ihre Beute doch auch durch Erwürgen. Und alle Würgeschlangen sind ungiftig. Das ist doch Stumpfsinn, wer soll da noch durchblicken :wall: . Aber das kommt davon, wenn Leute über Dinge entscheiden, von denen sie keine Ahnung haben. Wirklich, ich bin am Kochen.

      Euch allen trotzdem ein schönes Wochenende.
      Viele Grüße aus Stuttgart, Gero

      Kommentar


      • #4
        Ungiftige Schlangen gehören zu den Kleintieren, deren Haltung vom Vermieter nicht einseitig verboten werden kann.
        Dies ist zumindest sehr strittig.

        Ratten, Gift- und Würgeschlangen sind vom Kleintierprivileg ausgeschlossen.
        Bzgl. Ratten auch strittig, ansonsten momentan herrschende Ansicht.

        M. W. hat BW (noch) keine Liste.

        @micha
        Wieso sollte das miettechnisch kein Problem sein?
        Die hier verwendete Klausel ist mit der im verlinkten Urteil nicht identisch.
        Die Klausel von Gero ist zulässig, denn hier wird die Kleintierhaltung erlaubt und nur beispielhaft aufgezählt, was u. a. unter Kleintiere fallen kann.

        Gruß

        Tnz

        Kommentar


        • #5
          Hi,

          bei uns in Baden- Württemberg sin die Regelungen in dieser richtung sehr locker.
          So giebt es bei uns keine " gefährlichen Tiere " . Noch nicht! Wenn keine belästigung durch Geruch oder Lärm stattfindet giebts da rechtlich eigentlich keine Probleme. Aber wenn dein Vermieter das nich passt wird der schon´n weg finden dir Probleme zu machen. Deshalb solltest du einfach mal mit deinem Vermieter versuchen sachlich zu reden ... bei mir hat´s so geklappt.
          Viel Erfolg
          Felix
          Zuletzt geändert von HardcoreFips; 15.12.2007, 14:01.

          Kommentar


          • #6
            Ich wohn halt in 'nem Wohnheim, und obwohl der Hausmeister ziemlich nett ist bin ich mir ziemlich sicher, wenn ich dem irgend nen Wisch zeige, wo draufsteht dass die Haltung von B. c. imperator als unbedenklich eingestuft wird, hätt ich es einfacher.
            Zuletzt geändert von Daniel G.; 15.12.2007, 16:32.

            Kommentar


            • #7
              Hmm... Naja einen Frag doch mal bei eurer Stadtgruppe vom dght. Die müssten sich irgendwo bei der Willhelma Treffen. Aber ich glaube wiederum nicht das du eine Unbedenknlichkeitsbestätigung finden wirst. Abgesehen davon brauchst du halt auch Platz. Hast du den im Wohnheim? Die können ruck zuck gross werden.
              Auch wenn B. c. imperator recht handlich bleiben reicht da kein Kornnattern-Becken...

              Drück dir auf jedenfall die daumen

              Felix
              Zuletzt geändert von Daniel G.; 16.12.2007, 04:12.

              Kommentar


              • #8
                Naja, ich sprech mit ihm. Wird schon werden. Ansonsten wart ich halt noch zwei Jahre. Die reißen's auch nicht mehr raus Immerhin wünsch ich mir so einen Mitbewohner schon seit Jahren.
                Mit dem Platz brauchste dir keine Gedanken machen, den hab ich schon. Denke aber trotzdem, dass ich mich mit klein bleibenden B. c. imperator anfreunde, aus Rücksicht auf Mitbewohner und Gäste^^.
                Zuletzt geändert von Daniel G.; 16.12.2007, 16:18.

                Kommentar

                Lädt...
                X