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Python regius im Berlin

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  • Python regius im Berlin

    Hallo zusammen,

    ich stelle hier gerne ein sehr aktuelles Thema „Mann möge doch einfach einen Königspython im Land Berlin beim Händler im Laden kaufen“ zur Diskussion frei und liefere dazu eigene Ergebnisse der Testabfrage mittels meiner Wenigkeit und einigen Bekanten.

    - Händler 1: verkauf P. regius nur mit Vertrag, Meldebescheinigung vom Amtstierarzt und Sachkundenachweis, das man auch bei ihm machen kann (Prüfer mit inbegriffen!)

    - Händler 2: verkauf P. regius einfach so mit Bescheinigung vom Züchter und sagt er sei nicht meldepflichtig

    - Händler 3: verkauf(sehr lange und teuer am Ende) P. regius und sagt, dass man ihn eigentlich anmelden sollte, aber eigentlich das nicht zu machen braucht, weil es eigentlich so eine Sache ist …… und und und

    Wie findet ihr das?

    LG an alle
    Zuletzt geändert von Daniel G.; 19.02.2008, 10:06. Grund: Forenregeln

  • #2
    dazu fällt mir nur folgendes ein: Händler 1 erzählt Schwachsinn und will nur Kohle machen. Seit wann braucht ein Privathalter einen eigenen Sachkundenachweis für einen einzelnen P. regius? Normalerweise ist dieser erforderlich, wenn man gewerblich mit Reptilien handelt.

    Händler 2 hat recht! Die Meldepflicht ist vor 2 Jahren für einige gängige Arten in Berlin vereinfacht worden.

    zu Händler 3 erübrigt sich jede Aussage ;-(

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    • #3
      Löle,

      zu 1. falsch
      zu 2. richtig
      zu 3. falsch

      Gruß Karin

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      • #4
        was soll man dazu sagen?

        Hallo ,

        der Amtstierarzt hat mir folgendes zu diesem Thema gesagt:

        1. im Land Berlin ist Python regius seit dem 18. Januar 2007 meldepflichtig

        2. im Land Berlin steht Python regius im „Verzeichnis gefährlicher Tiere wildlebender Arten“ – Verordnung gilt übrigens für alle Pythons und Boas

        3. wer das Tier nicht anmeldet, macht sich strafbar – im Einzelfall bis zu 5000 Euro Bußgeld, Beschlagnahmung des Tieres inklusive

        4. BEVOR die Schlange gekauft werden DARF sollte ein schriftlicher Antrag gestellt werden

        5. wird dieser genehmigt bezahlt man 51,- Euro und vereinbart mit dem Tierarzt einen Besichtigungstermin

        6. zum vereinbarten Termin sollte ein artgerechter Terrarium bereitstehen (entsprechend der Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien), dieses wird dann vom Tierarzt begutachtet und eventuell abgenommen, worüber eine schriftliche Bestätigung erstellt wird und nur mit einer solchen Bestätigung darf der Händler das Tier verkaufen

        7. der zukünftiger Besitzer MUSS sachkundig sein, also auch eventuelle Fragen beantworten zur Haltung usw., auch das entsprechende Literatur darf nicht fehlen

        8. Ausnahme kann bei den „komplett“ –Angeboten (Terrarium mit Schlange) gemacht werden, wenn der Antrag gestellt wurde und der Händler sich mit dem Tierarzt in Verbindung gesetzt hat – in diesem Fall erteilt der Tierarzt eine mündliche Genehmigung, dass natürlich den Besitzer von den restlichen Formalitäten nicht befreit und somit auch widerrufen werden kann

        9. das Halten von Tieren, die in dieser Verordnung stehen, ohne Einverständnis des Vermieters ist ein sofortiger Kündigungsgrund

        LG an alle
        Zuletzt geändert von Daniel G.; 19.02.2008, 22:44.

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        • #5
          Ich dachte, die Haltungsgenehmigung für einige Arten sind in Berlin gelockert worden, lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Zum Glück trifft das für meine gehaltenen Tiere nicht zu (Trugottern gibt`s zum Glück gar nicht...lach)

          genaue Bestimmungen siehe hier:

          http://www.berlin.de/ba-marzahn-hell..._geftiere.html

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