Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Frage zur Haltung in der Mietwohnung

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Frage zur Haltung in der Mietwohnung

    Nuir ne kurze frage: Nattern gehören im Mietvertrag ja zu den Kleintieren .. Wie sieht es mit nem Königspython aus? Muss man beim Vermieter fragen ob man ihn halten darf?Und oder melden?

    Neugierige grüsse

  • #2
    http://www.herz-fuer-tiere.de/info/r...ell.html#c1550
    und andere Quellen, die google bei simplem Nachsuchen ausspuckt, besagen, dass man bei Würgeschlangen und Giftschlangen die Erlaubnis des Vermieters einholen muss.

    noxx :wub:

    Kommentar


    • #3
      Wikipedia sagt:Würgeschlange ist ein Begriff für Schlangen, die ihre Beute durch Umschlingen mit ihrem Körper töten. Bekannt ist dies insbesondere bei den zu den Riesenschlangen gehörenden Boas und Pythons, aber auch viele Vipern und Nattern töten ihre meist kleinen Beutetiere auf diese Weise.

      So Habe gelesen das Nattern zu den Kleintieren gehören wurde mir auch in einem anderen Forum bestätigt inkl den Link wo sie es her hatte.
      Aber nach Wiki gehören auch Nattern zu den Würgeschlangen ...

      verwirrte grüsse

      madleen

      Kommentar


      • #4
        Wieso sollten Nattern (abgesehen von den Trugnattern und Elapidae) keine Würgeschlangen sein?
        Ich versteh nicht ganz was du meinst, aber denk mal ein Königspython läuft auch noch unter "Kleintier", aus welchem Bundesland kommst du denn?

        MfG

        Kommentar


        • #5
          Rheinlandpfalz.
          Weil würgeschlangen und Giftschlangen darf man nicht halten (also ohne zustimmung des vermieters)
          Aber wie oben gesagt wurde mir gesagt das nattern zu den kleintieren gehören deswegen bin cih einfach verwirrt

          Kommentar


          • #6
            Ich denke mit Würgeschlangen sind die Riesenwürgeschlangen gemeint und nicht unbedingt die L.ruthveni oder die L.t. hondurensis von nebenan :-)
            Und da gehört der Königspython dazu, auch wenn er nicht so gross wird, ist er ein Python...

            noxx :wub:

            Kommentar


            • #7
              so habe ich mir das auch gedacht aber da steht ja Würgeschlangen und nicht Riesenwürgeschlangen(mag zwar kleinkariert klingen aber will auf Nummer sicher gehn)
              mfg

              Kommentar


              • #8
                das liegt daran das Riesenschlangen und Giftnattern/schlangen als allgemein gefährlich gelten, und dazu gehört wie schon gesagt auch leider der "besonders gemeingefährliche" Königspython
                Klär das am Besten mal mit deinem Vermieter ab.

                MfG

                Kommentar


                • #9
                  Also,
                  vielleicht kann ich da weiterhelfen. Hab mich damals selbst informiert.
                  Grundsätzlich ist nicht störende Kleintierhaltung erlaubt. Im Bezug auf Schlangen bedeutet das, dass du Würgeschlangen halten darfst, die eine Maximallänge von 2 Metern nicht überschreiten. Das Gefahrenpotential des Tieres ist hierbei entscheidend. Das Gilt insbesondere auch für den Königspython. Von der Erlaubnis ausgenommen sind Giftschlangen und gefährliche Riesenschlangen. Es gibt im übrigen zahlreiche Urteile, wo der Halter eines Königspythons recht bekommen hat (u.a. weil die Kriterien der nicht störenden Kleintierhaltung erfüllt werden).
                  Prinzipiell macht es keinen Unterschied, ob du nun einen 1,30 m großen Königspython oder eine 1,30 m große Kornnatter hälst, da von beiden die gleiche Gefahr ausgeht.
                  Zuletzt geändert von Bollerich; 12.06.2008, 23:43.

                  Kommentar


                  • #10
                    Ich würd einfach mal unverbinlich von einer Telefonzelle anonym beim Veterinäramt nachfragen.

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von znake Beitrag anzeigen
                      Ich würd einfach mal unverbinlich von einer Telefonzelle anonym beim Veterinäramt nachfragen.
                      Die geben auch so Auskunft! Wieso anonym?

                      Das was Bollerich sagt ist soweit richtig. In einem Rechtsstreit würde in fast jedem Fall der Mieter Recht bekommen. Allerdings würde ich es nicht darauf ankommen lassen. Wieso sprichst du nicht einfach mal den Vermieter an? Die meisten haben nichts dagegen solange du keine Zuchtstation in ner 2 Zimmer Wohnung aufbaust.

                      Kommentar


                      • #12
                        Genau da liegt das Problem ^^
                        Also ich wohne in einer WG und alle meine Mitbewohner sind da mit einverstanden solange die schlange nicht länger als 1,50m ist/wird und ich sie artgerecht halte.(beides hatte ich so und so vor^^)
                        Da habe ich mal den Vermieter angerufen und nachgefragt wie es mit Haustieren aussieht (hatte da den vertrag noch net unterschrieben) und ich habe noch nicht ganz das wort Schlange ausgesprochen da hat er schon nein gesagt .... also habe ich im Mietvertrag nachgeschaut (nachdem ich unterschrieben habe) und da steht Kleintier haltung ist erlaubt .....
                        Und genau deswegen frage ich wie das mit Königspyththen/python () und Nattern aussieht .... Weil ich wegen einer Tierhaarallergie keine "Haartiere" halten kann und ich mich eh schon seid nem halben jahr mit Schlangen/Reptilien Beschäftige ....

                        Danke schonmal für die antworten und der Hilfe

                        lg madleen

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von madleen Beitrag anzeigen
                          Königspyththen/python ()
                          Königspythons

                          Ich denke ganz einfach, dass der Vermieter zwar Grundsätzlich nichts gegen Kleintierhaltung in seinen von ihn vermieteten 4 Wänden hat- aber Schlangen etc. nur nicht dazuzählt.
                          Ich befürchte, da hilft nur ein letztes zureden, auch mit Hilfe deiner Mitbewohner...
                          P.S.: Würde aber dennoch nicht unnötig lang auf mein Recht pochen (P.regius=Kleintier etc.)

                          vG

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von Norman Beitrag anzeigen
                            Königspythons

                            Ich denke ganz einfach, dass der Vermieter zwar Grundsätzlich nichts gegen Kleintierhaltung in seinen von ihn vermieteten 4 Wänden hat- aber Schlangen etc. nur nicht dazuzählt.
                            Ich befürchte, da hilft nur ein letztes zureden, auch mit Hilfe deiner Mitbewohner...
                            P.S.: Würde aber dennoch nicht unnötig lang auf mein Recht pochen (P.regius=Kleintier etc.)

                            vG
                            Also eine Kornnatter zählt definitiv zu den Kleintieren und fällt unter die Klausel Kleintierhaltung in Mietverträgen. Wie das sich nun mit dem Königspython verhällt der ja unter die Rubrik Riesenschlangen fällt (auch wenn er kein Riese ist), weiß ich nicht zu 100%.

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von Bollerich Beitrag anzeigen
                              Grundsätzlich ist nicht störende Kleintierhaltung erlaubt. Im Bezug auf Schlangen bedeutet das, dass du Würgeschlangen halten darfst, die eine Maximallänge von 2 Metern nicht überschreiten. Das Gefahrenpotential des Tieres ist hierbei entscheidend. Das Gilt insbesondere auch für den Königspython. Von der Erlaubnis ausgenommen sind Giftschlangen und gefährliche Riesenschlangen. Es gibt im übrigen zahlreiche Urteile, wo der Halter eines Königspythons recht bekommen hat (u.a. weil die Kriterien der nicht störenden Kleintierhaltung erfüllt werden).
                              Prinzipiell macht es keinen Unterschied, ob du nun einen 1,30 m großen Königspython oder eine 1,30 m große Kornnatter hälst, da von beiden die gleiche Gefahr ausgeht.
                              Dafür hätte ich gern Quellenangaben, insb. für die Urteile.

                              Also eine Kornnatter zählt definitiv zu den Kleintieren und fällt unter die Klausel Kleintierhaltung in Mietverträgen.
                              Da würde mich auch mal eine juristische Quelle interessieren.

                              Gruß

                              Tino

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X