Re: Re: was haltet ihr von giftschlangen für privathalter?
Hallo Mark,
das ist eben der Trugschluss an der ganzen Sache. Das zugrundeliegende Rechtsgeschäft ist - trotz Nichteinhaltung dieser Bestimmung - wirksam.
Viele Grüße
Barbara
Mark*essers wrote:
Tierschutzrecht § 11c
§ 11 c Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen
Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.
Taschengeldparagraph zählt hier zumindest nicht. ;-)
...
mfG
Mark
Tierschutzrecht § 11c
§ 11 c Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen
Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.
Taschengeldparagraph zählt hier zumindest nicht. ;-)
...
mfG
Mark
das ist eben der Trugschluss an der ganzen Sache. Das zugrundeliegende Rechtsgeschäft ist - trotz Nichteinhaltung dieser Bestimmung - wirksam.
Viele Grüße
Barbara
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