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War mal so nett und habe einfach anchegfragt: Riesenschlangen fallen nicht unter die Kleintierregelung, auch wenn das oft angenommen wird. Dabei ist es auch egal, ob die Tiere als gefährliche Tiere gelten oder nicht.
Diese Info habe ich von einem Anwalt, spezialisiert auf Mietrecht.
War mal so nett und habe einfach anchegfragt: Riesenschlangen fallen nicht unter die Kleintierregelung, auch wenn das oft angenommen wird. Dabei ist es auch egal, ob die Tiere als gefährliche Tiere gelten oder nicht.
Diese Info habe ich von einem Anwalt, spezialisiert auf Mietrecht.
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