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Haltung Blut- bzw. Buntpython

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  • #16
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    War mal so nett und habe einfach anchegfragt: Riesenschlangen fallen nicht unter die Kleintierregelung, auch wenn das oft angenommen wird. Dabei ist es auch egal, ob die Tiere als gefährliche Tiere gelten oder nicht.
    Diese Info habe ich von einem Anwalt, spezialisiert auf Mietrecht.

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    • #17
      Kleintiere sind alles bis zu ner Katze. Selbst Hunde sind ja manchmal nicht erlaubt.

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      • #18
        Zitat von Gaia Beitrag anzeigen
        War mal so nett und habe einfach anchegfragt: Riesenschlangen fallen nicht unter die Kleintierregelung, auch wenn das oft angenommen wird. Dabei ist es auch egal, ob die Tiere als gefährliche Tiere gelten oder nicht.
        Diese Info habe ich von einem Anwalt, spezialisiert auf Mietrecht.
        Hallo zusammen,

        diese Aussage stimmt in der Allgemeingültigkeit nicht! Erstens hat die Kleintierregelung immer Gültigkeit, egal was im Mietvertrag fixiert ist. Zweitens fallen auch Arten unter die Bezeichnung Riesenschlangen, die definitiv nicht als solche im Sinne des Wortes gezählt werden können (s. Gongylophis). Letztendlich ist das alles Wortklauberei! Die beste Variante ist die Einigung mit dem Vermieter.

        Viel Erfolg!

        Silvia Macina

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        • #19
          Seh ich auch so. Übrigens fällt zum Beispiel ein Königspython sehr wohl unter nicht störende Kleintierhaltung. Hab mich damals beim Mieterschutzbund erkundigt. Es gibt sehr viele Urteile, bei denen der Mieter recht bekommen hat.
          Es kommt halt vorwiegend darauf an, ob eine Gefahr für die Mitbewohner des Hauses besteht. Eine Geruchs- bzw. Lärmbelästigung entsteht durch Riesenschlangen meines Wissens nach nicht. Da der Blutpython in Bayern zu den gefährlichen Arten zählt, ist es fraglich, ob er unter die Rubrik Kleintierhaltung fällt.

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          • #20
            Zitat von Bollerich Beitrag anzeigen
            .... Da der Blutpython in Bayern zu den gefährlichen Arten zählt, ist es fraglich, ob er unter die Rubrik Kleintierhaltung fällt.
            Nein, selbstredend leider nicht, da alle als "gefährlich" gelisteten Tier, wie z.B. der wirklich grauenerregende Phyllobates terribilis in Hessen, nicht unter diese Regelung fallen, egal wie "klein" sie tatsächlich sind!

            Gruß

            SM

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            • #21
              Ein gutes Beispiel für die hervorragende Arbeit deutscher Behörden. Ich kann mir gut vorstellen, wie der schreckliche Pfeilgiftfrosch ausbricht und den Nachbarn anfällt.
              Das man den Frosch schon essen muß oder sich dessen Hautsekret irgendwie injiziezeren müsste, um daran schaden zu nehmen, ist anscheinend unbekannt gewesen. Auch das Pfeilgiftfrösche in der Terrarienhaltung ihr Gift verlieren bzw. Nachzuchten überhaupt nicht mehr giftig sind, scheint dort keinen zu interessieren.
              Bleibt nur abzuwarten, ab wann es für die Schlangenhalter richtig dick kommt: Bald werden bestimmt auch Kornnattern, Königspython, Königsnatter etc. als potenziell gefährlich eingestuft. Diese Monster unter den Würgeschlangen sind nämlich durchaus dazu in der Lage, eine ausgewachsene Ratte zu fressen.

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              • #22
                Zitat von Bollerich Beitrag anzeigen
                Diese Monster unter den Würgeschlangen sind nämlich durchaus dazu in der Lage, eine ausgewachsene Ratte zu fressen.
                Man sollte Hauskatzen auf die Liste setzen, die können das auch...
                ausserdem können die den besitzer anfallen und schrecklichst verwunden... *grummel*

                noxx :wub:

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                • #23
                  Fänd ich super, wär gut für meine Allergie.

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                  • #24
                    kleine Katzen sollen sich auch gut als Futter eignen hab ich mal gelesen

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                    • #25
                      Allerdings

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