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Neuling und schon Probleme

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  • Neuling und schon Probleme

    Hallo an das Forum ,
    bin durch einen Zeitungsbericht auf ein Problem gestoßen ( ilegale Schlangen nicht angemeldet - ist wohl letzte Woche in Köln passiert )
    nun , meine Tochter (20) hat vor ein paar Monaten einen Königspython von ihrer Freundin abgekauft .
    Das diese Schlangen angemeldet werden müßen war uns bisher unbekannt , auch bei der Erst Untersuchung beim Tierarzt wurde nichts davon erwähnt .

    Da stehen wir nun und wissen nicht weiter , habe in einem geschlossen Thema schon gelesen das ohne "Lebenslauf" des Tieres es zu Problemen kommt beim Amt . Die Freundin wird ihr schon bestätigen das sie die Schlange verkauft hat , aber davor ????

    Auch hab ich gelesen das der Vermieter und die Mit-Mieter im Hause zustimmen müßen , stimmt das ??

    eins noch zum Schluß , wozu diese Anmelderei ??

    vielen Dank im vorraus
    der haaner
    Zuletzt geändert von Daniel G.; 09.08.2008, 17:41.

  • #2
    Hallo,

    ich weiß zwar nicht wie es in Köln ist aber normalerweise ist der Python regius seit längere Zeit nicht mehr meldepflichtig.
    Aber ein Problem hast du trotzdem denn du mußt nachweisen können das du das Tier legal erworben hast und von wem. Und da du das nicht kannst machst du dich strafbar. Wie hoch die Strafe ist kann ich dir leider nicht sagen aber Probleme mit den Behörden könntest du bekommen.

    Gruß Micha
    Zuletzt geändert von Daniel G.; 09.08.2008, 17:41.

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    • #3
      Naja wirklichen Ärger werden die glaub ich nicht machen. Das Problem ist halt das du keinen Herkunftsnachweis hast. Vielleicht hat die Verkäuferin ja einen. Falls nicht würde ich einfach auf dem Amt anrufen und die Situation schildern, in den meisten Fällen sind die bei einzelnen Tieren sehr kulant.
      Der Vermieter muss bei Python regius nicht zustimmen, er fällt m. E. unter Kleintiere, aber das ist auch ein ewiger Streitpunkt weil er zu den Riesenschlangen zählt. Und die Mitbewohner? Wohnt sie in einer WG? Da sollte man das doch vorher abklären.
      Zuletzt geändert von Daniel G.; 09.08.2008, 17:42.

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      • #4
        Alles Wissenswerte gibts hier...


        Gruß

        SF

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        • #5
          ...Bei der Sache mit Wohnung und Schlange wäre ich etwas vorsichtig. Ich mach das Spiel auch grad durch.

          Steht im Mietvertrag nix über Tiere, gelten Schlangen als "Kleintiere" wie Hamster oder Kaninchen, da sie ja quasi in Behältnissen entweder Käfig oder Terrarium drin sind.

          Steht aber im Mietvertrag explizit "KEINE REPTILIEN" oder "KEINE SCHLANGEN" habt Ihr schon verloren. Dann gilt auf jeden Fall der Passus mit dem Kleintier NICHT mehr.

          Also Mietvertrag rauskramen und nachgucken.

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          • #6
            schonmal lieben dank für die ersten schnellen Infos , owohl ich nun noch "verwirrter " bin .
            snackfinger : die Ausführung ist wiedersprüchlich , erst heißt es es besteht keine Meldepflicht dann aber
            ""Die zuständige Landesbehörde kann verlangen, dass der rechtmäßige Erwerb der Tiere nachgewiesen wird. Es gilt hierbei der Grundsatz der freien Beweisführung. Deshalb sollten sämtliche Belege über den Erwerb aufgehoben werden: Einfuhrdokumente, Vorlagebescheinigungen, behördliche Meldebestätigungen und CITES-Bescheinigungen können als Nachweis dienen.""

            phytonfuzzi:mit Mitbewohner sind die anderen Mietparteien gemeint , keinen WG
            wir wohnen nicht in Köln , sondern in der nähe von Düsseldorf .
            Wer ist denn der Ansprechpartner im Rathaus ?

            sebat : im Mietvertrag sind Schlangen o.ä. nicht aufgeführt .

            aber einen Beleg werden wir uns auf jedenfall besorgen .

            allen einen schönen Sonntag

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            • #7
              Zitat von haaner62 Beitrag anzeigen
              snackfinger : die Ausführung ist wiedersprüchlich , erst heißt es es besteht keine Meldepflicht dann aber
              ""Die zuständige Landesbehörde kann verlangen, dass der rechtmäßige Erwerb der Tiere nachgewiesen wird. Es gilt hierbei der Grundsatz der freien Beweisführung. Deshalb sollten sämtliche Belege über den Erwerb aufgehoben werden: Einfuhrdokumente, Vorlagebescheinigungen, behördliche Meldebestätigungen und CITES-Bescheinigungen können als Nachweis dienen.""
              Hallo haaser69,

              leider ist dem DGHT-Text nicht zu entnehmen, dass diese Art nicht mehr meldepflichtig ist! Demnach können behördliche Meldebestätigungen u.dgl. durchaus vorhanden sein.
              In diesem Zusammenhang dürften dir die Infos hier eine Hilfe sein.

              SF

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