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Bestimmungen zur privaten "zucht" von königspython

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  • Bestimmungen zur privaten "zucht" von königspython

    ich hätte gern mal gewusst, was ich alles machen muss wenn ich privat Jungtiere
    bekomme und diese verkaufen will. brauche ich mehr als einen Herkunftsnachweiß? und wenn ja was und wie bekomme ich es.
    Schonmal jetzt vielen dank für die Antworte.

  • #2
    Guten Abend,

    das Bundesland währe da wohl auch wichtig - Biberach? Also Ba-Wü ... glaub da musst du dem neuen Besitzer nur nen Herkunftsnachweis ausstellen, aber 100%ig sicher bin ich mir auch nicht. Aber dennoch gute Frage, halte nähmlich selber 2.2 Königspythons und komme eben so aus Ba-Wü. Also her mit den Antworten

    MfG

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    • #3
      Du benötigst ledigliche einen Herkunftsnachweis, den du dem neuen Besitzer mitgibst.
      Diesen Herkunftsnachweis kannst du selbst schreiben. Darauf vermerk sein sollte: Deutscher und lateinischer Name des Tieres, Alter, Anzahl, Geschlecht (wenn bekannt), Schutzstatus, Herkunft des Tieres (FZ/fremde NZ/ ENZ) und natürlich alter und neuer Besitzer.
      Vordrucke für solche Herkunftsnachweise kann man auch im Internet herunterladen, einfach ein bisschen suchen!

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      • #4
        Gilt soweit mir bekannt auch für Rheinlad- Pfalz und das Saarland, für die die von dort stammen.

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        • #5
          Soweit ich richtig informiert bin gilt das gleiche für Hessen, oder?

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          • #6
            Vielen dank für die Antworten!

            Jetzt kann ich beruhigt meine pläne in die Tat umsetztn.

            Mfg

            locke 753

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