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Python brongersmai - Haltung in Bayern

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  • Python brongersmai - Haltung in Bayern

    Hallo User,


    ich wollte kurz nachfragen, ob denn ein Python brongersmai genehmigungspflichtig ist.

    Auf der Liste in Bayern steht ja nur der Python curtus und KEINE Unterart dazu.

    Hier der Link (aber viele werden die Liste wohl kennen):

    http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/o...722/liste.html

    Muss man denn eine Genehmigung beantragen oder kann man sich die Tiere ohne weitere Absprache mit LRA zulegen?

  • #2
    Nun, möglicherweise sollte man nachfragen und sich evtl. Antworten schriftlich geben lassen, ohne darauf hinzuweisen, dass es ein Tier aus dem curtus Komplex ist. Das wird wohl das zielführenste sein.
    ist scheisse, aber hat sich gebess...ach nee.

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    • #3
      Hallo, laut www.Wisia.de ist sie streng bzw. besonders geschützt nach BNatSchG [BG] seit 31.08.80

      Gruss Manuel

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      • #4
        Ich denke in Bayern geht es nicht um den Artenschutz,sondern um die "potenzielle Gefahr" die vom Tier ausgeht,oder?

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        • #5
          Hi,
          wie schon bemerkt geht es dabei nicht um den Artenschutz sondern um die "Gefährlichkeit" der Tiere.
          Am einfachsten ist, die Behörde einfach konkret zu fragen.
          Man kann aber davon ausgehen dass mit Python curtus der gesamte curtus-Komplex gemeint ist, solche Änderungen dringen nicht so schnell bis zu den Behörden durch. Wenn ich mich richtig erinnere hat mir meine Sachbearbeiterin mal so einen Wisch gezeigt auf welcher Nomenklatur die Verordnungen beruhen und da ist dann ziemlich sicher P.curtus brongersmai als Unterart und nicht eigenständige Art aufgeführt.

          Viele Grüße
          CB
          halte seit 1988 ein paar Reptilien

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          • #6
            Servus.

            Ich bin auch aus Bayern und für meine p. breitensteini habe ich auch
            eine Genehmigung.
            Würde es nicht riskieren mir breitensteinis oder brogersmai ohne Genehmigung
            zu halten und bei einer Kontrolle dann eins auf "Dumm" machen und sagen, dass ja nur curtus ein 37er Tier ist.

            In manchen Landkreisen sind die Tiere dann schneller weg als man denkt.

            Nur mein Tipp

            Gruß Josef

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            • #7
              Ich zitiere mal aus einem anderes Forum:

              Im Klartext: P. brongersmai und P. breitensteini sind aufgrund der (wohl in Unkenntnis der Taxonomie) derzeit vom Innenministerium verfassten und für die Regierungsbehörden in Bayern bindenen Bestimmungen, nicht von der Haltungsgenehmigungspflicht umfasst und stehen derzeit nicht auf der sogenannten Liste der gefährlichen Tiere. Allerdings sind Bestrebungen im gange, diese Bestimmung zu novellieren und die Tiere nach zu erfassen, da es offenbar tatsächlich ein Versehen war, dass die beiden Arten nicht mit aufgelistet sind.

              Daher wird auch derzeit keine Haltungserlaubnis benötigt. Bedauerlicherweise findet sich im LstVG eine Bestimmung in denen die Entscheidungskompetenz dieses Landesgesetztes auf die Kommunen übertragen wird. Diese können somit selbständig eigene Entscheidungen treffen für ihren Landkreis. Eine Ausführungsverordnung (sprich Kommentar) zur Anwendung des Gesetztes für die Kommunalbehörden existiert leider nicht.


              Wie ich oben bereits von meinem Termin im Kreisverwaltungsreferat berichtet habe, war meine Sachbearbeiterin ursprünglich auch der Meinung, dass die von mir gehaltenen brongersmai und breitensteini als gefährliche Tiere gelistet sind (weil ja alles Blutpython). Mit der Argumentation, dass die Tiere bereits Jahre vor in Kraft treten der neuen Bestimmung zum 01.04.2008 eigenen Artstatus hatten und daher in der formulierten Regelung nicht mit umfaßt sind, konnte ich sie dann überzeugen, meiner Ansicht zu folgen. Da nicht die Handels- oder Trivialbezeichnung der Tiere maßgeblich ist, sondern die wissenschaftliche Bezeichnung.


              Wie hier erwähnt, ist die tatsächliche wissenschaftliche Bezeichnung "Python brongersmai"!

              Ich hatte heute im LRA angerufen. Diese teilten mir mit, dass ihnen der Python brongersmai NICHTS sagt. Sie haben auch ihre "schlaue" Liste herausgekramt und dort war lt. deren ihrer Aussage nicht zu finden. Somit meinten das Vet-Amt, die Vet-Tierärztin und die gute Dame vom Naturschutz, dass eine Haltung ohne Genehmigung möglich ist. Ich müsste dann nur eine Bestandsanzeige ausfüllen sowie den Herkunftsnachweis abgeben.

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              • #8
                Da hast du schon recht, dass sie nicht erfasst sind.
                Jedoch gehe ich davon aus, dass sich das in schriftlicher Form die nächste
                Zeit ändern wird.

                Ich habe mich trotzdem um eine Erlaubnis bemüht und diese auch bekommen.

                Lieber so, als das ich durch irgendeine "super-informierten" Person ärger
                bekomme. (auch wenn man diesen wahrscheinlich auch leicht regeln könnte. Jedoch bin ich immer froh wenn ich keine Probleme habe)

                Aber für den ein oder anderen kann das sicher noch von Vorteil sein, wenn er sich welche zulegen will und sonst schwierigkeiten mit der Erlaubnis hätte.

                Gruß Josef

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                • #9
                  Also ich konnte meinen Python breitensteini problemlos anmelden! Man sollte nur nicht den Fehler machen und als deutschen Namen Blutpython angeben. Ich habe Kurzschwanzpython angegeben.
                  Brongersmai und breitensteini haben schon Jahre bevor Python curtus auf die Liste gekommen sind Artstatus erhalten.
                  Da zählt für mich auch keine Taxonomische Änderung als Argument, weil diese Aufspaltung eben schon weit vorher erfolgte.

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