Hallo zusammen!
Schon oft wurde hier das Thema diskutiert "Schlangenhaltung in einer Mietwohnung".
In der Mittelbadischen Presse (Pfingsten 2003) stand dazu folgender Bericht:
Evas Vertreibung: Die Geschichte kommt einem irgendwie bekannt vor: Eva sollte mit aller Gewalt vertrieben werden. Doch in konkretem Fall handelte es sich nicht um das Paradies, sondern um eine schlichte Mietwohnung. Und Eva war auch nicht die Frau Adams, sondern eine 80cm lange Schlange. Trotzdem ließ der Eigentümer einer Wohnung nicht locker. Er wollte erreichen, dass sein Mieter die Königsnatter umgehend entferne. Die Nachbarn, so seine Begründung, ekelten sich vor diesem ungewöhnlichen Haustier. Doch so ohne weiteres kann ein Eigentümer nach Information des LBD - Infodienstes Recht und Steuern kein Schlangenverbot erteilen. Das Amtsgericht Bückeburg jedenfalls entschied: Eva darf bleiben. Dafür gab es mehrere Gründe. Zum einen wurde die sachgemäße Nutzung der Wohnung nicht beeinträchtigt und von der Natter ging weder Geruchs- noch Geräuschbelästigungen aus. Zum anderen war die Schlange, was dem Richter noch viel wichtiger schien, völlig ungiftig und stellte keinerlei Gefahr für die anderen Mieter dar. Ekelgefühle der Nachbarn reichten als einziger Kündigungsgrund für Eva nicht aus, hieß es im Urteil. (Aktenzeichen 73 C 353/99).
Fand diesen Bericht persönlich sehr interessant. Dies ist, zumindest für mich, ein kleiner Lichtblick am Horizont, denn im Normalfall ziehen "wir" ja denn kürzeren.
Nick
P.s. wie alt dieser Bericht tatsächlich ist und ob er überregional Wirkung hat kann ich leider nicht sagen.
Schon oft wurde hier das Thema diskutiert "Schlangenhaltung in einer Mietwohnung".
In der Mittelbadischen Presse (Pfingsten 2003) stand dazu folgender Bericht:
Evas Vertreibung: Die Geschichte kommt einem irgendwie bekannt vor: Eva sollte mit aller Gewalt vertrieben werden. Doch in konkretem Fall handelte es sich nicht um das Paradies, sondern um eine schlichte Mietwohnung. Und Eva war auch nicht die Frau Adams, sondern eine 80cm lange Schlange. Trotzdem ließ der Eigentümer einer Wohnung nicht locker. Er wollte erreichen, dass sein Mieter die Königsnatter umgehend entferne. Die Nachbarn, so seine Begründung, ekelten sich vor diesem ungewöhnlichen Haustier. Doch so ohne weiteres kann ein Eigentümer nach Information des LBD - Infodienstes Recht und Steuern kein Schlangenverbot erteilen. Das Amtsgericht Bückeburg jedenfalls entschied: Eva darf bleiben. Dafür gab es mehrere Gründe. Zum einen wurde die sachgemäße Nutzung der Wohnung nicht beeinträchtigt und von der Natter ging weder Geruchs- noch Geräuschbelästigungen aus. Zum anderen war die Schlange, was dem Richter noch viel wichtiger schien, völlig ungiftig und stellte keinerlei Gefahr für die anderen Mieter dar. Ekelgefühle der Nachbarn reichten als einziger Kündigungsgrund für Eva nicht aus, hieß es im Urteil. (Aktenzeichen 73 C 353/99).
Fand diesen Bericht persönlich sehr interessant. Dies ist, zumindest für mich, ein kleiner Lichtblick am Horizont, denn im Normalfall ziehen "wir" ja denn kürzeren.
Nick
P.s. wie alt dieser Bericht tatsächlich ist und ob er überregional Wirkung hat kann ich leider nicht sagen.
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