Hallo,
Ich möchte mich den Vorrednern anschließen. Du solltest in jedem Fall versuchen einen Nachweis vom Vorbesitzer zu bekommen.
Falls das nicht funktioniert hier ein Fallbeispiel wie es laufen kann wenn du keine Unterlagen hast.
Ich habe Anfang dieses Jahres einen Grünen Leguan übernommen, welcher ebenfalls Nachweispflichtig ist und für den ich vom Vorbesitzer keinen Herkunftsnachweis bekam (Details erspare ich mir).
Ich habe mich mit meinem zuständigen Amt (bei mir Regierungspräsidium Darmstadt) in Verbindung gesetzt und Ihnen die Situation erklärt. Die Mitarbeiter erklärten mir, dass den Ämtern auch nichts daran läge die Tiere unnötig einzuziehen, denn die Unterbringungsmöglichkeiten für eingezogene Tiere seien begrenzt. Trotzdem musste der formale Weg beschritten werden (1. Einzug des Tieres und 2. Überlassungsvertrag). Ich bekam zunächst ein Schreiben in dem das Tier offiziell eingezogen wurde und nachdem ich keinen Widerspruch gegen den Einzug eingelegt hatte einen Überlassungsvertrag. Diesen habe ich kürzlich unterschrieben und an das Regierungspräsidium Darmstadt zurück geschickt.
Ich darf das Tier also behalten aber es gehört dem Land Hessen, welches das Recht besitzt es jederzeit einzuziehen. Was allerdings in der Realität nur dann passieren wird wenn jemand das Amt über schlechte Haltungsbedingungen informiert oder sich die rechtlichen Bestimmung für die Haltung von Grünen Leguanen ändern (man weiß ja nie was in Hessen noch auf der Liste der ,nach §43a Abs. 1Satz2 HSOG , gefährlichen Tierarten landet) . Laut dem mir vorliegenden Überlassungsvertrag darf ich übrigens züchten, muss aber alle Nachzuchten melden. Diese Nachzuchten wären dafür mein Eigentum.
Ich hoffe das hilft Dir
Gruß
Torsten
Ich möchte mich den Vorrednern anschließen. Du solltest in jedem Fall versuchen einen Nachweis vom Vorbesitzer zu bekommen.
Falls das nicht funktioniert hier ein Fallbeispiel wie es laufen kann wenn du keine Unterlagen hast.
Ich habe Anfang dieses Jahres einen Grünen Leguan übernommen, welcher ebenfalls Nachweispflichtig ist und für den ich vom Vorbesitzer keinen Herkunftsnachweis bekam (Details erspare ich mir).
Ich habe mich mit meinem zuständigen Amt (bei mir Regierungspräsidium Darmstadt) in Verbindung gesetzt und Ihnen die Situation erklärt. Die Mitarbeiter erklärten mir, dass den Ämtern auch nichts daran läge die Tiere unnötig einzuziehen, denn die Unterbringungsmöglichkeiten für eingezogene Tiere seien begrenzt. Trotzdem musste der formale Weg beschritten werden (1. Einzug des Tieres und 2. Überlassungsvertrag). Ich bekam zunächst ein Schreiben in dem das Tier offiziell eingezogen wurde und nachdem ich keinen Widerspruch gegen den Einzug eingelegt hatte einen Überlassungsvertrag. Diesen habe ich kürzlich unterschrieben und an das Regierungspräsidium Darmstadt zurück geschickt.
Ich darf das Tier also behalten aber es gehört dem Land Hessen, welches das Recht besitzt es jederzeit einzuziehen. Was allerdings in der Realität nur dann passieren wird wenn jemand das Amt über schlechte Haltungsbedingungen informiert oder sich die rechtlichen Bestimmung für die Haltung von Grünen Leguanen ändern (man weiß ja nie was in Hessen noch auf der Liste der ,nach §43a Abs. 1Satz2 HSOG , gefährlichen Tierarten landet) . Laut dem mir vorliegenden Überlassungsvertrag darf ich übrigens züchten, muss aber alle Nachzuchten melden. Diese Nachzuchten wären dafür mein Eigentum.
Ich hoffe das hilft Dir
Gruß
Torsten
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