Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Sachkundeprüfung

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Sachkundeprüfung

    Hallo,
    hab mal ne frage zum sachkundenachweis! ich züchte privat als hobby schlangen und gehe auch auf börsen und verkaufe meine nachzuchten.
    jetzt wurde ich angesprochen von einer amtstierärztin das ich eine sachkundenachw. brauch und eine ausnahmegenemigung - die habe ich aber schon-
    meine frage ist es gibt einmal den normalen sachkundenachweis und einmal den §11 der ist doch aber nur für gewerbliche oder?
    welchen brauche ich?



    mfg natrix

  • #2
    Na ich denk mal in diesem Fall mit §11.Davon abgesehen,besser man hat,als man hätte.

    Kommentar


    • #3
      Hallo Natrix,
      für den privaten Gebrauch reicht der einfache Sachkundenachweis aus und der ist auch ausreichend für den Verkauf von "eigenen" Nachzuchten auf Börsen. Der Sachkundenachweis nach §11 ist für den gewerblichen Züchter / Anbieter gedacht.

      viele Grüße
      Kuno Kamphausen
      RG Mönchengladbach

      Kommentar


      • #4
        sehr eigenartig
        habe jetzt einen antrag zur prüfung nach §11 gestellt weil mir gesagt wurde wenn ich mehr als 20 tiere im jahr verkaufe ist das keine hobbyzucht mehr! wurde mir auch von einer 2. amtstierärztin so gesagt!
        ist doch alles zum verrückt werden:wall:

        Kommentar


        • #5
          Hallo Natrix,
          hast Du ein Gewerbeschein? Wenn nein, dann bist Du immer noch Hobbyzüchter. Gut wenn das Finanzamt Dir sagen würde, dass Du eine gewisse Grenze überschreiten würdest. Dann wäre es etwas anderes, aber dann würdest auch einen Gewerbeschein haben.

          Jeder Kornnatterhalter kommt auf mehr als 20 Nachzuchten im Jahr. Zur Info http://www.sachkundenachweis.de/SKN-Par11.html

          viele Grüße
          Kuno Kamphausen
          RG Mönchengladbach

          Kommentar


          • #6
            Hast du auch schon in der Grube gefragt. Er ist nicht notwendig. Erst wenn ein gewisser Satz an Tieren oder Geld überschritten wird. Geh doch ma auf die Seite wo man den Ordner für den Nachweis bestellen kann, und mach dich da mal schlau. Da kann dir bestimmt geholfen werden.

            Kommentar


            • #7
              @ Kuno Kamphausen: Was hat das mit dem Gewerbeschein zu tun? Es gibt Leute, die sich nur einen Gewerbeschein holen um günstig Einzukaufen.
              Grüße

              Kommentar


              • #8
                Zitat von Kuno Kamphausen Beitrag anzeigen
                ...Der Sachkundenachweis nach §11 ist für den gewerblichen Züchter / Anbieter gedacht.

                viele Grüße
                Kuno Kamphausen
                RG Mönchengladbach
                Hallo,

                nein, die Erlaubnis nach § 11 TSchG benötigt, wer gewerbsMÄSSIG Tiere nachzieht. Die gewerbliche Zucht ist damit nicht zwangsläufig verknüpft.

                Gewerbsmäßig wird von Amtsveterinären teilweise ab 100 NZ angenommen (so von unserem Vet)
                MfG Marco

                Kommentar


                • #9
                  Und was ist der Unterschied zwischen jemanden der gewerbsmäßig nachzieht oder ein gewerblicher Züchter ist? Ich sehe da irgendwo keinen Unterschied. Schabbie, bist du dir da ganz sicher ?


                  Je nach Veterinärbehörde kann es für den Hobbyzüchter notwendig werden eine entsprechende Sachkunde mit Qualifikation vorlegen zu müssen, wenn dieser von den Behörden als Gewerbsmäßig Züchtender eingestuft wird und er deshalb einen Antrag zur Genehmigung zum Handel und Zucht mit Wirbeltieren gemäß § 11 Tierschutzgesetz stellen muss. Darüber hinaus kann natürlich jeder Interessierte diese zusätzliche Qualifikation für sich erlangen.

                  So stehts auf der Homepage vom Sachkundenachweiß.

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von chondro89 Beitrag anzeigen
                    der Unterschied


                    ist zum einen gewerberechtlicher und zum anderen und insbesondere steuerlicher Natur

                    Zitat von chondro89 Beitrag anzeigen

                    Schabbie, bist du dir da ganz sicher ?
                    Ja, bemühe mal die Suche, zum Thema haben andere und ich schon einiges gesagt.

                    Gruß, Marco

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X