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Frage zur Haltung in der Mietwohnung

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  • #16
    Google:
    Ein generelles Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung ist unwirksam. Kleintieren, wie z.B. Hamster, Ziervögel, Zwergkanninchen darf der Mieter immer halten - BGH (AZ: VIII ZR 10/92). Ob auch ein Yorkshire-Terrier zu den Kleintieren zäht ist in der Rechtssprechung umstritten. Ratten sind zwar Kleintiere, können aber Ekelgefühle bei den Nachbarn auslösen und aus diesem Grund verboten werden - LG Essen (AZ: 1 S 497/90).


    Gilt also auch für Schlangen.....

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    • #17
      Einfach mal googlen oder auch beim Mieterschutzbund nachfragen. Eine Nichtstörende Kleintierhaltung muß folgende Kriterien erfüllen:
      Es darf keine Geruchs-oder Lärmbelästigung entstehen, auch darf keine Gefahr für Leib- und Leben bestehen (Kann man unter anderem im Mietrecht nachlesen). Auf die meisten Terrarientiere trifft dies zu (auch für den Königspython). Die Ekelklausel ist umstritten, wobei hier zusätzlich zum Tragen kommt, dass Ratten offiziell als Schädlinge betrachtet werden.
      In nahezu allen Urteilen hat der Halter des Königspythons Recht bekommen. wobei auch hier gilt, dass die Rechtsprechung unterschiedlich ausfällt.

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