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Gefahrtierverordnung Schleswig Holstein, wo im Wortlaut?

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  • Gefahrtierverordnung Schleswig Holstein, wo im Wortlaut?

    Moin moin aus Husum
    Ist mein erster Beitrag seit langer, langer Zeit (musste mich sogar neu registrieren! )

    Folgendes Problem:
    Ein Bekannter von mir muss seine Boa Constrictor (Albino) wohl weggeben,weil seine Vermieterin das Tier im Haus nicht duldet. Um welche Art es sich 100% handelt weiß ich noch nicht. Nun gibt es ja in Schleswig-Holstein eine Gefahrtierverordnung die sich ja auch unter anderem mit "gefährlich großen Tieren" befassen soll?!
    Da ich nun ins Auge gefasst hab das Tier zu mir zu nehmen (Hab bis jetzt Nattern gepflegt : P.gutattus und obsoleta und 2 Lampropelten) steh ich vor dem Problem, daß ich zwar mittlerweile herausbekommen hab, daß Boa c.c. und Boa c.i. nicht mehr der Meldepflicht unterliegen, aber die Gefahrtierverordnung im Wortlaut ist nirgendwo zu finden und somit kann ich nirgendwo die Informationen finden, ob die Haltung eben jener Arten in Schleswig-Holstein überhaupt erlaubt wäre? ...

  • #2
    Also erlaubt sind die Tiere.
    Nicht mehr Meldepflichtig.Aber eben vom Vermieter abhänig.

    .................schreib doch mal 'ne PNann können Wir mal Telefonieren.

    L.G. Jens

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    • #3
      Gib mal noch ein paar Tips

      Hallo Daxter,

      also ich weiß nicht welche Verordnung du meinst. Es gibt/gab eine Verordnung
      zur Abwehr der Gefahr durch Hunde ! Welche ständig mal wieder zerlegt wird.
      Aber du kannst dich ja mal hier schlau machen und dann berichten:

      E-Mail: Poststelle@lanu.landsh.de
      Hamburger Chaussee 25
      24220 Flintbek
      Tel.: 04347 704-0
      Fax: 04347 704-102

      Gruß Fenrir

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Fenrir Beitrag anzeigen
        Hallo Daxter,

        also ich weiß nicht welche Verordnung du meinst. Es gibt/gab eine Verordnung
        zur Abwehr der Gefahr durch Hunde ! Welche ständig mal wieder zerlegt wird.
        Auf die bin ich auch schon des öfteren gestoßen, es gibt aber halt auch eine Verordnung über Gefahrtiere in Bezug auf Gifttiere (Spinnen, Skorpione und Schlangen) die unter anderem auch evtl. durch ihre Größe gefährliche Tiere beinhalten soll.
        @ Apollo:
        Um nen Vermieter muss ich mir keine Gedanken machen, nur um die Göga die das gemeinsame Haus mitbewohnt ! Alles was mit ihr vereinbar ist, ist erlaubt und da geht ein bischen was!

        Kommentar


        • #5
          LNatSchG-Schleswig Holstein (§27 - Tiergehege und Zoos):

          (7) Die Haltung von Tieren wild lebender Arten, die Menschen in freier Wildbahn durch Körperkraft, Gifte oder ihr Verhalten gefährden können, insbesondere von Tieren aller großen Katzen- und Bärenarten, von Wölfen, Krokodilen und Giftschlangen, ist verboten. Die Haltung dieser Tiere darf nur für zoologische Gärten oder vergleichbare Einrichtungen, Zirkusbetriebe und Dompteure durch die obere Naturschutzbehörde zugelassen werden; die obere Naturschutzbehörde kann weitere Ausnahmen zulassen.

          Irgendwie mit dem nötigen Interpretationsspielraum ausgestattet, um im Zweifelsfall jede Ausnahmegenehmigung verweigern zu können ... - ich weiss schon, warum ich da nie hinziehen wollte.

          MfG

          PSN

          PS:
          Zitat von I_are_Daxter Beitrag anzeigen
          Um nen Vermieter muss ich mir keine Gedanken machen, nur um die Göga ...
          Göttergattin?
          Zuletzt geändert von sch.niehoff; 08.01.2009, 12:59. Grund: Indiskrete Frage am Rande ...
          curiosity killed the cat

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          • #6
            Das meinte ich, dummerweise ist da tatsächlich nichts weiter spezifiziert
            Na ja, da Boa c.c. und c.i. ja nicht mehr Meldepflichtig sind und in unserem Anwesen auch keine Kinder zu erwarten sind, sag ich jetzt einfach mal, daß solch ein Tier von der Körperkraft her nicht in der Lage wäre mich oder jemand anderen im Haus ernsthaft zu gefährden
            Meine GöGa (Göttergattin:wub: unverheiratet, aber trotzdem!) bedroht man eh lieber nicht!!

            Kommentar


            • #7
              Guten Morgen!

              Es gibt eine Liste mit den verbotenen Arten, die beim Landesamt vorliegt. Im Netz ist diese nicht zu finden!

              Riesenschlangen sind in S-H jedoch überhaupt kein Problem!! Du kannst auch problemlos Tiger- und Netzpythons halten.

              Gruß André

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              • #8
                Hi André

                ...Riesenschlangen sind in S-H jedoch überhaupt kein Problem!! Du kannst auch problemlos Tiger- und Netzpythons halten....

                Aber ohne Vorkenntnisse über Schlangenhaltung? Dann gleich so große? Du meinst bestimmt.. es ist erlaubt, aber.....Vorsicht!

                Gruß Heinz

                Kommentar

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