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Giftschlangenhaltung in Bayern

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  • Giftschlangenhaltung in Bayern

    Wollte nur mal sagen, weil viele denken es ist verboten, das stimmt nicht. Ich habe die Erlaubnis seit dieser Woche! Ist viel Schreiberei aber es ist möglich. Das Ordnungsamt muss auch das Okay geben. Zählt unter Haltung gefährlicher Tiere ............

    mfg daniel
    Zuletzt geändert von Daniel G.; 07.11.2009, 17:34. Grund: Forenregeln beachten!

  • #2
    Abend,
    danke für die Info.
    Darf ich fragen welche Giftschlangen du hältst?

    Gruß

    Kommentar


    • #3
      Glückwunsch.

      Ich finde der Grundgedanke von den Gesetzen in Bayern ist eigentlich
      recht gut. Leider ist es nur in der Praxis etwas schwieriger.

      Denn leider hängt es, wie in vielen Sachen des Lebens, vom Sachbearbeiter
      an. Der kann dir das Leben entweder "Sauschwer" machen, oder er sieht es
      fast zu locker.

      Für die Jenigen die es nicht wissen:
      Die Haltung von gefährlichen Tieren ist in Bayern im Art. 37 LStVG geregelt.
      In dessen Anhang befindet sich eine Liste, die "fast" genau aufzählt für
      welche Tiere man eine Erlaubnis vom Ordnungsamt (Stadt, oder bei mir eben Gemeinde) braucht.

      Nur so als kleine Anmerkung (will ja nicht klugschei....)


      Nochmal Glückwunsch für deine Erlaubnis.

      Ich habe meine für Riesenschlangen.

      Gruß Josef

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