Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Behördenvorschriften für Tigerpythonhaltung

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Behördenvorschriften für Tigerpythonhaltung

    Hallo an alle!

    Ich hätte da mal ein paar wichtige Fragen...

    Also: Ich möchte mir einen kleinen Tigerpython anschaffen,
    welche Vorschriften gibt es für die Haltung?
    Ich weiß dass ich das Tier bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde anmelden muss, aber wie läuft das mit der "Haltegenehmigungspflicht" hier in Niedersachen??? Muss ich bestimmte Auflagen erfüllen, bzw. welche Dokumente muss ich besitzen und wie läuft das bei der Anmeldung?

    Ich weiß, ziemlich viele Fragen,
    wäre schön, wenn jemand (schnellen) Rat wüsste,

    Mit freundlichen und ratlosen Grüßen

  • #2
    kleine Tigerpythons gibt es nicht

    so weit ich weiß muss man in NDS Python molurus nur melden.

    MfG

    Kommentar


    • #3
      Ich meinte einen "noch" kleinen Tigerpython

      Ich bin nämlich totall ratlos, weil ich schon stundenlang gegoogelt habe und das Internet durchforscht habe, und einfach keine richtigen Antworten finde...

      Ich war auch der Meinung, dass ich den Python nur bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde anmelden muss, doch ich habe vor kurzem gelesen, dass er in Niedersachsen Haltegenehmigungspflichtig ist.
      Es wäre sehr schön, wenn mich jemand darüber aufklären könnte, was es dabei auf sich hat und was ich beachten muss.

      Mit freundlichen Grüßen

      Kommentar


      • #4
        Kannst Du nicht einfach bei der Naturschutzbehörde anrufen und nachfragen?
        Die müssten Dir da doch am besten sagen können, wie sie es gern hätten...

        Kommentar


        • #5
          Also meine Angetraute meint das man Python m. bivittatus nur melden muss in Niedersachsen, Python m. molurus ist hingegen genehmigungspflichtig.

          MfG

          Kommentar


          • #6
            Hallo,
            kann man sich hier auf die dght verlassen?

            http://www.herp-science.de/dghtserve...uchwort=Python

            Mit freundlichen Grüßen

            Kommentar


            • #7
              Also:

              ich habe heute Rückmeldung der "Experten" meiner zuständigen Behörde bekommen bekommen, denen ich am Samstag eine E-Mail gesendet habe.

              Wenn ich meinen Tigerpython in einem Wohnhaus halte, brauche ich keine Haltegenehmigung, sondern muss ihn nur melden.
              Die nötigen Formulare werden mir per Post zugeschickt.
              Also hoffe ich, dass nun alles seinen Weg geht und diesbezüglich keine Fragen mehr bei mir aufkommen...

              Einen schönen Abend noch,
              mit freundlichen Grüßen,
              canna-man

              Kommentar


              • #8
                Zitat von canna-man Beitrag anzeigen
                Wenn ich meinen Tigerpython in einem Wohnhaus halte, brauche ich keine Haltegenehmigung, sondern muss ihn nur melden.
                Und wenn du ihn in einem Terrarium hälst?

                Fragender Gruß
                Carsten

                Kommentar


                • #9
                  Da müsste man doch glatt nochmal bei den Experten nachfragen...!

                  Die Bedingung dafür, dass ich keine Haltegenehmigung beantragen muss, ist, dass das Tier auf einem privaten Grundstück gehalten wird.


                  Also: Solange das Terrarium auf einem Privatgrundstück steht, muss er nur
                  gemeldet werden.

                  Aber ich glaube das bezieht sich mehr auf den privaten Halter, oder?
                  Denn soviel ich weiß muss ein gewerblicher Verkäufer doch eine Genehmigung beantragen, oder??


                  Ich bin auf jeden Fall froh, dass ich meinen kleinen Tigerpython überhaupt halten darf ...

                  Hoffentlich kommt hier nicht auch bald so ein Gesetzesentwurf wie in Hessen auf den Tisch... :wall:

                  Mit freundlichen Grüßen
                  Zuletzt geändert von canna-man; 19.02.2008, 12:01.

                  Kommentar


                  • #10
                    von diesem Entwurf ist aberder dunkle Tigerpython nicht betroffen ...

                    Kommentar


                    • #11
                      sondern??

                      Kommentar


                      • #12
                        Hi,

                        z.B. Python reticulatus (Netzpython).

                        Grüße
                        Johannes

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von canna-man Beitrag anzeigen
                          sondern??
                          bei den Boidae (Riesenschlangen) sind das: Eunectes; Liasis amethistinus; Liasis olivaceus; Python reticulatus und Python sebae

                          eine genaue Tabelle der betroffenen Arten findest du siche im Internet, oder in der Reptilia Nr68 Dez07/Jan08

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X