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was haltet ihr von giftschlangen für privathalter?

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  • #16
    Re: was haltet ihr von giftschlangen für privathalter?

    @Daniel: So kompliziert soll es nicht sein, jedenfalls nich komplizierter als für Jemenchamäleons. Einer meiner ehemaligen Lehrer hielt (oder hält) auch Eichhörnchen, die brauchen einfach ein paar Qubikmeter. Beim Veterinäramt geht es meiner Meinung nach eh nur ums Geld, die Qualifikationen der Antragsteller werden nur oberflächlich bewertet.
    @ Lupus: In der Schweiz muss man jedenfalls 16 sein.

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    • #17
      Re: was haltet ihr von giftschlangen für privathalter?

      Hallo,

      das ist auch in Deutschland mit dem Verkauf von Wirbeltieren so.
      Ein 12 Jähriger kann da nicht so einfach "kaufen". Genausowenig wie Zigaretten auch, na, bei Schlangen ist es da noch sicherer. Die gibt es noch nicht in Automaten.
      Da ich oben Wirbeltiere erwähnte, zählt das auch für Wellensittich und Co.
      Wenn also ein 12 Jähriger eine Giftschlange bekommt, ist das genauso rechtlich nicht korrekt wie die Schachtel mit dem Hamster.

      Die Vergleiche zeischen "irgendwelchen" ungiftigen Schlangen als Ersatz für eine Art der Giftschlange ziehen nicht so ganz. Ich habe auch nicht "irgendeine" Frau geheiratet, sondern eine bestimmte..auch wenn ich zugeben muß, das einige andere eventuell im groben fast so aussehen, oder gar besser. Aber nein, da war ich eigen..die sollte es sein ;-)
      (Über Gefahren möchte ich nicht sprechen *Schmunzel* ..zwar nicht so offensichtlich, aber das Glänzen in den Augen beim Abschluß meiner Lebensversicherung vergesse ich bei Ihr nie....und so geht man der Gefahr eben aus dem Weg : Bei Giftschlangen Vorsichtsmaßnahmen..man kennt ja die Gefahr...bei Ihr dann eben auch "Vorsichtsmaßnahmen" in Form von rückwärz die Treppe runter gehen..oder sie vorlassen ;-) )
      NATÜRLICH war dies oben ein Scherz, der , damit es nicht diskriminieren wirkt, von IHR so gemacht wird ;-) ..was in mir dann doch wieder Zweifel weckt ;-) )

      So Abstrackt ist also die Giftschlangenhaltung nicht...sie wirkt eben nur abstrakt, wenn man sich wenig damit beschäftigt. Motorradfahren wirkt für mich genauso abstrakt ;-) Die Ansichten sind eben immer verschieden. Verbote aber immer absolut und irgendwie endgültig.

      mfG
      Mark

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      • #18
        Re: was haltet ihr von giftschlangen für privathalter?

        hi
        also ich kenne mich ja net so aus
        mit schlangen und weil ich zu
        grossen respekt vor den tieren
        habe würde ich mir auch keine kaufen
        weil ich da zu unsicher bin trotzdem
        finde ich es krass das man ein Klapperschlange in einer stink
        normalen zoohandlung kaufen kann.
        ich finde zum kauf solcher tiere
        müsste man ne art führerschein
        machen der auch nur zum kauf
        solcher tiere berrechtigt.
        und vorher nen nachweis abgeben
        das man schon seit 5 jahren
        erfahrung im umgang mit ungiftigen
        schlangen hat und sich so das
        grundwissen angeeignet hat.
        und ich muss dazu sagen das
        ich vor den leuten respekt habe
        die sich solche posierlichen
        tierchen halten tun vor allem
        weil dazu ne menge respekt und
        mut ervordelich ist.

        MFG DA66


        ps. ich habe mir mit 10 ganz
        alleine ein paar hamster gekauft
        das einzige was man dazu brauch
        ist ein selbst geschrieben nen
        zettel mit der erlaubnis und ne schnörckliche unterschrift und die
        kopie vom perso heut zu tage kein
        problem mehr oder.

        Kommentar


        • #19
          Re: was haltet ihr von giftschlangen für privathalter?

          "ps. ich habe mir mit 10 ganz
          alleine ein paar hamster gekauft
          das einzige was man dazu brauch
          ist ein selbst geschrieben nen
          zettel mit der erlaubnis und ne schnörckliche unterschrift und die
          kopie vom perso heut zu tage kein
          problem mehr oder."

          Wenn man wiederrechtlich handelt, kann man das kaum als Entschuldigung oder Rechtfertigung nehmen.
          Hier sollten die Händler viel genauer durchgreifen. Ggf, wenn es heraus kommt, sollten dann auch die Händler eins auf die Mütze bekommen.

          Aber, wieder zu den Klapperschlangen und Co.
          Dort wo diese Tiere natürlich auftreten, entwickeln die Menschen ein Gefühl für den Umgang mit den Tieren und sehen sie als normale Tiere an (was sie ja auch sind).
          Dort wo man nichts weis (krass ausgedrückt) wünscht man sich Verbote, Regelungen etc...aus Unwissen.
          Die Entscheidung in wie weit regelungen geschaffen werden, sollte man immer von Denjenigen abhängig machen, die mit den Tieren umgehen.
          Privat..oder was auch immer ist da eine merkwürdige Einteilung. Der Tierpfleger in einem "Zoo" ist auch ein Privatmann(freu) der sich mit den Tieren beschäftigt. Teilweise wesentlich weniger ausführlich, als wirkliche Hobbiehalter.
          Im Falle eines Unfalls, der gottlob sehr selten vorkommt, sehe ich da keinen Unterschied mehr, ob es nun den Pfleger eines Zoo's, eine Forschungsabteilung oder den Hobbiehalter trifft. Es sind alles Menschen und wer damit z.B. in einem Zoo umgeht, hat wohl ein ganzes Spektrum mit dem er sich befassen muß. Der private Halter kann sich teilweise wesentlich intensiver auf die Haltung seiner Tiere einstellen.
          Somit ist die "private" Haltung gar nicht so negativ, wie man meinen könnte.
          Ich gehe dabei natürlich immer von Haltern aus, die sich mit der Materie beschäftigen...wobei ich hier einen scherzhaften Spruch anbringen möchte :
          Bei "Mambas" gibt wohl es alte Halter und Helden, aber seltenst alte Helden ;-)
          Da wir jedoch kaum extra Mamba-Halterfriedhöfe anlegen müssen, scheint es weit aus weniger "Helden" zu geben, als man gemeinhin bei der "privaten" Giftschlangenhaltung suggerieren möchte.
          Die meisten Probleme die dort in der Öffentlichkeit suggeriert werden, sind nicht existent.
          Ich erinnere mich an Schauermärchen wie : "..in jedem 2 Haushalt Giftschlangen, vielleicht hat ihr Nachbar gerade welche"
          "..Halter die absolut nicht wissen wie sie mit den Tieren umgehen müssen" (meine Anmerkung, dann müsste es ja täglich Schlagzeilen en' Mass über Unfälle geben)
          oder "..bekommt man an jeder Ecke"
          So ist es ja nun nicht...und das man sie kaufen kann, heißt noch lange nicht, das jeder unbedarfte Interessent es auch tut.
          Nicht jeder ist so dumm..oder besser : Kaum einer ist so dumm, ganz ohne jegliches Wissen oder im absoluten Leichtsinn eine "Mamba" oder Klapperschlange ins Wohnzimmer zu stellen.
          Die "fiktive" Ausarbeitung solcher eventuellen Probleme hat nicht viel mit der Realität zu tun. Machen könnte man vieles...doch fast keiner ist so Dumm, den Darwin-Award nachlaufen zu wollen. Diese Dummheit wird uns da eher von Schwarzseher suggeriert...doch nicht jeder stürtzt sich aus Spaß von der Brücke...obwohl man es ebenso könnte...oder knüpft sich ohne Wissen ein Bungee-Seil...ich glaube eben, dass man doch davon ausgehen kann, das bis auf ABSOLUTE Ausnahmen, auch im Bereich gitiger (das ist ebenso ein breites Spektrum, die wenigsten..absolut wenigsten Giftschlangen sind zudem derartige Gefahrenpotentiale) Reptilien die überwiegende Anzahl der Menschen die Gefahren kennt.

          Was dann noch Regeln ?
          Müssen wir alles regeln, Paragraphen schaffen die Menschen einschränken..nur weil man sich Situationen ausmalen könnte, die mit einer Abschaltung der Vernunft, Intelligenz und fiktiver Kreation von Situationen zu tun hat ?
          Ausnahmen gibt es irgendwo immer...aber gerade hier in Deutschland besteht eine regelungswut, die zum Teil wirklich nur noch mit einem Käfig verglichen werden kann. zudem sind solche Regelungen oftmals so pauschal, das sie vorbei am Ziel schiessen und teilweise genau die Unvernunft zeigen, welche die "zu (maß)regelnden" Menschen bei weitem nicht haben.

          Ich habe nichts gegen eine Prüfung...aber schon da fangen oft die Stilblüten an.
          Und letztendlich trifft man damit nur die vernünftigen Halter. Der rest, welcher es wirklich drauf anlegt, kommt auch mit Beschränkungen, Prüfungen etc..und vor allem an denen vorbei an das gewünschte Gut und wird im stillen Kämmerlein dadurch auch nicht vernünftiger. Man schafft nur mehr "Grauzonen".

          nur meine Meinung.
          Mark


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          • #20
            Re: was haltet ihr von giftschlangen für privathalter?

            Achja, was ich dann noch erweitern möchte:
            Wenn solche Regelungen gewünscht sind, dann bitte alle gleichbehandeln.
            Aquarianer : Auch hier das gleiche anwenden. Rotfeuerfische, Rochen etc....
            Imker : Bienen verursachen im Zeitalter ausgeprägter Allergien in den (Imummäßig degenerierten) fortschrittlichen Industrieländern viele Todesfälle...un die Biester dürfen frei fliegen !

            Es gibt bestimmt noch einiges mehr, was wir als normal ansehen und über das wir uns wenig Gedanken machen..weil es alltäglich ist...

            Kommentar


            • #21
              Re: was haltet ihr von giftschlangen für privathalter?

              Wie willst du denn sonst zu Honig kommen, wenn die Bienen nicht mehr fliegen dürfen ... aber Schlangen bringen eben keinen Honig. Und Rotfeuer- oder sonstige giftige Fische treiben sich eben nicht draußen herum, sondern bleiben in ihrem Becken, wo nur der Betreuer mit ihnen zu tun hat, sie können nicht flüchten, Giftschlangen aber schon.

              Kommentar


              • #22
                Re: was haltet ihr von giftschlangen für privathalter?

                "Wie willst du denn sonst zu Honig kommen, wenn die Bienen nicht mehr fliegen dürfen ... aber Schlangen bringen eben keinen Honig."

                ...ok, lasst uns die Giftschlangen - wir essen Konfitüre, von mir aus auch Nutella...

                Peter
                curiosity killed the cat

                Kommentar


                • #23
                  Re: Re: was haltet ihr von giftschlangen für privathalter?

                  Und Giftschlangen liefern Produkte, die schon einigen von Krankheiten oder Allergien geplagten Menschen das Leben gerettet haben.

                  Erst vor kurzem verstarb der Mann einer Geschäftspartnerin durch eine allergische Reaktion aufgrund des Stiches einer einzigen unscheinbaren Biene. Und das ist leider - im Gegensatz zu Todesfällen aufgrund Giftschlangenbisses - keine Seltenheit. Zumal die Feststellung, dass eine Allergie gegen Bienen- oder Wespengift vorliegt, meist erst nach dem Stich und somit häufig zu spät getroffen wird.

                  Ist Honig wertvoller als ein Menschenleben? Also müsste man die Bienen bekämpfen. Hunde (nicht nur Kampfhunde) und tropische Säugetiere haben schon deutlich mehr Schaden angerichtet als entfleuchte Giftschlangen. Wollen wir jetzt auch die Hundehaltung und die Haltung tropischer Säugetiere verbieten? Diese Liste könnte man beliebig lange fortsetzen ...

                  Mir ist eine Haltungsgenehmigung für Privatpersonen unter Überprüfung der Sachkunde, Sorgfalt und Zuverlässigkeit lieber als ein Verbot. Zumal Verbote meist nur bewirken, dass meist deutlich weniger sachkundige, sorgfältige und zuverlässige Zeitgenossen sich die Tiere trotzdem illegal beschaffen und dann tatsächlich eine Gefährdungslage entstehen kann. Verbote verändern häufig nur die Kriminalitätsrate, nicht aber den Zustand an sich.

                  Viele Grüße
                  Barbara

                  Kommentar


                  • #24
                    Re: was haltet ihr von giftschlangen für privathalter?

                    Danke Barbara!

                    Gruß, Peter
                    curiosity killed the cat

                    Kommentar


                    • #25
                      Re: Re: was haltet ihr von giftschlangen für privathalter?

                      Hallo Lupus,

                      der Erwerb (Kauf) eines Tieres ist grundsätzlich ein Rechtsgeschäft über den Kauf einer Sache. Ein solches Rechtsgeschäft kann auch ein zwölfjähriger im Rahmen des sogenannten Taschengeldparagraphen ohne Zustimmung seiner Eltern rechtswirksam abschliessen.

                      Alles weitere steht auf einem anderen Blatt. Die Geschäfte / Händler wurden durch Verordnung angewiesen, an Unberechtigte gar nicht erst zu verkaufen, z.B. auch nicht die Zigaretten für den Vater oder die Flasche Bier für den großen Bruder. Eingehalten werden diese Verordnungen nicht immer, was bei behördlicher Feststellung dazu führen kann, dass das betreffende Geschäft mit Geldbussen belegt wird. Das zugrundeliegende Rechtsgeschäft ist trotzdem wirksam und legal.

                      Viele Grüße
                      Barbara

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                      • #26
                        Re: Re: Re: was haltet ihr von giftschlangen für privathalter?

                        SarahKim wrote:
                        Hallo Lupus,

                        der Erwerb (Kauf) eines Tieres ist grundsätzlich ein Rechtsgeschäft über den Kauf einer Sache. Ein solches Rechtsgeschäft kann auch ein zwölfjähriger im Rahmen des sogenannten Taschengeldparagraphen ohne Zustimmung seiner Eltern rechtswirksam abschliessen.

                        Alles weitere steht auf einem anderen Blatt. Die Geschäfte / Händler wurden durch Verordnung angewiesen, an Unberechtigte gar nicht erst zu verkaufen, z.B. auch nicht die Zigaretten für den Vater oder die Flasche Bier für den großen Bruder. Eingehalten werden diese Verordnungen nicht immer, was bei behördlicher Feststellung dazu führen kann, dass das betreffende Geschäft mit Geldbussen belegt wird. Das zugrundeliegende Rechtsgeschäft ist trotzdem wirksam und legal.

                        Viele Grüße
                        Barbara
                        @Barbara,

                        nach dem Taschengeldparagraph. Die Höhe von Taschengeld differenziert ab und an. Ab einem bestimmten Betrag kann der Verkäufer davon ausgehen, dass der Vertrag "schwebend" unwirksam ist. Spätestens wenn die Eltern des Kindes die Sache zurückbringen, muss der Verkäufer dies einsehen. Wenn die Eltern des Kindes mit dem Kauf einverstanden sind und/oder nichts gegenteiliges dem Vertragspartner (Verkäufer) mitteilen, wird der Vertrag wirksam.

                        Gruss,

                        Loge

                        [Edited by Loge on 18-06-2003 at 16:41 GMT]
                        Im wahren Leben Frank Scholz,
                        1,1 Iguana iguana

                        AG Iguana
                        AG Einsteiger und Jugendarbeit
                        AG TT 2006 in Gersfeld/Rhön

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                        • #27
                          Re: Re: Re: Re: was haltet ihr von giftschlangen für privathalter?

                          Hallo Frank,

                          die schwebende Unwirksamkeit gibt es beim Taschengeldparagraph nicht. Sie besteht nur beim Vertragsschluss ohne Einwilligung nach § 108 BGB. Der Vertrag bleibt übrigens so lange schwebend unwirksam, bis entweder ein gesetzlicher Vertreter seine Zustimmung gegenüber dem Verkäufer oder dem Minderjährigen tatsächlich oder durch konkludente Handlung erteilt oder der Minderjährige selbst unbeschränkt geschäftsfähig geworden ist. Hat der Verkäufer den gesetzlichen Vertreter zur Erklärung über die Zustimmung aufgefordert, muss diese dem Verkäufer gegenüber innerhalb von zwei Wochen durch den Vertreter erklärt werden. Wird sie nicht erklärt, gilt sie als verweigert und das Rechtsgeschäft muss gewandelt werden.

                          Die Abgrenzung zwischen Vertragsschluss ohne Einwilligung und Taschengeldparagraph ist natürlich nicht ganz einfach. Mir bekannte Rechtssprechung hat aber bei Rechtsgeschäften um dreistellige Euro-Beträge bereits auf § 110 BGB entschieden. Für einen dreistelligen Eurobetrag sollte doch auch die eine oder andere Giftschlange erhältlich sein.

                          Meine Ausführungen zum Taschengeldparagraphen waren aber auch nicht ganz korrekt. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu einem Rechtsgeschäft, welches nicht ausschließlich einen Vorteil für den beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen darstellt, ist immer notwendig. Beim Taschengeldparagraphen wird aber die vorherige Zustimmung durch die Überlassung der Mittel angenommen.

                          Aber jetzt wird es schon ein bisschen sehr juristisch ...

                          Viele Grüße
                          Barbara

                          [Edited by SarahKim on 18-06-2003 at 17:35 GMT]

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                          • #28
                            Re: was haltet ihr von giftschlangen für privathalter?

                            ja, damit hast Du recht Barbara

                            Schönen Gruss,

                            Frank
                            Im wahren Leben Frank Scholz,
                            1,1 Iguana iguana

                            AG Iguana
                            AG Einsteiger und Jugendarbeit
                            AG TT 2006 in Gersfeld/Rhön

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                            • #29
                              Re: was haltet ihr von giftschlangen für privathalter?

                              Tierschutzrecht § 11c

                              § 11 c Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen

                              Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.


                              Taschengeldparagraph zählt hier zumindest nicht. ;-)

                              Zusätzlich Anmerkung : Ein einfaches Schriftstück zählt nicht als Belegt der Einverständnis. Ebensowenig eine Ausweiskopie, wlche in diesem Falle ja nicht den Geschäftspartner, Jugendlichen, sondern Elterteil zeigen müsste.
                              Gleiche Problematik wie FSK16 und FSK 18 im Internethandel ;-)
                              Der Verkäufer muß sich sicher von dem Einverständnis überzeugen.

                              mfG
                              Mark


                              [Edited by Mark*Essers on 18-06-2003 at 19:13 GMT]

                              Kommentar


                              • #30
                                Re: Re: was haltet ihr von giftschlangen für privathalter?

                                Hallo zusammen,

                                @ SarahKim
                                Barbara, Du erstaunst mich ;-)

                                Nun zurück zu der eigentlichen Frage:
                                @ All
                                Auch auf die Gefahr hin mich ein wenig zu outen, aber ich bin zunächst mal gegen eine Haltung von Giftschlangen (auch minder giftigen) in Privathand.
                                Ich bin überzeugt, dass es sehr viele überaus zuverlässige Terrarianer unter den Giftschlangenhaltern gibt - dies sind aber eben weitem nicht alle! Dazu kommt, dass gerade Schlangen wahre Ausbruchskünstler sind. Und keiner ist dagegen gefeit, dass ein Tier durch einen dummen Zufall einmal ausbüchst. Wir haben als Exotenhalter schon sowieso nicht den besten Stand in der Öffentlichkeit und dieser wird bestimmt nicht besser, wenn in Nachbars Garten eine, wenn auch noch so gering giftige Schlange gefangen wird. Es reicht schon, wenn wieder eine harmlose Natter von der Feuerwehr eingefangen wird. Trotzdem läßt sich so etwas leichter glattbügeln, als ein definitiv nicht auszuschließender Giftschlangenunfall.
                                Sorry, ist meine Meinung. Ich habe bestimmt nichts gegen Giftschlangen - es gibt sehr schöne und interessante unter ihnen. Ich habe selbst einige Zeit im Auftrag der Staatsanwaltschaft einige Daboia raddei und Vipera aspis gehalten - aber wohl war mir dabei nicht.
                                Also wenn schon Giftschlangenhaltung, dann mit Nachweis des Sachkunde, der Zuverlässigkeit und unter Beachtung behördlichen Auflagen.

                                Viele Grüße
                                Harry Wölfel

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