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Giftschlangenhaltung in Niedersachsen (Oldenburg)

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  • Giftschlangenhaltung in Niedersachsen (Oldenburg)

    Hallo

    Ich bin auf der Suchen nach Infos oder jemanden der mir weiterhelfen kann.
    Ich möchte mir wohl gerne ein Pärchen Crotalus atrox,Tropidolaemus wagleri,
    Bothriechis Schlegelii zulegen und möchte wissen wie und wo ich sie in Niedersachsen anmelden muss.
    Wir habe eine Neue im Ordnungsamt sitzen die eigentlich dafür zuständig ist, nur hat diese Frau Ahnung von Nichts. LEIDER
    Nun habe ich hier in Oldenburg schon viel telefoniert und komm mit meinem Anliegen einfach nicht weiter (Schwarzhaltung kommt nicht in frage).

    Eventuell kann mir hier ja jemand weiterhelfen?

    BITTE keine Aussagen wie, besorge dir erstmal gute Bücher über die Arten die ich halten möchte ! Denn diese habe ich schon seit langer Zeit :-)

    Ich hoffe hier Hilfe zu bekommen.

    Gruss Sascha

  • #2
    Zitat von tigerretic Beitrag anzeigen
    Ich möchte mir wohl gerne ein Pärchen Crotalus atrox,Tropidolaemus wagleri,
    Bothriechis Schlegelii zulegen und möchte wissen wie und wo ich sie in Niedersachsen anmelden muss.
    Liebe(r) Sascha,

    umgekehrt wird ein Schuh draus! Die Haltung von Giftschlangen ist in Niedersachsen nicht allein melde-, sondern genehmigungspflichtig. Es reicht also nicht, Giftschlangen anzuschaffen und das dann der zuständigen Behörde zu melden, sondern es muss vor Anschaffung der Tiere eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
    Aus Bremen ist mir allerdings ein Fall bekannt, in dem vom Sachbearbeiter verlangt (gestattet?) wurde, die Tiere zunächst anzuschaffen, damit anschließend anhand der dann durchgeführten Ortsbegehung eine Haltegenehmigung erlassen werden sollte - oder eben auch nicht!?

    Blöde Situation - oder falsches Bundesland. Ergo: Heute noch umziehen und vielleicht schon morgen vom Bestandsschutz profitieren!

    P.unkt

    PS: 0.1.0 Python molurus bivittatus (Nominat/wf) ???
    Zuletzt geändert von sch.niehoff; 28.12.2008, 13:13.
    curiosity killed the cat

    Kommentar


    • #3
      Hallo tigerretic

      Schau Dir mal HIER (auf dem ersten Link) die .pdf an. Da steht es in §3 dass Ausnahmen gewährlistet werden KÖNNTEN !!!

      Ist schon blöd dass es von Bundesland zu Bundesland verschiedene Regelungen gibt. Aber so ist unser Deutschland halt. :wall:

      Kommentar


      • #4
        Den Beitrag kenne ich doch aus einem anderen Forum. Da hast du doch schon eine entsprechende Antwort erhalten

        Falls du das nicht bist, vergiss was ich geschrieben hab


        Grade den Beitrag gefunden http://www.pythonforum.de/viewtopic.php?t=164523

        Wäre ja verwunderlich wenn Ihr zufällig den selben Tierbestand habt


        Wenn du nicht mit der Frau weiterkommst (was natürlich ärgerlich ist) solltest du dir mal gedanken machen deren Vorgesetzten direkt an zu sprechen oder dir jemanden suchen in deiner Umgebung der schon Giftschlangen halten darf. Vielleicht kannst du so verweisen und der Frau damit zeigen das es schon entsprechende Genehmigungen gibt.
        Zuletzt geändert von Paulysega; 28.12.2008, 13:34.

        Kommentar


        • #5
          Hi.
          Kennst Du das schon?
          Gruß Heinzhttp ://www.recht-niedersachsen.de/2101110/geftvo.htm

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