Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fragen zum Terrarium für Baumpython

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    Hallo Chondro,

    ... leider jein. Die für uns wirklich spannende Teile der dreijährigen Forschung von David Wilson im Habitat von Morelia viridis ist leider nur gegen Bares zu lesen.

    Eine knappe Zusammenfassung der Forschung und ein Quellenverzeichnis gibts hier:

    http://www.hermonslade.org.au/projec...6/hsf_03_6.htm

    Gruß

    Werner

    Ps: Hallo Sven, eine Gruppenhaltung von Morelia geht auch im größten Terrarium schief. Laut Wilson wird eine Tierdichte von 4 Morelia per Hektar im Habitat als gut erachtet.

    Kommentar


    • #17
      Also ich kenne selber einen Züchter und habe es mir erklären lassen.
      Er sagt die Maße sind optimal, weil du als Wärmequelle einen Punktstrahler nutzt und wenn du ihn dann in einer Ecke anbringst, hast du ein breites Wärmespecktrum wo sich das Tier drin bewegen kann .

      lg Sascha

      Kommentar


      • #18
        Hi Sascha,

        ... noch einmal, ... würde Greg Maxwell in Deutschland züchten, wäre ihm als Profizüchter zwingend vorgeschrieben seine Haltung auf Basis der in Deutschland vorgeschriebenen Mindestanforderungen vorab genehmigen und regelmäßig überprüfen zu lassen.

        Sein zuständiger Amtstierarzt wäre angewiesen, ihm bei Nichteinhaltung der Mindestanforderungen eine Frist zur Änderung zu setzen bzw. könnte unter Umständen und im schlimmsten Fall alle Tiere sofort einziehen. Gleiches gilt für einen Privathalter, wenn der blöde Nachbar oder wer auch immer einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bei ihm anzeigt. Der Amtstierarzt wird in diesem Fall immer aktiv und wird vermutlich ebenfalls die zeitnahe Einhaltung der Mindestanforderungen als Maßgabe anweisen und auch durchsetzen.

        Greg Maxwell, würde als deutscher Züchter, so vermute ich jedenfalls, wahrscheinlich andere Terrarienabmesungen in seinen Büchern vorschlagen, einfach weil er damit sowieso leben müsste und es dann auf einmal auch viel besser funktioniert.

        Gruß

        Werner

        Kommentar


        • #19
          Lieber Werner, das ist , auch wenn du es nocheinmal sagst, Unfug. Vorgeschriebene Mindestmaße gibt es nicht. Ein Amtsveterinär, der Ahnung hat, und ein Kreuz, wird mit Sciherheit von überzogenen Forderungen abrücken können. Man darf sich natürlich nicht wie die Axt im Walde aufführen.
          ist scheisse, aber hat sich gebess...ach nee.

          Kommentar


          • #20
            Lieber Lj-Bü,

            ... selbstverständlich waren und sind die Mindestanforderungen für mich und andere § 11 Züchter und den Zoofachhandel bereits seit ihrer Einführung verbindlich.

            Außerdem glaube ich das Aufgrund der aktuellen Diskussionen innerhalb des Berufsverbandes der Amtstierärzte bezüglich möglicher Unterlassungsstraftatbestände wegen Nichteinschreitung bei Haltungsmängeln, aktuell kaum noch ein Amtstierarzt ein oder beide Augen zudrücken würde, auch wenn er das Kreuz dazu hätte.

            Im übrigen empfiehlt der Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. seinen Mitgliedern die Überprüfung der Reptilienhaltung anhand einer Checkliste die auf Basis der Checkliste 47 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) entwickelt wurde.

            http://www.tierschutz-tvt.de/7.html

            Gruß

            Werner
            Zuletzt geändert von dartfrog; 05.09.2009, 19:24. Grund: Link zugefügt

            Kommentar


            • #21
              Nun, bis dato weiss ich nichts vn einer Verbindlichkeit der zitierten Richtlinien für Züchter, und schon gar nicht für den Zoohandel ( klar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, allerdings müsste dann jedes Zoogeschäft, dass ich kennen geschlossen werden) und man wird natürlich schlechte Karten haben, bei einem unwissenden Amtstierarzt. Dennoh ist ein jeder Amtsschimmel, der nicht zu laut wiehert bei einigermassern flachem Ball, also ohne öffentliches Problem, im allgemeinen und ohne konkret zu verstossen gegen tatsächlih geltendes Recht, mit Argumenten zu überzeugen. Diese muss man natürlich gut verkaufen.
              Aber du scheinst ja sehr tief in der Materie drin zu sein, könntest du vielleicht kurz zitieren, woran du die Bindung an diese Richtlinien festmachst?

              Glückauf
              ist scheisse, aber hat sich gebess...ach nee.

              Kommentar


              • #22
                Zitat von Lj-Bü Beitrag anzeigen
                klar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, allerdings müsste dann jedes Zoogeschäft, dass ich kennen geschlossen werden
                für Ausstellungsbecken im Zoofachhandel gibt es andere Richtlinien

                Wenn ich in meinem Hobby noch so professionell Züchte brauche ich keinen §11, wenn ich ihn aber brauche ist mein Hobby zum Beruf geworden und dann kann ich einiges anders machen wie der Hobbypfleger :ups:

                LG Frank
                DGHT- Kassel , AGAR- Hessen , EGSA und meine Thamnophis

                Kommentar


                • #23
                  Hi Bü,

                  im Tierschutzgesetz (das kaum jemand auf dem Schirm hat) ist eine artgerechte Haltung der gehaltenen Tiere für alle Halter, egal ob privat oder Profi verbindlich festgeschrieben.

                  Und - u.a. für alle Terrarienbetreiber - hat eine unabhängige Sachverständigengruppe (unter tatkräftiger Unterstützung der Experten des DGHT) im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz festgeschrieben, wann eine Haltung artgerecht ist und die diskutierten Mindestanforderungen (die weit mehr als nur die diskutierten Terrarienmaße umfassen) festgelegt. Die Mindestanforderungen sind inzwischen für private Halter (im Zweifel noch) eine Richtlinie, aber für professionelle Betreiber im Rahmen seiner § 11 Zulassung eine Vorschrift.

                  Gruß

                  Werner

                  Kommentar


                  • #24
                    Hallo Frank,

                    ... Deine Aussagen stimmen inzwischen weder im ersten Satz noch im Zweiten.

                    Gruß

                    Werner

                    Kommentar


                    • #25
                      Hallo Werner,

                      Hat sich kürzlich etwas verändert was gänzlich an mir vorbeigelaufen ist ?

                      Grüße Frank
                      DGHT- Kassel , AGAR- Hessen , EGSA und meine Thamnophis

                      Kommentar


                      • #26
                        Lieber Werner, das Tierschutzgesetz ist mir professionsmässig sehr geläufig.
                        Aber das Richtlinien für Professionele Züchter zur Vorswchrift wurden, ist mir nicht bekannt und ich suche auch angestrengt nach einer Quelle.

                        Schönen Sonntag Bü
                        ist scheisse, aber hat sich gebess...ach nee.

                        Kommentar


                        • #27
                          Also...

                          Meine Ansprechpartnerin auf der Unteren Naturschutzbehörde weiß auch nichts davon, dass es mittlerweile Gesetz sei, die Maße einzuhalten.

                          Und ja, für Aussteller und auch für den Zoohandel gelten andere Richtmaße, welche die der Halter durchaus unterschreiten dürfen.

                          so long

                          Dagmar
                          lg Dagmar

                          Nominat= taxonomischer Begriff = keine Farbe
                          Bock = männliches Huftier, Haltung im Terrarium nicht artgerecht

                          Kommentar


                          • #28
                            Halo Frank, hallo Lj-Bü,

                            ... §11 Züchter (von denen es im Terrarienbereich nur sehr sehr wenige in Deutschland gibt) werden rechtlich als Zoohändler betrachtet und deren Haltung entsprechend nach den gleichen Kriterien überprüft, wie die des Zoohandels selbst. Die aktuell angewandte Checkliste nach der Amtstierärzte jede gewerbliche Terrarienhaltung bewerten gibts hier:

                            http://www.amtstieraerzte.de/downloa..._terrarien.pdf

                            wie man sieht ... im Detail unterscheiden sich die Kriterien nicht von den Angaben in den Mindestanforderungen (man achte zum Beispiel einmal auf die Vorgabe für die Haltung von baumlebenden Schlangen - wie Morelia viridis - unter Punkt 5.2.1) und man wird bei intensiver Lektüre auch jeweils die Sanktionen bzw. Handlungsrichtlinien finden, nach denen der Amtstierarzt Änderungen durchsetzen kann/wird.

                            Anders sieht es aktuell (noch) mit den Besonderheiten bei der Haltung auf Börsen aus und im Reptiliengroßhandel/ -import (aber auch hier ist demnächst, laut Ankündigung des TVT eine Verschärfung zu erwarten).

                            Übrigens, wie der Zentralverband zoologischer Fachbetriebe gegen die Durchführung von Terrarienbörsen schießt, hier ein Beispiel:

                            http://www.zza-online.de/artikel/061216.html

                            Gruß

                            Werner

                            Kommentar


                            • #29
                              Hallo,

                              eine vorgeschriebene Mindestgröße wäre auch mir neu. Ich bin bisher auch davon ausgegangen, dass es sich stets um "Empfehlungen" handelt, sowohl für Züchter als auch "einfache Privathalter".
                              Auch Züchter von Morelia Viridis richten sich nach der Maxwell Bauweise, offensichtlich ohne dadurch Probleme zu bekommen.
                              Wie könnte sonst auch beispielsweise ein sehr bekannter deutscher Züchter von Broghammerus Reticulatus für Tiere ab einer Länge von 5,00m Terrarien von 250x125x125cm für optimal erachten und dies auch noch auf seiner Webseite so empfehlen? Das solch eine Unterbringung für derartige Tiere meiner Ansicht nach mehr als unangebracht ist brauche ich wohl eigentlich nicht extra zu erwähnen...

                              @dartfrog: Um nochmal auf den Artikel zurückzukommen:
                              Hast du zufällig auch noch einen Link, wo man Wilson's Publikationen beziehen kann?
                              Konnte leider keine Bezugsquelle finden. Leider fallen einem solche Artikel nicht direkt vor die Füße wie so manche Bücher in denen letztendlich sowieso immer wieder das gleiche steht...

                              MfG

                              Kommentar


                              • #30
                                Hallo Werner,

                                Nach wie vor gibt und wird es immer Unterschiede zwischen Privat- oder Kommerzielle Vermarktung von Tieren jeglicher Art geben.
                                Als Privatpfleger kann ich professionell Züchten ohne den §11 zu besitzen, den brauche ich dann wenn ich kommerziell werde und dann wiederum gilt für mich was der zuständige Amtveterinär gerne hätte.

                                Ich kann mir lebhaft vorstellen das einige Züchter von z.B Wasserschildkröten oder diversen Echsen für die Mindestanforderungen ein breites Lächeln übrig haben.

                                Grüße Frank
                                DGHT- Kassel , AGAR- Hessen , EGSA und meine Thamnophis

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X